Kranke KInder im Kindergarten- Tipps und Links erbeten

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  • Nach einem heutigen Gespräch mit zwei Erzieherinnen im Kindergarten bitte ich euch mal um Argumentationshilfe. Es geht darum, dass bei uns im Kiga (wie wahrscheinlich überall) immer wieder Kinder, die wirklich offensichtlich krank sind, bei denen z. B. der Eiter aus den Augen läuft, sie hoch fiebern, erbrechen oder Durchfall haben, von den Eltern trotzdem gebracht werden. Die Erzieherinnen bitten zwar immer um Beachtung des Infektionsschutzgesetzes, wenn die Eltern darauf beharren, dass die Kinder bleiben, dann bleiben diese jedoch auch, aus Angst, dass die Eltern sich dann an höherer Stelle (wo auch immer das sein soll, ist ein kirchlicher Träger) beschweren. Argument dieser Eltern sei, dass kein Gesetz den Verbleib kranker und ansteckender Kinder in einer Einrichtung verbiete. Mein Gerechtigkeitsgefühl oder wem auch immer das Stimmchen da gehört sagt mir, dass die Eltern im Betreuungsvertrag den Passus unterschrieben haben, dass Kinder mit ansteckenden Krankheiten fernbleiben müssen, und dass sie sich auch gefälligst an den Vertrag zu halten haben.
    Wie seht ihr das, und vor allem, womit könnt ihr eure Argumente untermauern?

  • Wir bekommen in solchen Fällen die entsprechenden Unterlagen zum Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung mit ansteckenden Krankheiten vom Gesundheitsamt in unsere Postfächer.


    Die Kinder werden konsequent abgelehnt. Also nicht die Kinder, sondern die Betreuung.
    Bei der Drohung sich an höherer Stelle zu beschweren, wird unsere Leitung richtig, richtig grantig und erklärt der betreffenden Person, dass sie das gerne machen kann, aber die Vorschriften des Gesundheitsamtes auf der Seite des Kiga steht.


    Jedes Jahr gibt es unter den neuen Eltern eine Person, die meint sich aufmanteln zu müssen - die Reaktion der Leitung spricht sich dann aber recht schnell unter den neuen Eltern rum ("die ziehen sowas wirklich durch! Das steht nicht nur so im Betreuungsvertrag! DAS hätte ich nicht gedacht... 8I 8I ")


    Wunder wirkt auch immer die Frage: "Wie fänden Sie es denn, wenn ihr Kind mit Brechdurchfall heim käme, weil wir ein offensichtlich krankes Kind hier behalten haben?" Das fänden die Eltern des mit Ibu-Saft Fit-gemachten Kindes nämlich ü-ber-haupt nicht lustig...


    edit:
    Hier ist der Link:
    https://www.rki.de/DE/Content/…df?__blob=publicationFile

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

    Einmal editiert, zuletzt von igel ()

  • Danke igel, das hilft mir schon mal weiter. Also dass es "gar kein" solches Gesetz gäbe, stimmt ja schon mal nicht, kann man auch schwarz auf weiß vorlegen. Aber bei eitriger Bindehautentzündung beispielsweise greift es ja nicht. Und was macht ihr denn bei Eltern, die Erbrechen und Durchfall grundsätzlich auf Unverträglichkeiten schieben, also infektiöse Ursachen generell für ihr Kind ausschließen (und selbstredend auch nicht zum Arzt gehen)? Oder das spuckende Kind widerwillig spätnachmittags abholen und, nachdem es sich nachts vorübergehend leergekotzt hat, frühmorgens mit ihm wieder auf der Matte stehen? Auch bei hochfieberhaften Infekten unklarer Genese sagt das Gesundheitsamt ja nichts Bindendes, oder? Wie argumentiert ihr dann? Dass gesunder Menschenverstand nahelegt, ein Kind, das sich elend fühlt und wahrscheinlich auch noch andere anstecken wird, zu Hause zu lassen, ist klar, aber über den verfügen offensichtlich nicht alle Eltern...

  • Bei uns gehört zum Betreuungsvertrag eine Belehrung wie bei Krankheit zu verfahren ist. Das Kind muss 24 h fieberfrei sein und weder Durchfall gehabt noch erbrochen haben; vollkommen unabhängig von dem Grund dafür. Das kann man doch als Leihe gar nicht beurteilen. Kinder mit diesen Krankheitssymptomen dürfen auch sofort nach Hause geschickt werden. Eitrige Bindehautentzündung ist hochansteckend und wenn die Eltern da diskutieren müssen sie schlicht vom Arzt bescheinigen lassen, dass das Kind nicht ansteckend ist. Hier gibt es höchstens mal eine Diskussion ob Schnupfen / Husten so schlimm sind, dass das Kind zu Hause bleiben sollte.
    Es geht dabei ja nicht nur um Infektionsschutz sondern auch um das Wohl der Kinder...


