Wann Krankschreibung für die Schule?

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  • Zu Hülf, ich hab ein Schulkind! Und jetzt ist der Wicht krank und liegt seit Sonntag mit Fieber im Bett. Ich hatte das in der Schulzeit noch nicht und nun ist mir heute Abend eingefallen, dass da irgendwas war mit Krankschreibung nach dem dritten Tag. In der Schule kann ich jetzt natürlich nicht mehr anrufen um zu fragen, deswegen heute mal hier. Muss ich jetzt morgen echt mit dem fiebernden Kind zum Arzt? Er würde definitiv krankgeschrieben werden, da mach ich mir gar keinen Kopp. Aber ihm geht es hinterher garantiert schlechter als vorher... ;(

    J. *7/2009 L. *1/2012 M. *8/2016

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    "so gut wie es früher war, ist es früher nie gewesen" Hermann van Veen

  • ich hab noch nie ne Krankmeldung für unseren Sohn geholt. Bisher hat meine handschriftliche Entschuldigung immer gereicht. Aktuell ist er seit vergangenen Dienstag krank Zuhause. Schau doch mal, ob auf der Homepage der Schule was steht?

    #sonne man muss noch chaos in sich haben, um einen tanzenden stern gebären zu können #sonne

    (friedrich nietzsche)


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  • du musst ihn spätestens am dritten Tag schriftlich entschuldigen, da reicht aber ein eigener Schrieb.
    bzw. es reicht in der Regel auch wenn du dem Klassenlehrer eine Mail schreibst oder im Sekretariat nochmal anrufst.

    • Offizieller Beitrag

    Das wird von den Schulen unterschiedlich gehandhabt - meist gilt die Regel, dass eine elterliche Entschuldigung bis zum dritten Tag reicht, oft auch darüber hinaus (gerade in der ersten Klasse, wo die Wahrscheinlichkeit des Schwänzens nicht so hoch ist).
    Bevor du ihn zum Arzt schleppst, gib erstmal die schriftliche Entschuldigung ab und frag nach.
    Gute Besserung.

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • Aus meiner Schulzeit kenne ich es so, dass wir die Atteste in den unteren Klassen einfach als schriftliche Entschuldigung von den Eltern mitbringen durften, wenn wir wieder gesund waren. Vorher haben die Eltern aber natürlich telefonisch bescheid gegeben.
    In den oberen Klassen war das dann mit dem Arzt-Attest ähnlich. Unsere Hausärztin hat auch "nachträglich" krank geschrieben, wenn das "Kind" nicht fit genug für einen Arztbesuch war.

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  • Bei uns war es in der Schulzeit immer nur ein Vordruck, in dem die Eltern Grund (also "Krankheit/Beerdigung naher Verwandter/Arztbesuch/...") eintragen und unterschreiben mussten. Den brauchten wir ab dem 3. Tag (musste auch i.d.R. dann in der Schule sein ausser die ganze Familie war bettlägerig krank). Bis zu drei Tage reichte die telefonische Entschuldigung.
    Bei "besonderen Fällen" oder wenn die Lehrer zu viele schlechte Erfahrungen hatten wurde auch schonmal am 3. Tag ein Arztattest angefordert.


    Ich würd morgen ne schriftliche Entschuldigung reinbringen und schauen, was sie sagen.
    Angerufen um sie krank zu melden hast Du gestern schon (oder sonstwie Bescheid gegeben)? Wegen Aufsichtspflicht müssen die Lehrer es zum Unterrichtsbeginn wissen, wenn ein Kind nicht kommt. Ist soweit ich weiss inzwischen gesetzl. Vorgabe nachdem immer wiedrr passiert ist, dass morgens entführte oder weggelaufene Kindrr erst nachmittags vermisst wurden als sie nicht von der Schule heim kamen. Da sind die Chancen natürlich viel schlechter als wenn es gleich früh auffällt. Kommz keine Krankmeldung rufen die Schulen (lt. meiner Freundin, die Grundschullehrerin idt) deshalb gleich früh zu Hause an (was manche Eltern als "Nachspionieren" kritisieren. Dabei will der Lehrer nur ein "Ich weiss, Kind ist bei mir" hören)

