Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich meines Urlaubsanspruches nach Beschäftigungsverbot und Elternzeit.
Die Situation ist Folgende:
Ich arbeite Teilzeit (50%) verteilt auf 4 Wochentage und habe somit einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen im Jahr. Seit Beginn dieses Jahres bin ich im Beschäftigungsverbot und am 24. Juni beginnt mein Mutterschutz.
Mein ET ist Anfang August und ich werde voraussichtlich 16 Monate nach der Geburt zu Hause bleiben. Also wahrscheinlich im Dezember 2017 zurückkehren. Nun meine Frage: Habe ich zu diesem Zeitpunkt Urlaubsanspruch aus 2016 oder 2017 und falls ja, in welcher Höhe?
Hat jemand Quellen dazu? Würde im Gespräch mit meinem Chef diesbezüglich gerne vorbereitet sein.
Vielen Dank fürs Mitdenken schonmal