Grundschulförderklasse? Schule? KiGa?

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  • Da dieses Jahr bei meiner Großen ja eine Entscheidung bzgl. Einschulung ansteht, haben Gatterich und ich schonmal einige Gedanken gewälzt und ich möchte dahingehend mal Infos und Erfahrungen anderer Eltern sammeln, um bei den kommenden Terminen im laufenden Jahr Argumentativ gerüstet zu sein.


    Aufgrund ihrers Charakters tendieren Gatterich und ich zur Rückstellung. Bei uns ist der Stichtag zwar um 4 Wochen nach hinten verlegt worden, aber dann wäre sie auch erst 4 Wochen 6 Jahre alt, wenn sie in die erste Klasse käme. Sie wäre also immer eine der jüngsten. Kognitiv sehe ich da kein Problem, allerdings sehe ich bezüglich der sozialen Reife einiges auf uns zu kommen. Sie ist sehr zurückhaltend und bei allem das "typische Opfer". Sie ist im Kindergarten schon um einiges selbstbewusster geworden und die Erzieherin hat das auch im Fokus, doch ich denke nicht, dass sie in den noch kommenden 1 1/2 Jahren soviel Ellbogen entwickelt, um gelassen irgendwelche Attacken oder Ähnliches ab zu können.


    Gestern hat mir eine andere Mutter, die das Thema auch gerade angeht, den Zeigefinger unter die Nase gehalten. Mein Kind dürfe nur 3 Jahre in diesen KiGa, danach ist Einschulung. Bezüglich Rückstellung wurde da nur mit der Schulter gezuckt und das Stichwort "Grundschulförderklasse" in den Raum geworfen.
    Gerade hab ich mich mal durchgegoogled und herausgefunden, dass in eben jener Grundschulförderklasse der Hautpaugenmerk auf Sprachförderung und Lese-/Schreibkompetenz gelegt wird.
    So wie sich das liest, findet das wohl auch in den Schulen statt, oder?
    Dürfen die KiGas das Kind tatsächlich nach 3 jahren "rausschmeißen"? Dann wäre ich ja fast dazu geneigt, sie doch mit 6 einzuschulen, weil Lesen/Schreiben/Rechnen ist bei ihr jetzt nicht wirklich ein großes Problem und bevor ich ihr das mit so einer Förderklasse verleide und sie sich langweilt...im KiGa ist ja schon aufgrund der Altersdurchmischung eine ganz andere Förderung der Sozialen Kompetenzen möglich - und genau darum geht es ja bei meiner Großen. Oder wird das im Einzelfall entschieden?


    Mensch, ich bin grad ziemlich wirr...help!

  • wo lebt ihr?


    hier (nrw) endet der kindergarten/kita mit der einschulung.
    meine tochter hat insgesamt 4 kita-jahre gemacht.


    grundschulförderklasse sagt mir nichts.

    liebe grüße von gesa mit nick (02/03) und linn (10/05)

  • In meinem alten Wohnort (NRW) kann man beim Schulamt anrufen und fragen, wann du zur Einschulungsuntersuchung eingeladen wirst. Manche Ämter bieten auch vorzeitige Untersuchungen an, wenn eine Rückstellung im Raum steht. Generell wäre ich eher einschulungsgeneigt, wenn die kognitive Entwicklung gut ist. Ob Ellbogen nützen oder überhaupt vonnöten sind, liegt eher an der Zusammensetzung der Klasse und der Führungsqualität der Lehrerin, würde ich meinen. Am Alter des Kindes würde ich es nicht festmachen, eher an Kompetenzen wie Konzentrationsfähigkeit, Eigenständigkeit usw.. Ich habe aber auch ein Kind, was jetzt sonst vermutlich immer noch Vorschulkind wäre (mit 9) und eines, was schon letztes Jahr hätte eingeschult werden können (mit 2)- wenn man nach den Ellbogen geht ;)

    Das B in Pegida steht für Bildung.

  • Ach, mistiger Föderalismus... wir sind in Baden Württemberg.

    wir leben auch in Baden-Württemberg, in die Grundschulförderklasse kamen hier bisher nur Kinder wo es wirklich sprachliche Probleme gab. Kinder denen man noch ein Jahr wollte damit das soziale sich noch entwicklen konnte verblieben hier im Kindergarten, auch wenn dies dann 4 Jahre Kindergartenzeit bedeutete. Es musste dann halt eine Rückstellung beantragt/begründet werden.
    In 1,5 Jahren kann sich ganz viel entwickeln, daher wüßte ich jetzt auch nicht, ob ich es daran festmachen würde, Info kann man dir aber sicher im Kindergarten geben, wann die Schuleingangsuntersuchung ist, wo man dies schon ansprechen kann?

