Bundestagspetition: Überarbeitung des MuSchG - Schutz stillender Mütter und ihrer Kinder erhalten

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  • Das Mutterschutzgesetz wird derzeit überarbeitet. Dabei soll unter anderem der Schutz von stillenden Müttern und ihren Kindern auf das erste Lebensjahr beschränkt werden, mit der falschen Begründung, dass Stillen nach dem ersten Lebensjahr keine Vorteile hat.


    Die AFS - Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen hat dazu eine ePetition beim Deutschen Bundestag eingereicht: Mutterschutzgesetz - Umfassender Schutz für stillende Mütter. Sie beruht auf dieser Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung.

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    Einmal editiert, zuletzt von sitopanaki ()

  • Die Begruendung mag zwar falsch sein, ich muss aber gestehen, dass ich es auch nicht wirklich gerechtfertigt finde, fuer ein Kleinkind Stillpausen beim Arbeitgebenden einzufordern. Habe entsprechend nichts gegen diese Aenderung.

  • Unabhängig davon, wie ich das finde....ich frage mich manchmal, ob da "Kosten" und "Nutzen" einer solchen Initiative (also der Gesetzesänderung) in einem Verhältnis stehen. Ich meine, grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber hier Klarheit in einen bisher etwas nebulösen Sachverhalt bringen will.


    aber: Ernsthaft? Wie viele Fälle wird es wohl geben, in denen Mütter tatsächlich Stillpausen für ihre Kleinkinder beanspruchen... Das ist doch verschwindend gering. Viel häufiger kommt es mutmaßlich vor, dass Leute nie stattgefundene Geschäftsessen abrechnen, bei der Steuer schummeln oder sich in der Raucherpause nicht ausstempeln. Oder nur auf Arbeit kacken gehen, damit sie mehr Freizeit haben.


    Sorry, dass ich polemisch werde. Aber das einzige, was in meinen Augen von so einem Gesetzesvorstoß ausgeht ist das Signal: "Wer länger als ein Jahr stillt, der hat offensichtlich nichts Besseres zu tun/keine größeren Probleme/zu viel Zeit..."

  • Die Begründung ist fachlich falsch. Es sollte doch wirklich möglich sein, das Gesetz auf fachlich fundierte Füße zu setzen.


    Das Mutterschutzgesetz wird überarbeitet, und es passiert viel Sinnvolles darin. Momentan betrifft der Schutz stillende Mütter allgemein, und er soll jetzt auf ein Jahr verkürzt werden. Das ist ein eindeutiger Rückschritt.
    Ja, das wird natürlich nur wenige Mütter betreffen, aber mit der Begründung, dass Stillen über einem Jahr nicht vorteilhaft ist - was schnell zu 'Stillen ab einem Jahr ist schädlich' gedreht werden kann.


    Und wenn es nur eine Handvoll Familien betrifft - dann ist es doch bestimmt auch nicht so dramatisch, ihnen das Weiterstillen zu ermöglichen.


    Die WHO äußert sich eindeutig dazu, dass Nichtstillen zwischen einem und zwei Jahren Nachteile gegenüber Stillen in diesem Zeitraum hat, entsprechend auch die Empfehlung, bis zwei Jahren zu stillen. Hier im Forum taucht auch immer wieder auf, wie das Stillen nach der Kita Kindern und Müttern bei der Trennung hilft. Und das soll einigen Frauen und Kindern aufgrund ihrer Berufswahl nicht möglich sein dürfen?

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  • wie das Stillen nach der Kita Kindern und Müttern bei der Trennung hilft. Und das soll einigen Frauen und Kindern aufgrund ihrer Berufswahl nicht möglich sein dürfen?

    ich verstehe dich nicht, wenn ich mein Kind nach der Kita stille, brauche ich doch keine stillpause? *auf dem schlauch steh* wenn das Kind von jemand anderem abgeholt wird, bringt diese Person es doch nicht zum stillen zur Mutter auf Arbeit, damit sie es beruhigt?

