Was sollen Lehrpersonen tun dürfen?

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    • Offizieller Beitrag

    KLICK
    In einem anderen Thread hat sich eine Nebendiskussion aufgetan, die ich sehr spannend finde.


    Im Grunde geht es darum: was soll Lehrpersonen "erlaubt" sein, wenn es um eine Wundversorgung, einen Zeckenbiss, einen Läusebefall geht...


    Was steckt hinter den unterschiedlichen Vorgehensweisen in unterschiedlichen Ländern, an unterschiedlichen Schulen?
    Was würdet Ihr persönlich den Lehrpersonen zutrauen und wo/wann auf jeden Fall umgehend informiert werden wollen?
    Wie schätzt Ihr die rechtliche Situation in Euren jeweiligen Herkunftsländern ein?


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Ich komm in den Link nicht rein... da wird behauptet, ich hätte keine Zugriffsrechte... liegt das an mir oder am Link?

  • Danke, @Talpa


    Ich finde es generell interessant, wie mit bestimmten Krankheiten oder Verletzungen umgegangen wird. Nicht nur, was eine Lehrperson in dem Fall machen darf (oder welche Befugnis sie haben sollte), sondern auch, was man den Eltern und Kindern zugesteht, welche Entscheidungen sie treffen dürfen.


    Ich kann einige der Regelungen gut nachvollziehen, finde es auch verständlich, dass man sich absichern möchte.
    Dennoch fände ich es gut, wenn ich als Elternteil da mehr selbst bestimmen dürfte bzw zu manchen Dingen mein ok geben darf. Gerne schriftlich.


    Viele der Regelungen sind ja sicherlich zum Schutz aller Beteiligten entstanden:der betroffenen Kinder, der Mitschüler, der aufsichtspersonen. Aber ich habe das Gefühl, dass sie dann manchmal zum genauen Gegenteil führen.


    Also zB die Attestpflicht bei Bagatellen, die mitunter dazu führt, dass bestimmte Sachen gar nicht mehr gemeldet werden. Ich würde mein Kind nicht wegen ein paar Läusen zum Arzt fahren, ich würde mit meinem gerade gesundeten Kind nach einer unkomplizierten MD-Geschichte auch nicht zum gesundschreiben zum Arzt gehen (und mir da im Wartezimmer das nächste einfangen). Hier gibt es da zum Glück keine Pflicht, aber wo es die gibt, kann ich nachvollziehen, wenn dann lieber nicht gemeldet wird. Obwohl das vielleicht für die Allgemeinheit besser wäre.


    Oder die Sache, dass ein Schüler, der nicht 100% fit ist, auf jeden Fall abgeholt werden muss und zB nicht selbst heim gehen darf (nach elternabsprache). Klar sollte ein Kind mit Brechdurchfall, hohem Fieber etc nicht selbst nach Hause gehen und es kommt sicherlich auch immer auf das Alter an. Aber es gibt ja auch kleinere Sachen, mit denen man nicht mehr in der Schule hocken möchte, aber trotzdem noch gefahrlos nach Hause gehen kann.
    Führt hier dazu, dass ich meinen Kindern mitunter nahe gelegt habe, dann bestimmte Sachen lieber nicht anzusprechen, weil es sonst einfach nicht leistbar ist. Und damit Schäden ihnen dann diese Regelungen mitunter mehr, als dass sie nutzen.


    Führte hier zB schon einmal dazu, dass meine Tochter mit Kopfschmerzen letztlich länger in der Schule saß, da ich Ca 2 Stunden brauchte, da war die Schule dann schon aus, aber sie durften sie nicht gehen lassen, dabei wollte sie sich einfach nur ins Bett legen- für mich wäre das ok gewesen.
    Da ärgert mich dann eine sture Bürokratie, die es mir nicht erlaubt, eine eigene Entscheidung zu treffen.