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Ich würde wirklich bei der Schule morgen früh nachfragen. Das wird wirklich sehr unterschiedlich gehandhabt. Hier bei uns (BW) benötigt man ab dem 4. Tag ein Attest des Arztes. Vorher reicht eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern.
    lg, karlchen

  • Ich danke euch!
    Na gut, ich werd morgen nochmal anrufen und nachfragen. Da springt nur leider morgens nur der AB an. Aber dann muss eben im Notfall meine schriftliche Entschuldigung ausreichen. Nachträglich krankschreiben könnte auch klappen, unsere Ärztin schätze ich da auch sehr kulant ein.
    Dass man die Kinder morgens telefonisch anmelden muss das ist hier auch so, find ich auch sehr sinnvoll. Aber wann es schriftlich sein muss, das werd ich morgen erforschen.
    Ich danke euch für eure Tips'

    J. *7/2009 L. *1/2012 M. *8/2016

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    • Offizieller Beitrag

    Bei uns stellen die Kinderärztinnen keine Atteste unter - d. h. vor - fünf Fehltagen aus, weil sie auf dem Standpunkt stehen, dass die Schule bei bis zu fünf Tagen kein Attest verlangen darf. Was nicht verlangt werden darf, wird auch nicht ausgestellt. Scheint stadtweit so geregelt zu sein, denn es handhaben alle so, auch wenn unser Schulsekretariat das anfangs anders sah. Bei uns reicht in der Regel die telefonische Entschuldigung, einmal hat die Klassenlehrerin noch was schriftlich haben wollen.
    Länger als fünf Fehltage am Stück hatten wir aber auch noch nicht.

  • Vielleicht reicht ja auch ein Anruf bei Eurer Kinderärztin für die Krankschreibung.
    Unser Kinderarzt hat das letztes Jahr gemacht. Wir waren zwar einmal da, aber die Folgeatteste (der Große war fast vier Wochen am Stück krank) habe ich immer telefonisch bekommen und mein Mann hat sie auf dem Heimweg abgeholt.

  • Dass eine Schule wirklich ein ärztliches Attest sehen will, ist meiner Meinung nach schon eine der 'härteren' Maßnahmen und in der Grundschule kann ich es mir nicht vorstellen. Frag im Sekretariat nach und lass' dir für alles, was über eine schriftliche Entschuldigung (= Schreiben von den Eltern, E-Mail gilt nicht als schriftlich sondern hat nur Textform) hinausgeht die Rechtsgrundlage nennen.


    Bei Krankheit vor oder im Anschluss an Ferien habe ich immer extra nachgefragt, aber auch das war hier bislang noch nicht attestpflichtig. Ebenso wegen Krankheit versäumte Klassenarbeiten in der Grundschule. An weiterführenden Schulen und Berufsschulen mag es andere Regelungen geben.

  • An unserer GS mussten wir morgens am ersten Erkrankungstag vor dem Unterricht anrufen und das Kind krankmelden. Bis zu 5 Fehltage wurde dann beim wieder gesund in die Schule gehen von uns schriftlich entschuldigt, mit Angabe der Krankheit.
    Ab dem sechsten Tag wurde ein Attest vom Arzt verlangt.

    Kinder brauchen Schatzsucher und keine Fehlerfinder :)

  • Bei uns reicht eine Entschuldigung von den Eltern. Erst telefonisch, dann schriftlich.
    Ist das Kind länger Krank, wird eine Gesundschreibung vom Arzt gewünscht, weil man davon ausgeht, dass eine längere Abwesenheit mit einer vermutlich Ansteckenden Krankheit einher geht.
    "Gewünscht" deshalb, weil es auch hier Ausnahmen gibt. Bei einem Beinbruch o. ä. braucht man nix - da kommt man einfach wieder in die Schule.
    Merkt die Klassenlehrkraft, dass ein Kind Blau macht, wird ein Attest gefordert.


    Es wird keine Diagnose verlangt, aber Offenheit ist hier schon nützlich, wenn man sich Diskussionen mit Ärzten sparen möchte.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)