Was sollen Lehrpersonen tun dürfen?

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  • Das habe ich (in zwei anderen Ländern) genau gegenteilig gelernt: unterlassene Hilfeleistung kann geahndet werden, ein Fehler bei der Ersten Hilfe wird normalerweise in Kauf genommen.


    Liebe Grüsse


    Talpa

    Das glaub ich dir gern. Aber es ging ja um die Frage, wo die Klagewut herkommt und dass es das früher nicht gegeben hat. Irgendwas muss es gegeben haben, denn sonst hätte wir das seinerzeit nicht zu hören bekommen. Völlig unabhängig davon, ob sich das in der Zwischenzeit zum Besseren gewandelt hat.

  • mit dem Fieber messen verstehe ich das immer noch nicht. Ich messe Fieber wenn ich der Meinung bin, dass das Kind krank ist und dann ist es in meinen Augen egal ob es nun Fieber hat oder nicht, wenn es sich so schlecht fühlt oder wirkt, dass eine Lehrkraft auf die Idee kommt, dass das Kind Fieber hat, dann würden wir sowieso abholen. Unsere Ansage ist daher : Anrufen wenn das Kind krank wirkt. Denke das ist ja sehr individuell.
    Wir hatten es ausser bei Unfällen noch nie, dass ein Kind aus der Schule abgeholt werden musste weil es Fieber hat


    @VivaLaVida der Link unfassbar

  • Gerade diese Sache mit "Handlung X" ist dann nicht mehr versichert und kann der betreuungskraft angelastet werden, obwohl evtl der sinnvollste weg- das nimmt doch zum Teil auch echt absurde Formen an. Als ob dann das logische Denken nicht mehr zählt.


    Mal ein anderes Beispiel dazu. Meine Kinder wurden mal in einem Gewitter aus dem Hört heimgeschickt. Sie haben sich dann glücklicherweise in der gegenüberliegenden Schule für 10min untergestellt.
    Ich habe das angesprochen und bekam als Antwort, dass sie nach Schließzeit der Einrichtung dort nicht mehr versichert sind.
    Also das geringe Risiko dass in den 10min im Hort etwas passiert gegen die deutliche Gefahr im Gewitter unterwegs zu sein.


    Problematisch finde ich auch, dass es da nicht eine gewisse Rückendeckung durch den AG gibt, sondern wohl letztlich die individuelle Person "dran" ist

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

    ———-

    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • ebura, lies mal den link bezüglich china, das ist das ganze ins extrem getrieben. es werden unfallopfer nochmal überfahren, weil es "preiswerter" ist. und erste hilfe kann einen in den knast bringen...

  • ebura, lies mal den link bezüglich china, das ist das ganze ins extrem getrieben. es werden unfallopfer nochmal überfahren, weil es "preiswerter" ist. und erste hilfe kann einen in den knast bringen...

    Ich kenn den Link und finde es ganz furchtbar. Soweit ist es hier zum Glück noch nicht, aber ich habe schon das Gefühl, dass die Angst vor klagen zum Teil den logischen Weg verhindern

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

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    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Hallo,


    wir würden bei Gewitter kein Kind schicken, Schließzeit hin oder her.


    Aber wir hatten es mal andersrum, wir wurden angezählt, wir hätten ein Kind bei Starkregen und Gewitter losgeschickt. So was gibt natürlich - zu Recht -Ärger.


    Nach etlichem hin und her hat sich rausgetellt, Kind A, um daß es ging, musste deutlich VOR Gewitterausbruch gehen und hätte es locker bis nach hause geschafft. Es hat aber in der Nähe auf Kind B gewartet, daß 30 min später gehen durfte (normalerweise auch kein Problem, wenn es für die Eltern so OK ist.


    Inzwischen begann das Gewitter, Kind B wurde natürlich NICHT losgeschickt. Kind A wartete aber auf Kind B und hat sich dann alleine bei Gewitter nicht mehr heimgetraut und stand im Regen und wartete. Auf die Idee die paar Schritte zur Schule zurückzukommen und sich dort Hilfe zu holen, kam es aber auch nicht.