    Ebenso was die Behandlung kleinerer Wunden angeht. Die muss mein Kind dann selbst versorgen (darf sich aber auch kein Desinfektionsmittel in der Schule besorgen oder nach Hause gehen und es dort machen, oder längere Zeit warten etc - was es am Ende vielleicht schlimmer macht.

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

    ———-

    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • zum selbst nach hause gehen.


    mein bester freund, mitte 40, ist neulich auf der straße einfach weggesackt und auf den bürgersteig geknallt (einfache kreislaufschwäche, keine grunderkrankung). er hat sich dabei einen schädelbasisbruch, eine hirnblutung und ein riesiges brillenhämatom zugezogen. er lag zwei wochen im krankenhaus und ist jetzt - 3 monate später noch nicht gänzlich fit.


    dabei gings ihm eigentlich gut, nur ein bisschen k.o. vom tag.


    glück war, dass sofort hilfe geleistet wurde und ihm das nicht auf der fahrbahn passiert ist.


    ich denke, sowas haben verantwortliche auf dem schirm, wenn sie angeschlagene kinder nicht allein nach hause schicken möchten oder dürfen.

  • Ich schließe mich @Ebura an.


    Mit noch einer Erweiterung. Mein Allergiker Kind hat ein Notfall Set. Eigentlich darf ihm das keiner geben. Da schadet die Regelung auch eher. Bei einem allergischen Schock wäre ggf selbst ein RTW zu langsam.

    Normal is just a setting on a dryer.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Kopfschmerzen wäre ich wohl auch etwas übervorsichtig, aus genau dem von Viva erwähnten Grund. So eine Kreislaufschwäche ist schnell mal passiert.


    Aber es wäre eine Möglichkeit, dass mehrere KlassenkameradInnen gemeinsam gehen und bei Bedarf Hilfe holen könnten.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Kleine Anekdote auch von mir: Kind hatte einen Wespenstich und die Erzieherin darf den Stachel nicht mit der Pinzette entfernen. Kind hat sich den Stachel mit seinen dreckigen Pfötchen selbst herausgezogen, kleine Entzündung entstand, die wir gerade noch in den Griff bekamen.


    Das finde ich auch maximal hirnrissig. Als dieses Jahr dann die Klassenfahrt anstand, gab es einen Zettel, dass ich zustimmen muss, um Zecken zu entfernen. Auf diesen Brief habe ich dann noch aus eigenem Antrieb die Bienenstachelerlaubnis gegeben.


    Kind kam dann aber mit heftigem Sonnenbrand nachhause, weil niemand drauf geachtet hat, dass sich die Kinder einschmieren. Klar sind die keine 6 jahre mehr, aber es ist doch kein Problem, morgens mal drauf hinzweisen beim Rausgehen #augen

  • ich bin froh, dass hier bei uns ein entspannter Umgang mit solchen Situationen herrscht.
    Hier werden Zecken von Lehrpersonen entfernt mit einem Vermerk im Kontaktheft. Kleine Schnitte/Wunden werden in der Schule desinfiziert und mit Pflaster angeklebt. Wenn sich ein Kind nicht wohl fühlt, dann darf es sich auf der Matratze oder Sofa im Schulzimmer hinlegen oder direkt nach Hause, wenn die Eltern informiert wurden. Abholen muss man das Kind nicht, darf aber wenn man will. Zwei mal im Jahr kommt die Laustante und bei Befall, gibts einen Zettel nach Hause. Ich habe noch nie gehört, dass Kinder abgeholt werden müssen deshalb. Macht ja irgendwie auch wenig Sinn, es sitzt ja vermutlich eh schon mehrere Tage so im Klassenzimmer.


    Atteste brauchen wir hier nicht, zumindest habe ich in all den Jahren noch nie eins gebraucht. Wenn ein Kind MD oder Windpocken hat, dann schicke ich es einfach wieder in die Schule, wenn ich das Gefühl habe es ist wieder fit.