  • In der Stellungnahme heißt es: "Zu befürchten ist, dass die Begrenzung auf 12 Monate nicht nur für Stillpausen gelten wird, sondern auch zur Auslegung des Gesetzes in anderen Fragen des Mutterschutzes angewandt würde, für die im Gesetz keine explizite zeitliche Beschränkung zu finden ist: Von einer stillenden Mitarbeiterin könnte mit Bezug auf die angeblich fehlende Notwendigkeit des Stillens das Abstillen nach einem Jahr erwartet werden, um wieder uneingeschränkt einsetzbar zu sein und beispielsweise mit Gefahrstoffen, Strahlung und ansteckungsgefährlichen Stoffen arbeiten zu können."


    Es sind die Stillpausen bis ein jahr geregelt, und das ist okay, aber die Begründung ist das Problem. Denn mit der kann in anderen Bereichen Druck ausgeübt werden.

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  • ich fand den Umgang mit Chemotherapeutika und infektiösen Patienten während meiner Stillzeit immer sehr eklig und habe mich gefreut, dass Kollegen einsichtig darin waren, mir diese Arbeiten abzunehmen.

  • Über die fachliche Richtigkeit müssen wir hier, glaube ich, nicht streiten.


    Was ich problematisch finde: Es wird an anderer Stelle mit dem Elterngeld plus bspw. massiv auf Gleichberechtigung hingewirkt, die Eltern werden dafür belohnt, beide Verantwortung zu übernehmen. Dass die Mutter eben auch zum Lebensunterhalt beiträgt und für sich selbst sorgt darf der Familienplanung und dem Familienleben nicht im Wege steht. Also wird doch in jede Richtung erst ein Schuh draus, wenn man es ganzheitlich denkt. Aber das wird hier nicht getan.


    Ich frage mich auch, wer das mit dem Stillen so formuliert haben könnte. Denn die Erfahrung zeigt doch, dass so gut wie kein Einjähriges irgendwie komplett mit fester Nahrung über die Runden kommt. Alle sind sie noch auf irgendeine Art der Milchnahrung angewiesen. Aus den unterschiedlichsten Gründen. Und ich kenne keine medizinische Begründung, die sagt, dass ein Kind keine Milchnahrung mehr bekommen soll, sondern gefälligst nur feste Nahrung und evtl. noch ein Glas Milch dazu, solbald es ein Jahr alt ist. Das ist total lebensfern und einfach falsch.


    Die Konsequenz sähe doch in den allermeisten Fällen so aus, dass entweder die Frau in der Ausübung ihres Berufes zurückstecken muss, weil das Gesetz hier nachgeschärft wird. Und da reden wir wirklich über die absolute Minderheit an Frauen, das zeigt schon die Statistik. Der volkswirtschaftliche Schaden durch diese Stillpausen ist wahrscheinlich nicht mal unterm Mikroskop sichtbar. Oder aber es führt dazu, dass Mütter zwangsläufig mit einem Jahr abstillen müssen, wenn sie karriere- oder geldmäßig nicht länger pausieren wollen oder können. Beides ist doch stumpf.


    Daher schrieb ich das: Ich sehe keinen Nutzen in dieser Nachschärfung. Gar keinen. Das einzige ist die LZS-feindliche Botschaft, man bräuchte ja nicht. Dabei ist es doch einfachste Hausfrauenlogik, dass man ein Kind auch gut begleitet, wenn man es im zweiten Lebensjahr - also in einem Kalenderjahr mit komplettem Saisondurchlauf, was alle Speisen betrifft - stillend begleitet und somit dem Organismus eine Hilfestellung in Sachen Verdauung mitgibt. So habe ich mir das immer vorgestellt und finde das auch sehr schlüssig. Es bleibt ja auch jedem selbst überlassen, wie er das Familienleben gestaltet. Diese Starthilfe aber würde ich mir gerne für meine Kinder rausnehmen...

  • Die Stillpausen fand ich persönlich ab so ca. einem Jahr auch nicht mehr nötig, da ich nur noch außerhalb der Arbeitszeit gestillt habe. Aber erstes muss das ja anderen Frausen nicht auch so gehen und zweitens fände ich es tatsächlich furchtbar, wenn diese 12-Monatsregel dann auf andere Bereiche ausgeweitet werden würde. Wenn ich meine ursprüngliche Arbeit nicht stillend tun kann, fände ich es schon wichtig, dass mir auch über 12 Monate hinaus eine alternative Tätigkeit möglich gemacht werden muss. Ja, gerade auch dann wenn es "fast niemanden" trifft!