  • Naja, ich bin da sehr voreingenommen.
    Ich selber bin mit 5 eingeschult worden (war immer die jüngste und die kleinste) und hab da quasi die gesamte Schulzeit ...püh...nicht direkt gelitten, aber besonders gut bekommen ist es mir nicht.
    Bei meiner kleinen sehe ich dahingehend auch überhaupt kein Problem.

  • bei uns im kindergarten (ba-wü) wurden im letzen jahr min. 3 kinder zurückgestellt, das war wohl kein problem. ich würde halt schauen, was es für große kinder im kiga noch zu tun gibt (in unserem viel, in anderen möglicherweise nicht sehr viel)

    k. (*1979) mit p. (*02/2006), k. (*09/2008), h. (*12/2010) und f. (*09/2015)

  • Verstehe ich richtig? Dein Kind ist im August geboren? Dann wird es in der Tat in dem Jahr schulpflichtig, in dem es 6 Jahre alt wird.

    Zitat



    Mit Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
    http://www.kltusportal-bw.de/s…info_Schulanfang_2012.pdf


    Vielleicht ist es das, was die andere Mutter dir sagen wollte. Denn dass man nach drei Jahren aus dem Kiga "fliegt", habe ich noch nie gehört, ich halte das für Unsinn. Wenn das Kind noch nicht schulreif ist, dann sucht man eine geeignete Lösung, die Schulreife herzustellen. Das kann die Grundschulförderklasse sein oder die Rückstellung. Bei der Rückstellung geht das Kind weiter in den Kindergarten. Nur kannst du das nicht mehr alleine entscheiden, sondern in Zusammenarbeit mit Kiga, Schule, Kinderarzt, ...


    Ob für ein Kind die Grundschulförderklasse eine Lösung ist, kann man meines Erachtens so pauschal nicht sagen. Sprachförderung ist im Fokus, aber nicht nur.


    Ich verstehe deine Bedenken gut. Wir haben ein August-Kind mit gerade 6 Jahren eingeschult. Es ist OK, aber ich denke oft, wir haben ihr damit keinen Gefallen getan. Meine Kleine wurde mit knapp 7 eingeschult, die steht ganz anders da. Ist aber vllt. auch Typsache. Man kann so schwer vergleichen.


    Generell denke ich, der Hype um die Früheinschulung ist ziemlich durch. Und von den Eltern, die bereits ältere Kinder haben, rät eh fast jeder, den ich kenne, zur späteren Einschulung ...



    Du sprichst von 1,5 Jahren. Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, ob dein Kind 2013 oder 2014 sechs wird. Erster Ansprechpartner wäre für mich der Kindergarten. Oder eben der Kinderarzt.

    LG
    AnneL

    Einmal editiert, zuletzt von AnneL ()

  • Also Einschulungstermin wäre regulär 2014.
    Doch Anmelden muss ich sie schon bis April 2013, das ist für mich gefühlt "dieses Jahr", weil auch die entsprechenden Untersuchungen bei den "Mittelkindern", und das ist meine Große ja seit Ende der Sommerferien ja, stattfinden.


    Das mit der Grundschulpflicht wusste ich, danke für den Link, da kann ich mal genauer Nachlesen. Super.
    Irgendwo hab ich aber auch her, dass der Rechtsanspruch auf KiGa-Betreuung bis zur Einschulung dauert und eben nicht bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und _das_ hat die andere Mutter verneint.
    Der Kinderarzt hat schon bei der U7a der Großen gemeint, dass er aufgrund ihrer Art eine Rückstellung empfiehlt, da die meisten Kinder tendentiell aufgeschlossener seien und die Schulen eher den Fokus darauf legen, die Übermütigen Kinder zu bändigen. Die zurückhaltenden, schüchternen Kinder geraten da gern mal ins Hintertreffen, da ihr Verhalten ja nicht den gesamten Klassenverband beeinträchtigt, wird sich da wohl auch nicht in dem nötigen Ausmaß gekümmert. Jedenfalls bei unserer Sprengelschule (soz. Brennpunkt).
    Es kommt noch eine andere Schule in Betracht, doch da muss ich halt so früh anmelden und mit Kind am Auswahlverfahren teilnehmen (Privatschule).


    Und ich will ja lediglich argumentativ gerüstet sein und bescheid wissen, da ich weiss, wie geschulte Personen unsereins locker an die Wand reden können, wenn sie Plätze brauchen oder so. So ein klein wenig hab ich den Eindruck, dass man der anderen Mutter einfach mal was erzählt hat und/oder sie da einiges falsch verstanden hat. Der Verdacht drängte sich mir bei Schilderungen anderer Begebenheiten mit ihren Kindern auf, auf die ich nicht besonders eingegangen bin, weil ich die Vorgehensweisen der Einrichtung (die übrigens eine der besten Regeleinrichtungen hier) in den geschilderten Fällen nicht kenne.

