Beschäftigungsverbot als Privatvergnügen?

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  • Die missbräuchliche Nutzung des Beschäftigungsverbotes ist leider verbreitet, aber bezogen auf Deine individuelle Situation würde ich annehmen, dass die Voraussetzungen zum Aussprechen eines Beschäftigungsverbotes erfüllt sind: Infektionsrisiken in der Klinik gefährden Deine Gesundheit und die des Babys, massive Überlastung und Erschöpfung gefährden Deine psychische und physische Gesundheit. Maßgeblich für das individuelle BV ist Deine individuelle Situation, und Du hast nun mal 4 Kinder und einen Fulltime-Job. Hättest Du nur ein Kind und eine 50%-Stelle sähe es anders aus.

  • Was ist eigentlich eine Bezirksregierung? Das Wort habe ich ja noch nie gehört...

    Das ist in manchen Flächenstaaten Nordrhein-Westfalen die Landesmittelbehörde der allgemeinen unmittelbaren Landesverwaltung. In anderen Flächenstaaten heißt sie z.B. Regierung, Regierungspräsidium oder Regierungspräsident. Hilft dir das weiter? :D Die Bezirksregierung ist für bestimmte (ganz verschiedene, eher zusammengewürfelte) Verwaltungsaufgaben (z.B. Widerspruchsverfahren) in einem Teilgebiet des Landes zuständig.


    Janos, geh doch einfach zu deiner Ärztin und schildere ihr die Situation und frage sie um Rat. Wenn sie findet, dass du ins BV gehört, wird sie das schon machen. Wenn sie deinen Zustand als ausreichend kränklich einstuft, wird sie dich schon krankschreiben. Oder?

  • BV muss aber doch der AG aussprechen und nicht der Frauenarzt, oder?!


    Als angestellte Tier-Ärztin wäre die TS sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ins BV geschickt worden. Wieso eine Arbeit als Menschen-Ärztin ungefährlicher sein soll, hat sich mir noch nie erschlossen...

  • @janos du musst keinen Orden verdienen und bis zum bitteren Ende durchziehen! Es dankt dir niemand, deine Kollegen werden das auch kurzzeitig ohne dich wuppen, bis ein Ersatz gefunden ist! Sei egoistisch, denk an dich, an deinen Wurm, an eure Gesundheit! Das, was du beschrieben hast, reicht finde ich vollkommen aus, um jetzt die Reißleine zu ziehen. Du brauchst schließlich auch noch ein paar Kraftreserven für die Geburt und die schlaflosen Nächte danach! Verpulver nicht deine Kräfte! Deine Ärztin hat dir das doch schon angeboten, also nimm es einfach ohne schlechtes Gewissen an!


    @rheinländerin, das les ich jetzt zum wiederholten Male, dass das BV missbraucht wird. Woher habt ihr das? Hab gegooglt und nix dazu gefunden.
    In meinem Dunstkreis sieht es eher aus, wie bei janos, schwangere Frauen, die versuchen solang wie möglich versuchen durchzuhalten. Auch wahrscheinlich aus Angst, als Simulanten dazustehen, schließlich ist man ja nur schwanger und nich krank. <X


    Für die einen ist das Glas halbleer,
    für die anderen ist es halbvoll,
    und ich freu mich schon, wenn überhaupt etwas drin ist !!
    :D

  • #gruebel So gut kenne ich mich da nicht aus. Aber für das Beschäftigungsverbot braucht es doch ein ärztliches Zeugnis, oder?



    Zitat


    § 3 MuSchuG Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
    (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

  • @janos du musst keinen Orden verdienen und bis zum bitteren Ende durchziehen! Es dankt dir niemand, deine Kollegen werden das auch kurzzeitig ohne dich wuppen, bis ein Ersatz gefunden ist! Sei egoistisch, denk an dich, an deinen Wurm, an eure Gesundheit! Das, was du beschrieben hast, reicht finde ich vollkommen aus, um jetzt die Reißleine zu ziehen. Du brauchst schließlich auch noch ein paar Kraftreserven für die Geburt und die schlaflosen Nächte danach! Verpulver nicht deine Kräfte! Deine Ärztin hat dir das doch schon angeboten, also nimm es einfach ohne schlechtes Gewissen an!