  • bezieht sich das "nur" auf arbeit oder könnte man dann z.b. auch zu Recht aus dem Bus, Bahnhof, Museum, etc (öffentlicher ort), geworfen werden, wenn man ein kind >1 dort stillt?

    Weihnachtskind 2013

    Sternenkind 11/2017

    Sternenkind 08/2019

  • Der Rückschritt bezieht sich nur auf die Arbeit.
    Was nicht ausschließt, dass es irgendwann auch für andere Bereiche übernommen wird.

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  • Was nicht ausschließt, dass es irgendwann auch für andere Bereiche übernommen wird.

    diese Aussage finde ich irreführend. Stillen im öffentlichen Raum hat nichts mit dem Mutterschutzgesetz zu tun.

  • Hat es nicht - aber es wird eben offiziell damit begründet, dass Stillen ab 1 Jahr nutzlos ist. Und diese Begründung kann dann weiterbenutzt werden.

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  • Das bezweifle ich. Vielleicht wissen @Susan Sto Helit oder @elena was dazu?


    Falls es so wäre, wäre es viel, viel kritischer im Familienrecht, wenn Väter verlangen, dass Kinder abgestillt werden, um z.B. bei ihnen übernachten zu können.

  • Wir haben ein positives Rechtsverständnis. Meint: Was nicht verboten ist, das ist erlaubt.


    Nur, weil etwas sinnlos ist, kann es nicht verboten werden oder automatisch geächtet sein.


    Das Recht auf öffentliches Stillen lässt sich aus dem GG herleiten. Aus dem Kopf würde ich sagen Art. 6? Also in jedem Falle ist es eine Kernaufgabe, Kinder angemessen zu versorgen. Dazu gehört auch Fürsorge, gehört Trost, Nähe, gehört Ernährung. Und all das ist Stillen.

  • Auch wenn ich der Meinung bin, dass es nur eine winzige Gruppe nutzen wird - da das Gesetz gerade sowieso überarbeitet wird habe ich unterzeichnet.
    Eine falsche Begründung sollte nicht im Gesetz stehen.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Schade, dass in der petition was von zwei jahren steht. Ich persönlich finde das "und darüber hinaus" genauso wichtig. Und das sage ich, obwohl ich dieses gesetz nie genutzt habe. Aber ich hätte es tun können! Und das finde ich wichtig und richtig!

  • Schade, dass in der petition was von zwei jahren steht. Ich persönlich finde das "und darüber hinaus" genauso wichtig. Und das sage ich, obwohl ich dieses gesetz nie genutzt habe. Aber ich hätte es tun können! Und das finde ich wichtig und richtig!

    In einem Gesetz sollte ein Mittelweg verankert werden, der sowohl die Interessen stillender Mütter als auch jene der ArbeitgeberInnen berücksichtigt. Wenn ArbeitgeberInnen davon ausgehen müssten, dass jede stillende Mutter bei jedem ihrer Kinder gleich 3-5 Jahre lang wöchentlich 5 Stunden weniger arbeiten dürfte, wäre das der Situation von Frauen im gebärfähigen Alter am Arbeitsmarkt sicher nicht zuträglich.

  • Man kann das in der Gesetzesbegründung niederlegen und auch entsprechend ins Gesetz bringen. Ersteres sehe ich als sinnvoll an. Also darüber zu informieren bzw. klar auszufrücken, dass Stillen auch über die Vollendung des 2. Geburtstages hinaus sinnvoll und richtig ist, dass aber der gesetzliche Schutz "lediglich" diese zwei Jahre als erste Zeit vorsieht.



    Es ist berechtigt, sich da Gedanken zu machen. Aber ich würde da auch Vergleiche zu anderen Eltern-Baustellen ziehen wollen. Beispielsweise dem rechtlich gesicherten Kinderkrank-frei. Da ist die Zahl der Tage doch auch willkürlich. Und es steht in keinem Verhältnis zu realen Bedingungen. Ähnlich, wie es sich mit Urlaubsansprüchen und Ferienzeiten verhält. Es gibt genug kleinere Ecken, an denen Elternschaft ein bisschen oder auch ganz schön viel Hirnschmalz erfordert. Da wäre bereits die Ausweitung dieser im Vorschlag zu kurz gesetzten Frist ein Segen. (Meine Meinung.)