    Ich habe im Übrigen vollstes Vertrauen in all die Lehrpersonen meiner Kinder, ich weiss, dass sie kompetent genug sind Situationen richtig einzuschätzen. In den letzten Jahren wurde ich genau zwei Mal angerufen wegen einem kranken/verletzten Kind. Das erste mal wegen Bauchschmerzen um sicher zu gehen, dass ich zu Hause bin und das andere Mal, als der Jüngste letzten Dezember das Handgelenk gebrochen hat.


    Der Grund dafür, dass es mancherorts anders gehandhabt wird, kann ich mir nur aus versicherungstechnischen Gründen oder erhöhtes Sicherheitsbedürfnis erklären. Wir neigen heute ja sehr dazu, alles 120% perfekt zu machen, allem Vorzubeugen um auch nur jede klitzekleine Komplikation auszuschliessen.

  • Kopfschmerzen sind hier auch ein Thema, hatten/haben meine beiden öfters. Ich finde mit 12 kann man schon selber entscheiden, ob ich noch in der Lage bin mit den Bus nach Hause zu fahren. Nein, hier geht das auch nicht, ich muss sie abholen oder ihnen eine Not-Tablette mitgeben, auch wenn Ruhe vollkommen reichen würde. Ich würde auch mal behaupten, ein netter kleiner Raum der nicht vollausgeleuchtet wird mit einer Decke und 1/2h einnicken würden das Problem auch nachhaltig lösen. Dabei gibt es so eine Raum schon, aber im Ruheraum dürfen die Kinder da nicht alleine bleiben (Versicherungstechnisch) und den nüchternen Krankenzimmer schon #confused und zwar bis ich da bin. Dann ist auch immer das Fenster zu, ist ja zu viel Arbeit, es für jedes Kind aufzumachen und natürlich auch wieder zu. Vielleicht haben sie auch Angst die sind dann weg??


    Das jedes Kind immer individueller behandelt werden muss sehe ich auch,aber noch nie gab es solch leichte Lösungen. Name im Computer eingeben, da steht dann der Elternwille schwarz auch weiß, bei Notfall ist das doch kein Thema, da wird natürlich ein KW gerufen. Also mein Kind bitte nicht mit Desinfektion behandeln, oder immer Eltern anrufen, oder machen sie ein Pflaster drauf. Jeder hat doch ein Handy dabei, die Betreuer müssen noch nicht mal dafür ins Büro.


    Naja, aber man kann auch einfach so eine Kreislaufkollaps bekommen, wenn man mit den Bus nach Hause fährt. Hier stirbt jedes Jahr ein Kind auf der Fahrt von und zurück von der Schule, wegen des Straßenverkehrs. Das würde doch bedeuten, sie müssten alle gebracht werden, oder gar nicht in die Schule gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Lato ()

  • ich konnte diese deutschen regelungen nie nachvollziehen.
    ich hatte als 14jährige auf dem weg in die schule einen radunfall, bin über den lenker geflogen, konnte zwar auf den füssen landen, aber die wucht war so stark, dass ich auf knien, ellenbogen und händen dann schön weitergerutscht bin. ich schlug dementsprechend völlig zerschlagen in der schule auf. der turnlehrer schickte mich ins lehrerzimmer, wo die dort gerade anwesende handarbeitslehrerin meine blutenden wunden versorgte. wieso sollte sie das schlechter können als meine mutter zb.? oder als irgendjemand anderes. und was hätte man denn sonst tun sollen? mich blutend da warten lassen und meine mutter anrufen, die eh nicht zuhause war? damit sie dann das gleiche macht?

    mit elfchen 04/09 und minielfchen 03/12


    quand ta thèse te pousse à bout et que tu veux tout arrêter kannste vergessen.


    #rose 49,7

  • generell sind ja die schweizer gesetzbücher dünner als die deutschen.


    dieses monster entsteht, wenn dauernd leute wegen jedem furz vor gericht ziehen. man denke nur an die skurrilen klagen in den USA.