    @rheinländerin, das les ich jetzt zum wiederholten Male, dass das BV missbraucht wird. Woher habt ihr das? Hab gegooglt und nix dazu gefunden.
    In meinem Dunstkreis sieht es eher aus, wie bei janos, schwangere Frauen, die versuchen solang wie möglich versuchen durchzuhalten. Auch wahrscheinlich aus Angst, als Simulanten dazustehen, schließlich ist man ja nur schwanger und nich krank. <X


    Dem schließe ich mich an. Ich selbst kenne es sehr gut, wie stark eine Schwangerschaft meine Gesundheit und meine Leistungsfähigkeit. Und dadurch entsteht für mich sehr schnell eine absolute Überforderung durch Erwerbsarbeit und damit einhergehender Erschöpfung (momentan auch mit Wehen...). Und Erschöpfung kann sehr schnell gesundheitsgefährdend werden.
    Und wenn diese Überbelastung ganz klar im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht, finde ich ein BV gerechtfertigt. Warum sollte das denn Privatvergnügen sein? ? Sogar im Grundgesetz steht, dass eine Mutter das Recht auf Schutz und Fürsorge durch die Gesellschaft hat. Da steht nix von wegen "Mutterschaft ist Privatvergnügen". Klar ist es das zu einem bestimmten teil, aber wenn eine Frau durch eine Schwangerschaft gerade deutlich an ihre Grenzen kommt, und dadurch ihre Gesundheit gefährdet ist, darf sie meiner Meinung nach auf den Schutz der Gesellschaft zählen


    Edit: Janos kommt ja aufgrund ihrer Schwangerschaft an den Rande der Erschöpfung, nicht wegen einer Hausrenovierung, einem zeitraubenden Hobby oder was auch immer. Da greift doch - wenn der Arzt das ausstellt - natürlich das MuSchu Gesetz. Und rein verfassungstechnisch würde ich starke Erschöpfung aufgrund von Schwangerschaft nicht als Privatvergnügen auffassen. Erschöpfung aufgrund von Renovierung usw aber schon.


    Und zum Krankschreiben: ich glaube wenn die Beschwerden ursächlich mit der Schwangerschaft zusammen hängen, sollte keine Krankschreibung erfolgen, sondern ein BV. Krankschreibung in der Schwangerschaft ist glaube ich dann angebracht, wenn die Krankheit nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht - eine Erkältung mit Fieber wäre da ein Beispiel

  • Aber für das Beschäftigungsverbot braucht es doch ein ärztliches Zeugnis, oder?

    Es geht ja hier um das individuelle Beschäftigungsverbot.


    Jedenfalls muss ich als AG das immer selber ausstellen. Ohne Bescheinigung vom Arzt. Ich hatte deswegen auch schon mal der zuständigen Behörde nachgefragt, weil ich eben auch logisch fand, dass was vom Arzt vorliegen müßte. Nein, das BV wird vom AG nach Prüfung der Gefährdung ausgesprochen. Und zwar umgehend.

  • Das BV kann auch vom Arzt ausgesprochen werden.
    Wenn es gesundheitlich nicht geht.
    Dafür gibt es Untersuchungen vom Arzt.


    Für das BV vom Arbeitgeber gibt es doch klare Regeln oder nicht? Also bei welchen Berufsgruppen was passiert.
    Das kann sich ja nicht jeder AG einfach selbst überlegen.

  • Aber die Kriterien sind sowas von niedrig angesetzt. Es muss nur die Möglichkeit einer Gefährdung bestehen.
    Z.B. darf bei uns die Schwangere überhaupt keine Kontakt zu potentiell infektiösen Materialien haben. Ja, hallo. Damit fallen ja alle Arbeiten in einer Praxis außer reiner Bürotätigeit weg.
    Auch schweres Heben etc. gehört dazu.


    Die Dame von der zuständigen Behörde hat mir z.B. erklärt, dass eine Schwangere von einer Zecke gebissen werden könne, die im Fell eines Hundes oder einer Katze gesessen hätte und sich dann mit Borreliose infizieren könne 8I . Ähem, ja, dann...

  • Ich hab jetzt erst das Ausgangsposting gelesen #angst . Ich meine,e s gäbe auch ein teilweises BV. Also gerade wenn die Schwangere das volle Pensum nicht mehr schafft. dAs wäre vielleicht auch eine Überlegung wert in diesem Fall.

  • Also von dem "Missbrauch des BV" hab ich schon gehört,aber ob es das wirklich so einfach gibt?


    Ich hatte wirklich Schwierigkeiten meins zu bekommen.
    Trotz zwei Fehlgeburten,einer Frühgeburt und in einem Job,in dem Heben über 5,z.T sogar bis 10kg,bücken,hocken,strecken und viel stehen und laufen der normale Alltag ist.
    Und keine Möglichkeit mich hinzulegen.


    Und ganz ehrlich? Für meine Psyche war das furchtbar.


    Zum Glück hatte ich eine sehr verständnisvolle Chefin was diese Situation anging.


    mein Beschäftigungsverbot hab ich dann erst ab 32+0 bekommen.



    Und janos,auf welchem Weg auch immer,ich finde du darfst dir das Recht nehmen nicht mehr zu arbeiten.
    Aufgrund meiner Schwangerschaftserfahrungen geht für mich immer die Gesundheit des Babys vor.
    Und in meinen Augen kannst du dafür nicht richtig sorgen,wenn es dir selbst nicht gut geht.