    Ich finde es unglaublich, dass bei euch die Leitung so etwas mit sich machen lässt.

    LG
    blue


    "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt." (David Hilbert)

    Einmal editiert, zuletzt von blue ()

  • Bei uns steht im Betreuungsvertrag, dass Kinder nicht in den Kiga gebracht werden dürfen, wenn sie eine ansteckende Krankheit haben.
    Selbstverständlich wird eine ärztliche Bescheinigung akzeptiert, aus der hervorgeht, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist.
    Über eine Stuhlprobe kann ein KiA durchaus rausfinden, ob es sich um eine ansteckende Durchfallerkrankung handelt, oder nicht. Aber bis das Ergebnis da ist, ist Durchfall auf Grund der üblichen Verdächtigen wie Noro oder Rota auch schon ausgeheilt...


    Wegen einer Bindehautentzündung bin ich auch schon zum Augenarzt getabbert - waren halt auffällig viele Kinder, die erkrankt waren, aber meines war nicht der Krankheitsherd, sondern hatte nur eine Zug abbekommen. Attest abgeben und gut war. Man hat sich sogar bei mir für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und um Verständnis gebeten.


    Seit kurzem darf bei uns ein Kind erst nach 24 stündiger Symptomfreiheit wieder in den Kiga gebracht werden.
    Aber der Träger (Kirche) steht fest hinter der Leitung - so kann die natürlich auch richtig auftreten und die unverschämten Eltern in die Schranken weisen.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Bei unserer Kita wird das Thema 'Kinder krank'auch gleich zu Anfang besprochen und etwas entsprechendes unterschrieben. Kann ich raussuchen, wenn du Bedarf hast.

  • also ich habe in der Ausbildung gelernt, dass man bei Magen-Darm-Infekten bis zu 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen über den Atem (!!!) noch ansteckend sein kann. (kommt natürlich auf den Keim drauf an, aber den weiß man ja in den seltensten Fällen). Bei uns steht auch auf dem Zettel, daß man die Kinder bei Erbrechen 48 Stunden zuhause behalten sollte...

    LG
    von Miramis mit Pata (2006) und Pon (2009)

  • puh, also bei uns steht im Vertrag:
    48 Stunden Fieberfrei
    48 weder erbrechen noch Durchfall



    Kranke Kinder werden nicht angenommen, gab laut Leitung aber erst 1-2 Probleme

    Hebt man den Blick sieht man keine Grenzen #rose

  • Die Praxis Eures Kindergartens im Umgang mit kranken Kindern finde ich völlig inakzeptabel und würde nicht zögern, den Elternbeirat, den Träger und ggf. das Gesundheitsamt und das Jugendamt einzubeziehen, um eine Veränderung zu erreichen. Nicht nur den anderen Familien gegenüber ist es rücksichtslos, dass deutlich kranke Kinder betreut werden, auch für die betreffenden Kinder ist es eine Qual, krank im Kindergarten sein zu müssen. (Ich persönlich halte es für eine Kindeswohlgefährdung, ob dies allerdings rechtlich tatsächlich so zu bewerten ist, weiß ich nicht.)

  • Ich würd das auch in den Betreuungsvertrag aufnehmen und dann damit argumentieren.
    Dann wäre das Problem doch gelöst, oder?
    Ich verstehe dich jedenfalls so, dass sich die Erzieherinnen nicht zu helfen wissen gg unbelehrbare Eltern.


    Edit : Mann könnte auch damit arbeiten, dass es ärztl. Bescheinigungen braucht, wenn ein offensichtlich krank wirkendes Kind im Kiga aufläuft, mit der Begründung, das seien Lebensmittelunverträglichkeiten.


    Das gibt es in unserer Einrichtung.
    Auch Gesundschreibungen nach schwereren und ansteckenderen Krankheiten, die bescheinigen, dass das Kind wieder bedenkenlos in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen kann.


    Diese Gesundschreibungen finde ich persönlich blöd, weil sie wieder Lauferei für die Eltern bedeuten und nervig sind, auch für die Kinder.
    Aber wenn die Alternative tatsächlich dauerhaft kursierende blöde Krankheiten sind, würde ich das zumindest zeitweise in Kauf nehmen ...