    Einmal editiert, zuletzt von Tante Dotte ()

  • Hallo Tante Dotte,


    wir wohnen in BW und haben dieses Jahr das zweite Kind zurückstellen lassen, das noch ein Jahr im Kindergarten bleibt. Die Gründe sind ziemlich ähnlich wie bei euch, allerdings geht es eher um andere soziale, emotionale Kompetenzen. Kognitiv ist er sicher schon soweit, aber es würde an anderen Dingen scheitern, den Schulalltag zu meistern.Sowohl unser Großer, als auch der Mittlere dürfen/durften im Kindergarten bleiben. Und ob dein Kind zurückgestellt wird, liegt wahrscheinlich an der Genehmigung der Grundschule. Bei uns wurde das ohne großes Aufhebens gemacht.
    Ob dein Kind dann im Kiga bleibt oder in die Grundschulförderklasse kommt, ist wieder etwas anderes und liegt an euch und dem Kindergarten, zumindest so, wie ich das hier erlebt habe. Vor allem, wenn der Kinderarzt und die Erzieherinnen hinter euch stehen, kann das schon sehr hilfreich sein. Sucht den Dialog, damit ihr alles rechtzeitig in die Wege leiten könnt.

    LG, Junia


    mit #male 05, #male 06, #male 08


    Ps: Ich hab einen neuen Nicknamen. Bitte nicht outen, danke.

  • Ah, ok, danke Darujo, dann sind wir ja auf der richtigen Schiene.
    Wie hab ich mir denn so eine Grundschulförderklasse vorzustellen?
    Ist das Vorschulprogramm in der schulischen Umgebung?
    Wie läuft das ab?

  • Zur Grundschulförderklasse kann ich dir nichts aus eigener Erfahrung sagen, deswegen lass ich es lieber, vor allem kann das sicher je nach Schule etc. abweichen.
    Frag doch mal im Kindergarten oder der Schule bei euch nach, wo bei euch die betreffende Grundschulförderklasse stattfindet und nimm dort direkt Kontakt auf - da bekommst du sicher den besten Eindruck.
    Manchmal gibt es auch Eltern im Kiga mit älteren Geschwisterkindern, die damit Erfahrung haben könnten. Ich habe den Eindruck, so wie sich die Grundschulen teilweise stark unterscheiden, selbst in der gleichen Stadt, so wird das auch mit der Zurückstellung und den Grundschulförderklassen sein.

    LG, Junia


    mit #male 05, #male 06, #male 08


    Ps: Ich hab einen neuen Nicknamen. Bitte nicht outen, danke.

  • ist das den in BW immer so, dass man schon 1.5 Jahre im Voraus für die 1. Klasse anmelden muss oder ist das eine spezielle Schule? Leider hab ich im Web zwar von fast allen Bundesländern die Einschreibefristen gefunden, nicht aber von BW..
    in Bayern ist die Schuleinschreibung ein halbes Jahr im Voraus (und auch die SChuleingangsuntersuchung).
    mein Sohn ist 2007 geboren, wird im Feb 2013 6 und noch war keine Schulanmeldung.. (klar, die kommt ja regulär hier erst im Frühjahr 2013). Aber auch wenn er im August oder Septeber erst 6 werden würde, die Schuleinschreibung und Schuleingangsuntersuchung sind hier immer im Frühjahr vor Schulbeginn.


    verstehe ich das richtig dass Deine Tochter August 2008 geboren ist, Du ist aber bereits im April 2013 für den Schulbeginn im Septeber 2014 anmelden musst? wer denkt sich denn sowas aus??
    bist Du Dir da echt sicher?? ich kann es mir nicht vorstellen, denn es wird ja die U9 als Vorbedingung genommen, wenn die nicht erfolgt ist, dann muss man zusätzlich zu einer Amtsärtzlichen Untersuchung (das ist auch in BW so).
    Die U9 ist aber erst mit 5 Jahren (60. bis 64. Lebensmonat), die kannst Du im April 2013 gar nicht vorlegen wenn Dein Kind erst im August 2013 oder September 5 wird!


    irgendwie kommt es mir gerade so vor, als ob es sich da um ein Missverständnis handelt.. ich habe in einem Elternratgeber folgendes gefunden:
    In Baden-Württemberg ist eine gesetzliche Schuleingangsuntersuchung festgesetzt
    für alle Kinder, die im folgenden Jahr eingeschult werden sollen. Quelle
    evtl sind das solche Aussagen, die zu solch einem Missverständnis führen.. mit im folgendem Jahr ist meines Erachtens das folgende SCHULjahr gemeint!! nicht das folgende KALENDERjahr..
    erkundige Dich doch bitte nochmal, nicht dass Du Dir über was Sorgen machts, was gar nicht nötig wäre..