  • Hallo,


    Selbstverständlich darf hier bei Bedarf ein Notfallmedikament auch per Pen z.B. gegeben werden.
    Mit der entsprechenden Einweisung und der genauen, detailierten Verordnugn vom Arzt.


    Notfallspray oder Tabletten sind bei vorliegender Verordnung sowieso problemlos.


    Ansonsten: Es darf ohne ärztliche Verordnung nichts gegeben werden, was in den Körper eindringt, also eine Schmerzmittel und auch keine Desinfektion auf offene Wunden (Handdesinfektion bei bestimmten Infetionskrankheiten ist noch mal eine andere Geschichte)


    Ich selber desinfiziere Bagatellwunden allerdings sowieso nie, von daher tangiert mich das herzlich wenig. und bei größeren Verletzungen sollte sowieso jemand kommen können, der das Kind abholt und zum Arzt geht - oder der Arzt wird gerufen.


    Und ich persönlich würde tatsächlich auch kein Kind mit Kopfschmerzen alleine nach Hause schicken. Wenn es unterwegs umkippt, bin ich dran und ich dürfte es auch gar nicht, ich darf Kinder nur heimgehen lassen, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Selbst wenn die vorliegt darf ich ein Kind mit Kopfweh nicht 14 Uhr gehen lassen, wenn es ansonsten 15 Uhr geht.


    Was ich machen kann (was im vollen Gruppenbetrieb allerdings stressiger ist, als man es sich von außen vorstellt), bei den Eltern anrufen und mir deren OK holen. das ist so "halb gewalkt", mein Problem in dem Falle ist, dass ich keinen Nachweis habe. Wenn dem Kind och was passiert und die Eltern behaupten "Das habe ich so nie gesagt, SIE hätten doch abschätzen müssen, dass..." dann bin ich die, die dran ist.


    Und ja, solche Eltern gibt es, es passieren komische Sachen, auch wenn man glaubt, die Eltern einschätzen zu können. Die Rechtsweiterbildungen sind voll davon.


    Ich hatte selber den Fall, wo ich eine im Wald entstanden wunde Erstversorgt habe und der Mutter am Telefon gesagt, daß das Kind sich den Heimweg alleine zutraut, dass sie aber bitte unbedingt heute noch schauen soll, wie die Wunde sich entwickelt, sie entsprechend versorgt und und ggf. einen Arzt aufsuchen.


    Nach 3(!) Tagen war die Mutter beim Arzt und der war entsetzt, weil es sich unter dem alten Pflaster anfing zu entzünden.


    Die Mutter behauptete dann, ich hätte ihr nicht gesagt, wie schlimm es ist und dass sie einen Arzt aufsuchen soll und ich hätte das Kind nie alleine heimlassen dürfen, wenn da was passiert wäre... woher solle sie dann wissen, daß unter dem Pflaster (an das das Kind wohl 3 Tage lang niemanden ran lies) eine echte Wunde wäre und nicht nur ein Kratzer, ich hätte meiner Fürsorge- und Informationspflicht nicht ausreichend Genüge getan. So wurde es auch der Leitung mitgeteilt.


    In dem Falle hatte ich zum Glück eine Kollegin als Zeugin und war raus. Oft genug ist man in solchen Situationen aber alleine.


    Man glaubt es oder nicht, so etwas bindet man sich ungern ans Bein.


    Edit:


    Namen in den PC eingeben und nachsehen?
    Da kann ich gerade nur schmunzeln. Wir haben einen PC für alle, der steht am ungünstigsten Punkt im Haus (technisch nicht anders möglich). Und genau 2 Leute haben die Zuangsdaten. Ich müsste also: Glück haben, daß die entsprechende Kollegin erreichbar ist UND Zeit hat, mit mir zum PC zu gehen, diesen hochfahren und nachsehen, was wir bei Kind A. dürfen und was nicht, derweil ist Kind A aber unbeaufsichtig, ev. mit Schmerzen und Blutungen.