  • https://www.rki.de/DE/Content/…df?__blob=publicationFile


    Das ist die Lage des Gesundheitsamtes.
    Ich könnt da immer so die Decke hochgehen bei der Interpretation von Eltern. BEi den ganz Kleinen kommt halt immer alles "vom Zahnen" - meine Kollegin sagt immer, so oft wie manche Kinder angeblich wegen Zahnen MD-Probleme oder Fieber haben müssten sie ein Hai sein (die kriegen lebenslang nonstop Zähne).


    Das einzige, was bei manchen Eltern hilft ist die Aussage, dass sie niemandem damit einen Gefallen tun - denn "heute hab ich nen wichtigen Termin, morgen kann sie ja daheim bleiben" - und bis dahin hat sie etliche andere angesteckt - die SIE wiederum in einer Woche anstecken. Genau dann, wenn die Mama wieder einen wichtigen Termin hat. ODer es kommt noch schlimmer und die Erzieherinnen stecken sich an und es müssen Gruppen geschlossen werden. Dann trifft es sie nämlcih auc hwieder.


    Bei manchen Eltern hilft auch der Hinweis, dass ein mit Fiebersaft gepimptes Kind in der Gruppe mehr spielt als seinem Körper gut tut weil es mithalten will und dadurch die Gefahr besteht, dass es eine Herzmuskelentzündung oder Herzklappenentzündung bekommt. Das, woran Fußballer oft plötzlich auf dem Spielfeld sterben kann genauso Kleinkinder treffen.


    Manchen aber ist alles egal. Da hilft nur, das Kind rigoros wieder mitzuschicken, Atteste zu verlangen usw.


    Aber letztlich kannst nur eines machen als Mutter: DU DICH beim Träger beschweren, dass die Regelungen des Infektionsschutzes nicht eingehalten werden und dadurch Dein Kind ständig von absichtlich krank gebrachten Kindern angesteckt wird.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Nachdem bei uns auch MD hartnäckig rumging und es auch 2 meiner bekamen, ist mir echt der Arsxc geplatzt und ich habe beim Gesundheitsamt angerufen ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, die Annahme des Kindes zu verweigern.


    Geregelt in § 34 (1) Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz.


    Es heisst


    Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Satz 2 gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.

    Konkret bedeutet das: diese Kinder müssen zu Hause bleiben, es gibt da kein Ermessen. Ist aber nur im Fall vom MD, bei Fieber zählen nur die Empfehlungen.


    Unsere Leitung hatte auch nicht den Ar*** in der Hose, die Mutter mit dem Kind wegzuschicken. unmöglich sowas.

    Unsere Boygroup: Flitzekind 09/2011, Flitzebaby 02/2013 und Robinson Freitag 08/2014 #herz

  • Ich danke euch sehr für eure Rückmeldungen!

    Das Kind muss 24 h fieberfrei sein und weder Durchfall gehabt noch erbrochen haben; vollkommen unabhängig von dem Grund dafür. Das kann man doch als Leihe gar nicht beurteilen

    Aaalso, ich habe mir gestern nochmal den Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz angeguckt, dessen Kenntnisnahme man im Rahmen des Betreuungsvertrags bei uns unterzeichnen muss. Darin steht, dass bei infektiösen Gastroenteritiden und bei Verdacht darauf der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen verboten ist. Von Fieber steht darin allerdings nichts. Außerdem haben mir mehrere Erzieherinnen versichert, dass man mit diesen gewissen Eltern sogar diskutieren muss, was bei ihrem Kind Fieber und was nur erhöhte Temperatur oder gar Normaltemperatur ist :stupid: . Vom Ibu-Doping ganz abgesehen. Sobald ein Kind im Kiga erhöhte Temperatur zeigt, werden die Eltern verständigt und gebeten, ihr Kind abzuholen. Es gibt allerdings welche, die das kackfrech ablehnen.


    Bei unserer Kita wird das Thema 'Kinder krank'auch gleich zu Anfang besprochen und etwas entsprechendes unterschrieben. Kann ich raussuchen, wenn du Bedarf hast.

    Danke, aber das ist hier ja auch so. Hier muss man mit dem Betreuungsvertrag extra unterschreiben, dass man sich an §34 IfSG (also das, was igel verlinkt hatte) halten wird. Habe ich grade vorliegen, weil ich unseren Jüngsten aktuell anmelden muss.