    Daß sah das Elternteil von Kind C und zog den Schluss: Kind A wurde offenbar mitten im Gewitter losgeschickt und stand hilflos und verängstigt im Regen -> Meldung ans Amt. Die müssen solchen Meldungen natürlich nachgehen und so etwas bedeutet für alle Beteiligten ziemlich viel Aufwand und bringt einem vor allem dem AG gegenüber in einen Rechtfertigungszwang (vor allem, wenn man in der jeweiligen Situation alleine war)


    Auch hier hatten wir zum Glück die Heimgehzeiten schriftlich vorliegen und waren zufällig während der Gruppenübergabe zu zweit im Raum, so daß wir uns sowohl bei den Heimschickzeiten beider Kinder als auch beim Zeitpunkt des Gewitterbeginns einig waren und gegenseitig Zeugen sein konnten (Elternteil C benannte nämlich später einen früheren Zeitpunkt an dem es definitiv noch nicht regnete).


    Wundert sich da noch einer, wenn wir ALLES schriftlich haben wollen?


    Die Menschlichkeit schmeißt trotzdem keiner über Bord, ich lasse ein Kind mit großem sichtbarem und gut fassbarem Splitter auch nicht so sitzen, aber das Risiko daß mir einer doof kommt, besteht immer.


    (Es gab den realen Fall (besprochen in einer Rechtsweiterbildung), daß eine Erzieherin die Eltern eines verletzen Kindes nicht erreichte und mit ihm daher mit dem Krankentransport ins KH gefahren ist, dort wurde das Kind genäht. Diese Erzieherin wurde verklagt, weil Platzwunden ein Behandlungszeitfenster von 4 Stunden haben und diese noch nicht abgelaufen waren. Die Eltern und deren Anwalt waren der Meinung, Ihr eigener Arzt hätte das besser gemacht, nun habe das Kind eine sichtbare Narbe und daher später bei der Berufswahl eventuell Einschränkungen und sie klagten auf eine größere Summe. Die Erzieherin hätte das Zeitfenster abwarten müssen, ehe sie zu irgend einem Arzt geht um den Eltern die Möglichkeit zu geben, das selbst zu regeln. Klar, ich sitze mit einem blutenden Kind mal eben noch 3 1/2 Stunden ab, damit ich berechtigt bin, mit ihm ins KH zu gehen...


    Und - die Versicherung der Erzieherin (nicht etwa die des Arztes!) musste tatsächlich zahlen. Und selbst wenn es die Versicherung zahlt und nicht man selbst - es macht doch etwas mit einem... Ist schon einige Jahre her, ich weiß nicht, ob das heutzutage so noch möglich wäre, aber meinem Gefühl nach wird das nicht lockerer sondern eher noch enger.)


    Also Rückendeckung gibt es schon in Form von Berufshaftpflicht usw. so lange dir keine grobe Fahrlässigkeit o.ä. nachgewiesen wird. Aber rein menschlich macht es trotzdem was mit einem, selbst wenn man finanziell ungeschoren raus käme.


    Edit: Fieber messen halte ich für nicht so wichtig, es sei denn ein Kind hat irgend eine Grunderankung o.ä., bei der das Fieber irgend eine Aussage über den zustand trifft, die man sonst nicht hätte.


    Ansonsten wird nach Allgemeinbefinden entschieden, messen halte ich allerhöchstens bei Babys für sinnvoll - wobei selbst da, ist es fraglich. Behandelt werden dürfte das Fieber ja sowieso nicht (zu recht) und normalerweise misst man ja unabhänig davon zu Hause noch mal nach, wenn einem die genaue Temperatur wirklich wichtig ist. Ab Kindergartenalter recht mMn das Gefühl "Kind ist warm und schwitzig" oder die Wahrnehmung "friert trotz normaler Raumtemperatur" o.ä.

  • Wundert sich da noch einer, wenn wir ALLES schriftlich haben wollen?

    nein.

    Diese Erzieherin wurde verklagt, weil Platzwunden ein Behandlungszeitfenster von 4 Stunden haben und diese noch nicht abgelaufen waren. Die Eltern und deren Anwalt waren der Meinung, Ihr eigener Arzt hätte das besser gemacht, nun habe das Kind eine sichtbare Narbe und daher später bei der Berufswahl eventuell Einschränkungen und sie klagten auf eine größere Summe. Die Erzieherin hätte das Zeitfenster abwarten müssen, ehe sie zu irgend einem Arzt geht

    #stumm

  • Gerade diese Sache mit "Handlung X" ist dann nicht mehr versichert und kann der betreuungskraft angelastet werden, obwohl evtl der sinnvollste weg- das nimmt doch zum Teil auch echt absurde Formen an. Als ob dann das logische Denken nicht mehr zählt.