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Bei uns kommt einmal im Jahr - im Frühjahr - der ärztliche Dienst, der die Kinder beurteilt, die im nächsten Kindergartenjahr Vorschulkinder werden. Das ist bei meiner Großen mit 4,5 Jahren.
    Die frühe Anmeldefrist gilt für die Warteliste einer Privatschule, wo wir es mal versuchen wollen.

  • War bei uns auch so und die U9 war dafür nicht zwingend notwendig, wenn die Frist für die U noch nicht abgelaufen war.
    Allerdings hat bei uns diese Untersuchung vom Gesundsheitsamt keinen entscheidenden Einfluss auf die Frage nach der Rückstellung gespielt.

    LG, Junia


    mit #male 05, #male 06, #male 08


    Ps: Ich hab einen neuen Nicknamen. Bitte nicht outen, danke.


  • Allerdings hat bei uns diese Untersuchung vom Gesundsheitsamt keinen entscheidenden Einfluss auf die Frage nach der Rückstellung gespielt.


    Ah, Danke! Das hatte ich anders interpretiert, da nämlich für die Vorschulkinder auch individuell spezieller Förderbedarf festgelegt wird, wie z.B. Logopädie.
    Das entstresst dann ja. Auf die Warteliste lassen wir uns aber dennoch mal setzen, für eine eventuelle Rückstellung benötigt man ja eh die Genehmigung der jeweiligen Grundschule, da muss ich eh in Kontakt bleiben.

  • Also, zumindest habe ich das so empfunden...
    Bei uns hat die Grundschule das sehr schnell akzeptiert - das kann auch anders laufen, ist wahrscheinlich ziemlich vom Rektorat abhängig.

    LG, Junia


    mit #male 05, #male 06, #male 08


    Ps: Ich hab einen neuen Nicknamen. Bitte nicht outen, danke.

  • Die Einschulungsuntersuchung in Bawü dient ausdrücklich nicht der Prüfung der Schulreife, sondern nur der Feststellung eines evt. Förderbedarfs. Für Schulreife ist es viel zu früh. Also, mach die beruhigt mit, hat überhaupt keine Bedeutung für die Einschulung. Den Rückstellungsantrag stellst Du bei der Schule im Jahr der Einschulung, im Frühjahr ca., dann wird das Kind nochmal angeschaut (von der Schule, ggf., auf Antrag der Schule, auch noch mal vom Arzt). Es gibt sehr wohl die Rückstellung und es fliegt auch keiner obligat nach drei Jahren aus dem Kiga.
    Grundschulförderklasse wird normalerweise für Kinder wie deines nicht empfohlen. Würde ich auch nicht forcieren.
    Ich finde den Zeitpunkt, genau 2 Jahre vor Einschulung viel zu früh, sich Gedanken zu machen, warte doch noch ab, es tut sich so viel in 2 Jahren. Eine Privatschulanmaldung kann man ja auch wieder zurückziehen.

  • In Berlin müssen zurückgestellte Kinder zwingend eine Einrichtung der Jugendhilfe (meist reicht der Kindergarten) besuchen, um zu gewährleisten, dass das "geschenkte" Jahr auch genutzt wird. Das bedeutet auch, dass rückgestellte Kinder dem Kindergarten nicht unentschuldigt verbleiben darf. Die Kigas müssen dem JA melden, wenn ein rückgestelltes Kind unregelmäßig in den Kiga geht, weil es trotz Rückstellung schulpflichtig ist.


    Der ganze Bürokratische Kram bezüglich der Einschulung beginnt hier auch immer 15 Monate vor Beginn der schulpflicht, unabhängig davon, ob das Kind tatsächlich eingeschult wird.
    Aktuell sind in meinem Kiga 2-3 Kinder im "Vorschulprogramm", die eventuell zurückgestellt werden könnten. Das entscheidet sich aber meist im Frühling.
    Schwieriger ist das mit den Kann-Kindern. Da müssen die Eltern halt schon 27 Monate vor Beginn der Schulpflicht entscheiden, ob sie den bürokratischen Kram (Sprachstandserhebung, entscheidung ob das Kind am Vorschulprogramm teilnimmt) machen wollen, und das Kind vorzeitig einschulen lassen wollen.

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"