    Bei uns steht auch auf dem Zettel, daß man die Kinder bei Erbrechen 48 Stunden zuhause behalten sollte...

    SOLLTE. Ja, schönes Wort. In unserer Hausordnung steht auch drin: "Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Husten, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber und ähnlichen Erkrankungen sollen die Kinder die Einrichtung nicht besuchen."
    Aber offenbar ist das nur eine nette Empfehlung. Und der darauf folgende Abschnitt "In schwerwiegenden Fällen kann die Leitung den Besuch durch ein krankes Kind untersagen" ist laut unserer Leitung schlichtweg nicht wahr.

    puh, also bei uns steht im Vertrag:
    48 Stunden Fieberfrei
    48 weder erbrechen noch Durchfall

    Das steht im Vetrag der Schul-Nami bei uns auch drin (gleiches Bistum und sogar gleiche Kirchengemeinde wie Kindergarten), deswegen hatte ich mich über das unterschiedliche Vorgehen ja so gewundert.

    Ich würd das auch in den Betreuungsvertrag aufnehmen und dann damit argumentieren.
    Dann wäre das Problem doch gelöst, oder?

    Tja, sollte man meinen, aber... s. o. #weissnicht

    Edit : Mann könnte auch damit arbeiten, dass es ärztl. Bescheinigungen braucht, wenn ein offensichtlich krank wirkendes Kind im Kiga aufläuft, mit der Begründung, das seien Lebensmittelunverträglichkeiten.

    Nein, Atteste dürfe unser Kindergarten nicht verlangen, schon weil diese kostenpflichtig sind. Von unserer kerngesunden syrischen Nachbarstochter hat der Kindergarten bei Betreuungsbeginn aber sehr gerne ein kostenpflichtiges Attest verlangt!


    Mist, wo ist jetzt der Rest der Zitate hin? Rheinländerin, du hattest das geschrieben mit dem Wenden an andere Stellen, richtig? Ich fürchte, den Träger kann man vergessen, was der sagt, ist in Stein gemeißelt. Elternausschuss geht auch nicht, weil zumindest ein Teil davon zu den Problemeltern zählt #hammer . Aber das Jugendamt ist ein guter Tipp, soweit hatte ich gar nicht gedacht!

  • Sobald du einen konkreten Fall mitbekommst - Meldung ans Gesundheitsamt. Die finden das normalerweise gar nicht lustig...

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Oh, jetzt hat sich ja Einiges überschnitten.

    Ich könnt da immer so die Decke hochgehen bei der Interpretation von Eltern. BEi den ganz Kleinen kommt halt immer alles "vom Zahnen" - meine Kollegin sagt immer, so oft wie manche Kinder angeblich wegen Zahnen MD-Probleme oder Fieber haben müssten sie ein Hai sein (die kriegen lebenslang nonstop Zähne).

    #ja #ja Du beschreibst genau eine der besagten Familien. Bei den ganz kleinen Kindern sind es immer die Zähne, werden sie größer, haben sie halt das Essen nicht vertragen/zu schnell getrunken. Hocheitrige Bindehautentzündung ist ein gestriger Schwimmbadbesuch oder ein leichter Schnupfen, der sich aus den Augen drückt #haare

    Aber letztlich kannst nur eines machen als Mutter: DU DICH beim Träger beschweren, dass die Regelungen des Infektionsschutzes nicht eingehalten werden und dadurch Dein Kind ständig von absichtlich krank gebrachten Kindern angesteckt wird.

    Ja, beschweren definitiv. Aber Träger ist Perlen vor die Säue, bzw. wie man hier sagt "e Ochs ins Horn gepetzt".

    Konkret bedeutet das: diese Kinder müssen zu Hause bleiben, es gibt da kein Ermessen. Ist aber nur im Fall vom MD, bei Fieber zählen nur die Empfehlungen.

    Und bei MD sagt das Gesetz auch nix über die Mindestdauer der Symptomfreiheit, oder? #weissnicht
    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir mindestens 24 h, lieber mehr, aber anderen Eltern reicht auch eine halbe Stunde.

  • Die Stadt empfiehlt 48 h nach Abklingen der Symptome (ich finds grad nicht). Aber dann könnte man ja abweisen dass der Verdacht besteht, das Kind hat MD wenn es sich am Tage vorher noch übergeben hat oder Durchfall hatte.

    Unsere Boygroup: Flitzekind 09/2011, Flitzebaby 02/2013 und Robinson Freitag 08/2014 #herz