Stellenanzeige dekodieren...

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  • also, wenn in einer Stellenanzeige steht:


    "Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit (§ 9 Abs. 2 Satz 1 HGlG) sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich."


    Ganz am Schluss, zusammen mit den ganzen anderen Formalaussagen zum Thema Frauen und Behinderte mit gleicher Eignung und so.
    Auf die Arbeitszeit, also ob es eine 100%- oder 75%-Stelle ist, wird in dieser Anzeige sonst überhaupt nicht eingegangen


    Kann man dann davon ausgehen, dass es sich um ein Lippenbekenntnis handelt, oder ist das ernst gemeint?


    Es handelt sich um einen universitäten Arbeitgeber, ÖD. In einer anderen Stellenanzeige, für eine andere Abteilung des gleichen Arbeitgebers steht: "Die Stelle eignet sich nicht für eine Reduktion der regelmäßigen Arbeitszeit."


    Wiederum eine andere Stelle dort ist von vornherein als 20 50%-Stellen ausgeschrieben.


    Was würdet ihr sagen?

  • Fragen.
    Wenn du dich da bewerben willst, dann weißt du ja, wie viel du arbeiten kannst. Falls der Stellenumfang für den Arbeitgeber auch denkbar ist, kommt ihr ins Gespräch über die anderen Bedingungen.
    An der Uni gibt es ja x Stellen in verschiedenen Umfängen, da wundert es mich nicht, wenn gleichzeitig drei Anzeigen mit unterschiedlichen Zeitangaben erscheinen.
    "grundsätzlich möglich" klingt für mich nach "Vollzeit wäre uns am liebsten", aber sie wollen sich auch Leute angucken, die geringeren Stellenumfang anstreben.

  • Ich würde vermuten, dass es nicht ernst gemeint ist. Es ist nicht so einfach, an der Uni eine Stelle als nicht-teilzeitgeeignet auszuschreiben, selbst wenn man das gerne würde.


    (Allerdings: Wenn du die Stelle erstmal hast, dürfte es - weil teilzeitgeeignet - kein Problem sein, mit der Begründung Familie die Arbeitszeit zu reduzieren, auch gegen den Willen des Chefs/der Chefin. Zumindest bei uns gerade so passiert, nach Ablauf der Probezeit. Aber die feine Art ist das natürlich nicht.)

  • ja, eben, die feine art ist es nicht, und das wäre auch eine lösung, mit der ich mich nicht fühlen würde...


    egal, ich kann ja vollzeit, grundsätzlich, auch wenn mir 75% lieber wären. evtl. könnte man ja noch einen teil home office rausschlagen.


    mich irritiert nur, dass sie bei der einen anzeige reingeschrieben haben, dass teilzeit nicht geht, und bei den anderen nicht. da hatte ich einen kleine hoffnung, dass das in den fällen, in denen sie teilzeiteignung angeben auch tatsächlich so ist.


    deine einschätzung, riska, hilft schon mal weiter


    dort erstmal fragen möchte ich nicht, falynn, wenn es tatsächlich ein lippenbekenntnis ist, schieße ich mich damit ins aus...


    edit: und danke für eure meinungen

  • Das ist an deutschen Unis eine ganz übliche Formulierung, ich wundere mich eher über die Stelle, bei der von vornherein gesagt wird, sie sei nicht teilzeitfähig. Erstmal heisst das nicht viel, wenn Du Vollzeit kannst, würde ich auch lieber nichts sagen bzw. Homeoffice ansprechen, wenn es tatsächlich an detailliertere Verhandlungen geht.


    Viel Glück für deine Bewerbung!
    Lg,
    Kasimi

  • Ich arbeite auch an der Uni und die Stellen müssen als teilzeitgeeignet ausgeschrieben werden, wenn nicht ganz Grundsätzliches dagegen spricht - und dann müsste das im vorhinein durch die Gremien, bzw. die Gleichstellungsbeauftragte abgesegnet werden. Nur nach dem ganzen Bohei und wenn dort niemand etwas dagegen hat, darf reingeschrieben werden, dass eine Stelle nicht teilzeitgeeignet ist.