    Ne, hier läuft das noch ganz klassisch mit dicken Ordnern, in denen man sich dann durchwühlen muss, um an die gewünschte Information zu kommen.

  • dieses beispiel zeigt sehr deutlich, warum sich einrichtungen doppelt und dreifach absichern.


    rechtschutzversicherungen tun ihr übriges und leute, die so drauf sind, haben meist eine.


    da wird dann wegen jedem mist geklagt und so entstehen hunderte von verordnungen...

  • @Trin


    Es wusste an unsrer Schule keiner wie diese Verordnung aussehen soll. Eine Lehrerin undeinige Betreuer von der Ganztagsschule quiekten "ihhh. Eine Nadel? " 2 Lehrer sagten sie dürfen nicht und rufen dann einfach den RTW. und einer fragte ob er das nicht einfach selber nehmen kann. Hm. Ein 7 jähriger in Panik und ggf ohne Luft. Da fühlt man sein Kind gut aufgehoben.

    Normal is just a setting on a dryer.

  • Das Problem ist ja nicht, dass die Lehrerin die Wunden schlechter versorgt, als deine Mutter, sondern dass man sich als ErzieherIn/Tagespflegeperson/Lehrkraft/SportgruppenleiterIn usw. immer auf einem riskanten Boden bewegt, weil ich mir nicht sicher sein kann, wie die Eltern reagieren, wenn was schiefgeht.
    Wie hätte Irene reagiert, wenn sich nach dem entfernen des Stachels mit der Pinzette auch etwas entzündet hätte? Wie reagieren Eltern, wenn bei der Zecke dummerweise doch der Kopf drinbleibt? Was passiert, wenn ich das Kind mit Kopfschmerzen nach Hause gehen lasse und es unterwegs einen Unfall hat, weil es viell. aufgrund der Schmerzen unaufmerksam ist?
    Wenn ich versehentlich die falsche Sonnencreme benutze und ein Kind allergisch reagiert?


    In 99,9% der Fälle passiert rein gar nichts - aber es reichen nur 1 Paar doofe Eltern und du kannst evtl. deinen Job an den Nagel hängen oder hast zumindest Stress, verliert einiges an Nerven und vielleicht auch einen Ruf.
    Ich höre jetzt als Tagesmutter auf, weil ich keinen Bock mehr habe, mich mit dem Amt und einem Elternpaar rumzuärgern. (Nachzulesen im Baumhaus)



    LG, gaagii


    Edit: Trin hat das viel besser erklärt! Genau das sit der grund für diese Regelungen
    Wobei Notfallmedikament doch unter Erste Hilfe fällt, weil lebensrettende Maßnahme, oder?

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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    Einmal editiert, zuletzt von gaagii ()

  • Hallo,


    Dann würde ich mich noch mal erkundigen, soviel ich weiß ist diese Verweigerung zumindest für Notfallmedikamente rechtlich nicht haltbar. Ich lege aber auch meine Hand dafür nicht ins Feuer.


    Ich kenne es so, daß es eine direkte Einweisung von geschultem Personal (Eltern oder medizinisches Personal) geben muss und dann dürfen auch nur die geschulten Leute die Sachen verabreichen.


    Ich weiß nicht, ob sich das personal da mit "Ich trau mir das nicht zu" weigern kann, ich darf es bei Zecken nicht, es wäre unterlassene Hilfeleistung stand in einer der aktuellen Dienstanweisungen.


    Bei regelmäßigen Sachen (Insulin) greift die Notfallregelung allerdings nicht) .


    Ob es unter den entsprechenden Umständen (keiner traut sich, einer schiebst dem andern zu...) dann allerdings nicht tatsächlich sinnvoller ist, gleich den RTW zu rufen, ist die andere Frage...