    Mal ein anderes Beispiel dazu. Meine Kinder wurden mal in einem Gewitter aus dem Hört heimgeschickt. Sie haben sich dann glücklicherweise in der gegenüberliegenden Schule für 10min untergestellt.
    Ich habe das angesprochen und bekam als Antwort, dass sie nach Schließzeit der Einrichtung dort nicht mehr versichert sind.
    Also das geringe Risiko dass in den 10min im Hort etwas passiert gegen die deutliche Gefahr im Gewitter unterwegs zu sein.


    Problematisch finde ich auch, dass es da nicht eine gewisse Rückendeckung durch den AG gibt, sondern wohl letztlich die individuelle Person "dran" ist

    Das mit dem losschicken bei Gewitter weil sie im Hort nicht mehr versichert wären ist absoluter Oberkäse - seit ich mit der Abteilung da öfter zu tun habe, die ja auch für den Hort deiner Mädels verantwortlich war, halte ich von denen nicht mehr viel. Die einzelnenn Erzieher sicher, unser Hort war super - aber diese Aussage muss jemand falsch verstanden haben.
    Genau das ist ja das Problem mit dem heimschicken, wenn sich einKind kränkilch fühlt. Als loschickende Erzieherin bin ich verantwortlich für den Heimweg. Die Aufsichtspflicht der Eltern beginnt erst zuhause wieder. Deswegen habe ich einmal ein Hortkind nicht losgeschickt, weil es emotional so aufgebracht wegen eines Streites war, dass ich ihm nicht zutraue, die Hauptstraße sicher zu überqueren. Ich habe die Eltern angerufen und sie gebeten, ihn abzuholen und habe das Kind statt um drei heimzuschicken nochbis um halb fünf dabehalten.
    Wenn im Gewitter was passiert wäre (muss ja "nur" aussutschen auf dem nassen Boden sein, weil sie heimrennen wollten) ist die Erzieherin verantwortlich udn hat evtl. die Aufsichtspflicht verletzt, weil sie die Gefahr falsch eingeschätzt hat. Dagegen ist ein Ausrutschen im Hort (nehmen wir mal an gleicher "Unfall", ausgerutscht auf dem nassen Boden in der Küche, weil wir gemeinsam noch die Spülmaschine ausgeräumt haben) auch nach der Schließzeit sehr sicher versichert - auf alle Fälle liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor, was schon mal alleine für die berufliche, aber auch seelische Zukunft der Erzieherin einen deutlichen Unterschied macht.

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • soviel ich weiß ist diese Verweigerung zumindest für Notfallmedikamente rechtlich nicht haltbar

    Nein, keiner kann dir was, wenn du als nicht ärztlich ausgebildete Person (und dafür reicht ein 1. Hilfe Kurs nicht!) es nicht auf die Reihe kriegst, einem Kind im Notfall eine Spritze zu setzen. Auch wenn der Pen keine richtige Spritze ist, aber trotzdem.



    Ich würde gar nicht erwarten, dass dieLehrperson diese Entscheidung trifft, aber warum wird mir das als Mutter abgesprochen?

    Weil du dich auf die Abschätzung des Zustandes deines Kindes durch die Lehrperson stützen musst. Und damit ist die Lehrperson wieder die Dumme wenn was schief geht!


    Lehrer müssen doch einen 1. Hilfe Kurs machen, oder?

    Ja, aber das ist eben 1. Hilfe. Stabile Seitenlage und Wiederbelebung, dazu noch anlegen eines Druckverbandes, das wars. Hab die Sache gerade vor 2 Wochen gemacht...

    Immer auf Fettnäpfchensuche...


    Chaosqueen mit Chaosprinzessin ( #female 3/13)

  • Nein, keiner kann dir was, wenn du als nicht ärztlich ausgebildete Person (und dafür reicht ein 1. Hilfe Kurs nicht!) es nicht auf die Reihe kriegst, einem Kind im Notfall eine Spritze zu setzen. Auch wenn der Pen keine richtige Spritze ist, aber trotzdem.



    Ja, aber das ist eben 1. Hilfe. Stabile Seitenlage und Wiederbelebung, dazu noch anlegen eines Druckverbandes, das wars. Hab die Sache gerade vor 2 Wochen gemacht...

    Nein, Lehrerinnen müssen keinen 1. Hilfe-Kurs machen. Zumindest nicht in Ba-Wü.

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • doch. Zur Aufnahme ins ref. Zumindest für die Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe

    Immer auf Fettnäpfchensuche...


    Chaosqueen mit Chaosprinzessin ( #female 3/13)

  • Seit wann ist das denn so? Das muss eine relativ neue Regelung sein.