  • Bei einer Krankschreibung bekommt man auch Geld zurück als AG

    Aber nicht alles.
    Mir als AG ist ein BV lieber: 1. bekomme ich das gesamte Geld erstattet und 2. abe ich mehr Planungssicherheit. Ich weiß, dass ich dann eine Vertretung einstellen muss. Müßte ich aber ja eh, weil Mutterschutz und Elternzeit. Bei Krankschreibungen weiß ich nie, ob und wann und für wie lange die AN wieder kommt.
    Einzig richtig blöd beim BV ist, dass es quasi von jetzt auf gleich ausgesprochen wird. Ich muss also sofort eine Vertretung haben, was ja unmöglich ist.


    Unter der Hand haben wir es bisher immer so geregelt, dass mir jede schwangere Mitarbeiterin sofort unter 4 Augen gesagt hat, dass sie schwanger ist. Offiziell hat sie es mir aber erst ein paar Wochen später gesagt. So hatte ich dann immer wenigstens ein bisschen Zeit, um eine Vertretung zu suchen. Ist eh immer schon kurz genug, aber besser als von heute auf morgen.

  • Melone, mir ist das BV als AG auch lieber als Krankschreibung, aber darum ging es im Ausgangspost ja gar nicht. ;)


    Und ja, die Gründe für ein BV hat jeder AG. Und wenn er es nicht ausspricht und es passiert was, hat er riesengroße Probleme. Daher kann jeder über seinen SiFa oder einen gestellten von der BG das prüfen lassen und der gibt dann seine Empfehlung ab.


    Daher auch die Empfehlung an den hausinternen SiFa zu gehen oder die BG.



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    Liebe Grüße
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  • Allerdings reicht die kraft dann kaum mehr, den sonstigen Alltag zu bewerkstelligen, die schon vorhanden Kinder ordentlich zu versorgen. Also verhungern tut hier keiner, aber Wäsche waschen wird schon schwer und solche Sachen wie kleinere Unternehmungen sind ein Ding der Unmöglichkeit. Mir fehlt dazu einfach die Kraft.


    Kann ich Mittagsschlaf machen und mich immer wieder hinlegen ist alles prima, dann kann ich auch Energie aufbringen, um mehr zu bieten als die minimale Versorgung. Aber das ist mit Berufstätigkeit ja nun nicht so gut zu vereinbaren....

    Mir ging es ab ca. 20 Wochen der zweiten Schwangerschaft so ähnlich. Ich war dann eine Woche krank geschrieben, und das war gut, aber nicht ausreichend. Mit 28 Wochen war ich nochmal bei der FA, und sie hat mich angeschaut und sofort krankgeschrieben bis zum Mutterschutz. Und ich habe tatsächlich die Zeit bis zum ET gebraucht, um mich so weit zu erholen, dass es mir wieder gut ging und ich mich nicht wie kurz vor dem Umkippen gefühlt habe.


    Und mit deiner Arbeit und Familiensituation finde ich es da absolut sinnvoll, dir ein BV geben zu lassen.

    Do one thing everyday that scares you - Eleanor Roosevelt
    When you reach for the stars, you may not quite get one, but you won't come up with a handful of mud either - Leo Burnett

  • @janos du musst keinen Orden verdienen und bis zum bitteren Ende durchziehen! Es dankt dir niemand, deine Kollegen werden das auch kurzzeitig ohne dich wuppen, bis ein Ersatz gefunden ist! Sei egoistisch, denk an dich, an deinen Wurm, an eure Gesundheit! Das, was du beschrieben hast, reicht finde ich vollkommen aus, um jetzt die Reißleine zu ziehen. Du brauchst schließlich auch noch ein paar Kraftreserven für die Geburt und die schlaflosen Nächte danach! Verpulver nicht deine Kräfte! Deine Ärztin hat dir das doch schon angeboten, also nimm es einfach ohne schlechtes Gewissen an!


    @rheinländerin, das les ich jetzt zum wiederholten Male, dass das BV missbraucht wird. Woher habt ihr das? Hab gegooglt und nix dazu gefunden.
    In meinem Dunstkreis sieht es eher aus, wie bei janos, schwangere Frauen, die versuchen solang wie möglich versuchen durchzuhalten. Auch wahrscheinlich aus Angst, als Simulanten dazustehen, schließlich ist man ja nur schwanger und nich krank. <X

    Sowohl beim Mithören von Gesprächen insbesondere auf Spielplätzen als auch bei der Arbeit und teilweise im Bekanntenkreis bekomme ich es immer wieder mit, dass manche Schwangere nach Gründen für ein Beschäftigungsverbot suchen, überlegen, wie sich der Gynäkologe von der Angemessenheit überzeugen ließe oder nach Empfehlungen von Frauenärzten suchen, die nach dem Gießkannenprinzip Beschäftigungsverbote aussprechen. Als das in meiner Schwangerschaft leider Thema wurde, habe ich in diversen Foren dazu gelesen und begegnete auch dort häufig dieser Haltung.


