Aber als AG fällt eine Arbeitskraft erst mal aus. Bis die neue Kraft soweit eingearbeitet ist, wie die alte dauert bei uns mind. 3 Monate. In dieser Zeit verdiene ich nicht wirklich was an meiner AN, aber ich bezahle für die und ich mach die Arbeit bzw bezahle für dieselbe Arbeit zusätzlich meine Aushilfe, damit ich auch meine Arbeit machen kann.
Das BV ist zum Schutz von Mutter und Kind gedacht. Und "ich fühle mich nicht in der Lage arbeiten zu gehen, weil kraftlos und müde" gehört nicht dazu.
Ob man das nun anders sieht oder nicht, dass wurde so gesetzlich vorgegeben
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