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • Hallo,


    Ich kann nichts zu Lehrern sagen, aber Erzieherinnen kommunaler Einrichtungen (bei freien Trägern weil ich es nicht) müssen bei uns alle einen speziellen "1. Hilfe am Kind"-Kurs mitgemacht haben und alle 2 Jahre zur Auffrischung gehen. Das wird auch wirklich ernst genommen und kontrolliert (Kopie der Teilnahmebestätigung muss an den AG weitergegeben werden).


    Che, daß mir keiner etwas anhaben kann, wen ich es im Ernstfall nicht hinbekomme, kann ich mir vorstellen. Aber dass ich selbst eine Einweisung ablehnen darf? Hm, wir haben zumindest da ziemlich klare Anweisungen. Ob die nun gesetzliche Vorschrift sind oder "AG-interne" weiß ich aber nicht.


    Aber selbst wenn es nicht Vorschrift wäre - ich finde es mega-traurig, wenn sich im ganzen Team nicht einer findet, der sich wenigstens die Einweisung anhört... (danach könnte man ja immer noch sagen: "Nein, ich fürchte, ich kriege das trotzdem nicht hin".

  • Bei freien Trägern und Tageseltern gibt's die gleichen Bestimmungen. Wobei es gewünscht wird, dass der abstand 2 Jahre beträgt, offiziell ist der aber wohl 5 Jahre.


    2 Jahre finde ich auch notwendig, man vergisst ja ohne Routine einiges, bzw ändern sich ja immer mal wieder Sachen.

  • Mein Sohn hat sich als Kleinkind in der Krippe verletzt - ein Stuhl fiel auf seinen Finger, darunter war Beton...
    Seine Erzieherin hat ihn geschnappt, ist mit ihm ins Krankenhaus gefahren (5 min entfernt), dort wurde er sofort behandelt....
    Die Krippenleiterin rief mich an und brauchte allein 10 min, mir zu erzählen, was passiert ist X(


    Ich brauchte weitere 10 min, um ins Krankenhaus zu fahren - da war die Fingerkuppe schon angenäht.


    Ich werde ewig dankbar sein, dass seine Erzieherin so gehandelt hat.
    Bin ich froh - hätte sie nach den Regeln gehandelt, hätte mein Sohn seine Fingerkuppe wahrscheinlich nicht mehr. Ich weiß bis heute nicht mal, wie sie ins Krankenhaus gelangt sind, fällt mir gerade auf #schäm

  • diese Regelungen werde ich nie kapieren !


    Mein Sohn ist Epileptiker und hat ein Notfallmedikament.
    es ist kein Problem, das dies vom a) Lehrer oder b) Betreuern in einer Ferienfreizeit gegeben wird.


    Beim DLRG schwimmen, bei dem teilweise die Übungsleiterinnen sogar (Kinder-)krankenschwestern sind, muß ich die ganze Stunde dabei sein, um im Notfall meine Sohn versorgen zu können. Sie dürfen keine Notfallmedikamente geben.


    Muß ich das verstehen #gruebel

    Wer Visionen will, sollte nicht mit den Drogen sparen.
    Das Känguru-Manifest

  • Ich möchte, dass es völlig selbstverständlich ist, dass Erzieherinnen das tun dürfen. Auch ohne Dokumentation und ohne dass Eltern vorher zustimmen müssen. Weil das- in meinen Augen - einfach selbstverständlich ist und Bestandteil der Betreuung in Kita und Hort.


    Ich musste beim Lesen dieses Threads ein paarmal wirklich tief durchatmen. Irgendwo ist da doch der gesunde Menschenverstand völlig abhanden gekommen, oder? Mag schon sein, dass ich als Mutter manches anders machen würde, wenn ich das Kind selbst betreuen würde. Aber, wenn mein Kind in Kita oder Hort ist, dann betreue ich es nicht, dann sind andere Erwachsene in charge und die müssen ganz selbstverständlich die notwendigen Dinge - wie Wunde desinfizieren und Sonnencreme auf das Kind verteilen - tun dürfen (und müssen).

  • Seit wann ist das denn so? Das muss eine relativ neue Regelung sein.

    Mindestens seit denen, die im Januar 2015 mit dem Ref begonnen haben, also Anmeldung im Sommer 2014. Ziemlich sicher auch schon mindestens das Jahr davor. Ob das eine neue Regelung ist keine Ahnung

    Immer auf Fettnäpfchensuche...


    Chaosqueen mit Chaosprinzessin ( #female 3/13)