    Mein Gynäkologe erklärte mir damals, dass für ein individuelles BV eine Gefährung der Gesundheit und/oder des Lebens von Mutter und/oder Kind Voraussetzung seien, nicht eine Beeinträchtigung. Eine Anpassung an Beeinträchtigungen sei von Schwangeren zu erwarten.

  • so, jetzt hab ich das bv.


    Rheinländer in, ich glaube genau diese "Anpassung an die Beeinträchtigungen" ist mein Problem: erst mal - wo hört Beeinträchtigung auf und fängt Krankheit an? Ist Gesundheit "Wohlbefinden " und Krankheit demnach "ich fühle mich nicht wohl"? Und sind die Schwangerschafts-zipperlein wie Sodbrennen, kurzatmigkeit, Übelkeit, Rückenschmerzen, dicke Beine "Krankheit"? Oder Befindlichkeiten? Muss ich das ertragen, weil ich zu blöd bin, zu verhüten?


    Und dann - wieviel "Anpassung" bin ich imstande zu leisten? Muss ich zB meine gesamte Freizeit im Bett verbringen, um die Kraft für die Arbeit aufbringen zu können? Kann ich zwar arbeiten gehen, aber davon ausgehen, dass die Kollegen Rücksicht nehmen und mir zB zusätzliche Auszeiten gewähren?


    Und wann wird's "gefährlich" für Mutter oder Kind? Wann oder wie oft darf der Bauch hart werden? Darf er auch weh tun? Sind die Rückenschmerzen noch ok? Oder schon Wehen?


    Ich finds echt schwierig. Besonders motiviert zum Arbeiten bin ich va dann nicht, wenn ich umich rum Kollegen habe, die nicht schwanger sind und zB wegen einer Erkältung daheim bleiben. Dann sag ich mir aber zugleich, dass ich eben in die Kollegen nicht reinschauen kann. Und vielleicht sitzen sie mit fiesen Kopfschmerzen daheim?


    Letztlich bin ich jetzt für mich zu dem Schluss gekommen, dass es eigentlich keinen Grund gibt, mit irgendwelchen Schmerzen oder "unwohlerscheinungen" zu arbeiten, egal ob die mich jetzt umbringen oder das Baby oder keinen von uns beiden.

  • Mein Gynäkologe erklärte mir damals, dass für ein individuelles BV eine Gefährung der Gesundheit und/oder des Lebens von Mutter und/oder Kind Voraussetzung seien, nicht eine Beeinträchtigung. Eine Anpassung an Beeinträchtigungen sei von Schwangeren zu erwarten.

    Ich hatte auch eine FÄ, die meinte, dass Schwangere sich zu sehr anstellen würden. Sie selbst war noch nie schwanger gewesen. Ähnlich schwierig stelle ich es bei einem Mann vor. Mein Mann konnte auch nicht nachvollziehen, WIE schlecht es mir ging, da objektiv (von den Blutwerten etc. her) eigentlich alles gut hätte sein müssen, war es aber nicht. Das ist das Problem dabei, wenn man immer sagt "Schwangerschaft ist keine Krankheit", nein, bei mir war es schlimmer. SO krank hab ich mich vorher und später nie wieder gefühlt.


    janos: Gut, dass du das BV hast. Bei dir klang es echt nach mehr als "etwas Beeinträchtigung". #knuddel

  • Ich finde, da hast Du absolut recht. Andere bleiben wegen weniger zu Hause. Du hast ja nicht nur Verantwortung für dich, sondern auch noch für Deinen Bauchzwerg und deine anderen Kinder.
    Erhol dich gut!

  • Janos ich hab jetzt den ganzen Thread gelesen und kann von meiner Warte aus schwer mitreden. Bei mir gabs den verordneten Besuch bei BA und der hat auf Grund meiner Tätigkeit als Krippenerzieherin ein komplettes BV ausgesprochen, da mein AG keinen anderen Arbeitsplatz für mich bereitsstellen kann.
    Die Vorgehensweise in deinem Berufsfeld ist mir auch ein wenig schleierhaft.


    Gut, dass du für dich eine Entscheidung getroffen hast und diese hoffentlich nicht mit schlechtem Gefühl.
    Und egal ob schwanger oder nicht: man arbeitet fürs Leben und nicht umgedreht!


    Edit: du hast nur noch 5 Wochen bis zum Mutterschut?!? Ist es denn echt schon so weit.... 8o

    "Die Natur schafft immer von dem, was möglich ist, das Beste."

    Aristoteles