also, wenn in einer Stellenanzeige steht:
"Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit (§ 9 Abs. 2 Satz 1 HGlG) sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich."
Ganz am Schluss, zusammen mit den ganzen anderen Formalaussagen zum Thema Frauen und Behinderte mit gleicher Eignung und so.
Auf die Arbeitszeit, also ob es eine 100%- oder 75%-Stelle ist, wird in dieser Anzeige sonst überhaupt nicht eingegangen
Kann man dann davon ausgehen, dass es sich um ein Lippenbekenntnis handelt, oder ist das ernst gemeint?
Es handelt sich um einen universitäten Arbeitgeber, ÖD. In einer anderen Stellenanzeige, für eine andere Abteilung des gleichen Arbeitgebers steht: "Die Stelle eignet sich nicht für eine Reduktion der regelmäßigen Arbeitszeit."
Wiederum eine andere Stelle dort ist von vornherein als 20 50%-Stellen ausgeschrieben.
Was würdet ihr sagen?