    Es hört sich für mich also so an als würden sie für Vollzeit suchen, sonst würden sie die Teilzeitmöglichkeit wohl nicht mit reinnehmen, wenn sie von vornherein für Teilzeit suchen.


    Da du aber ja nach einem halben Jahr (oder so ähnlich, da bin ich nicht mehr ganz sicher) Anspruch auf Reduzierung deiner Arbeitszeit hast, muss die Option in die Stellenausschreibung mit rein, auch wenn es wahrscheinlich nicht gerne gesehen würde.

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Achja, hattest du schonmal ein Vorstellungsgespräch im öffentichen Dienst? (Ich bin erst im Januar dort gestartet und war damals etwas baff, wie viele dabei anwesend waren und wie unpersönlich das Vorstellungsgespräch eigentlich abging).

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

    Einmal editiert, zuletzt von Sosh ()

  • Hm, bei mir (ÖD, Uni) hieße das schon, dass es moeglich ist.
    Allerdings ist ja oft das Problem dass es Drittmittelstellen sind, da ist die teilzeitbesetzung manchmal schwierig.


    Bewerbungsgespräche sind bei uns uebrigens sehr persönlich ubd im kleinen Rahmen. Ist also durchaus unterschiedlich ;)... Viel Erfolg!
    Katja



    Kurz und knapp vom Handy aus

  • Nur am Rande: Auch wenn es nicht die feine Art sein mag, hab keine Hemmungen, wenn du doch merkst es wird dir zu viel (und du die Stelle bekommst), nach den 6 (?) Monaten dann Teilzeit zu beantragen. Das ist kein Almosen, dass Dir der Arbeitgeber gewähren muss, sondern ein Rechtsanspruch.

  • Du kannst nach 6 Monaten reduzieren, der Antrag muss schriftlich gestellt und "erörtert" werden. Das können zum Beispiel familiäre Gründe sein.

  • vielen dank für eure antworten, die haben mir sehr geholfen.


    ob ich nach 6 monaten einvernehmlich reduzieren möchte kann ich ja immer noch überlegen, wenn ich die stelle bekommen habe ;)

  • Achja, hattest du schonmal ein Vorstellungsgespräch im öffentichen Dienst? (Ich bin erst im Januar dort gestartet und war damals etwas baff, wie viele dabei anwesend waren und wie unpersönlich das Vorstellungsgespräch eigentlich abging).

    ja, mehrere. Einmal Assessement, dass waren Viele und es war eine sehr unangenehme Atmosphäre.
    Und einmal auch Uni. Auch mit Vielen aber trotzdem in sehr netter Atmosphäre.
    Persönlich war es beide Male, das kann gut oder schlecht sein...


    Viel Glück! Der öffentliche Dienst ist ein guter Arbeitgeber, finde ich.

    Danke :)

  • Dass ein Personalgespräch sehr unpersönlich sein kann, ist unabhängig vom ÖD.
    Und ja, da sind idR mehr Leute drin: Zum Beispiel die Fachbereichsvorgesetzten, auf jeden Fall ein Vertreter des Personalrates, Frauenbeauftragte, häufig auch der/die Schwerbehindertenvertreter, wenn auch Bewerber/innen nach §81 Abs.1 und § 95 Abs.2 SGB IX dabei sind und natürlich jemand von der Personalabteilung.


    In meinem letzten Verfahren haben 8 Leute dagesessen, das ist schon echt üppig. Da waren sogar zwei zukünftige Kolleginnen geladen, weil die Zusammenarbeit mit der neuen Kollegin sehr eng sein sollte.

  • Stimmt, bei meinem letzten Vorstellungsgespräch im öD waren tatsächlich "nur" vier Leute dabei, was ich schon fast verwunderlich fand. Und ich habe eine Aufgabe bekommen, die ich in 15 Minuten lösen musste. Bzw. ich sollte einen Lösungsansatz ausarbeiten und mein Prüfchema erläutern.


    Darauf war ich nicht vorbereitet und dachte, das wars jetzt. Hab die Stelle aber trotzdem bekommen!


    Viel Erfolg!