Frage an die Fachkundigen hier bzgl. Kosten für Rezept

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  • Ich war bei meiner Hausarztpraxis, um ein Rezept für Osteopathie zu bekommen, das ich benötige, wenn ich für eine Behandlung Kosten von meiner Krankenkasse erstattet bekommen möchte. Ich wurde kurz untersucht, habe dargelegt, warum ich die Behandlung möchte etc. Daraufhin meinte die Ärztin, kein Problem, sie schreibt mir das Rezept, aber sie müsse etwas dafür verlangen.
    Ich war da schon ein wenig verwundert, habe aber damit gerechnet, ca. 5 Euro zahlen zu müssen (in der Vergangenheit habe ich das mal für einen Stempel oder so bezahlt...) und fand es zwar komisch, aber nicht schlimm genug, um zu diskutieren.
    Tatsächlich waren das dann aber ca. 17 Euro.
    Ich war gestern nicht in der Stimmung, deshalb einen Konflikt anzufangen und davon abgesehen - wie wäre ich sonst an das Rezept gekommen?


    Letztlich frage ich mich aber, ob das normal ist, ob das in Ordnung ist oder ob ich mich hätte aufregen sollen.
    Ich kriege von der KKH 80% von zwei Sitzungen erstattet. 17 Euro Mehrkosten schlagen da schon zu Buche.


    Deshalb meine Frage an die Ärztinnen unter euch, an die Sprechstundenhilfen etc.: Ist das in Ordnung so? Ist das üblich? Gibt es Gründe für die Erhebung eines solchen Betrages, die ich nicht kenne (aus meiner Sicht sieht es so aus, dass die Erstellung keine fünf Minuten gedauert hat, wofür also 17 Euro?)?
    Und was ist, wenn das so nicht in Ordnung ist? Was mache ich dann (also in Zukunft in ähnlichen Situationen, für jetzt ist das Thema erst einmal erledigt)? Auch natürlich im Hinblick darauf, dass ich kein gesteigertes Interesse habe, die Praxis zu wechseln (und dann vielleicht die Situation in einer anderen Praxis genauso ist).


    #danke

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • Ich schätze das ist eine Privatrechnung. Kann gerade selbst leider ich schauen wegen schlechtem Internet. Google mal nach GÖA Ziffern ob das hinkommt...

  • Ich bin zwar nicht fachkundig, aber ich habe meine Osteopathie-Rezepte bisher immer völlig kostenlos bekommen. Von (glaube ich) drei unterschiedlichen verschreibenden Ärzten bzw. Ärztinnen.


    Daher: Eine Gebühr ist (zumindest hier) nicht üblich.

    Not all those who wander are lost.

  • Für das Rezept brauchte ich noch nie etwas bezahlen, allerdings ist das eh sinnlos, weil meine KK keine Osteopathie bezahlt, nicht mal bei Kindern. Es waren dann immer 30 EUR pro Termin. Da hätte ich mich schon geärgt, für das Rezept auch noch Geld ausgegeben zu haben.

  • Fuer ein Privatrezept muss der Arzt dir theoretisch eine Rechnung stellen. Das Ausstellen ist Arbeit und die darf er nicht bei deiner gesetzlichen KK abrechnen und darf sie auch nicht gratis machen.
    Praktisch ist aber der Satz den er dir berechnet nach der GO ä geregelt und da darf er den bis zu 3,5 fachen Satz berechnen. Finde ich fies , wenn du meine Freundin wärst oder Familie dürfte ich zum Beispiel ein Gefaelligkeitsrezept ausstellen und müsste das nicht berechnen , ansonsten ja weil ich ja ansonsten jemanden übervorteilen würde.
    Die Praxis sieht aber oft so aus, dass die Rezepte gratis ausgestellt werden

  • Ich gehe davon aus, dass sie dich in dem Moment als Privatpatientin behandelt hat. Dann läuft das unter "Beratung, auch telefonisch" auf einer Rechnung.
    Hast du eine Rechnung bekommen?

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Danke für eure Antworten.
    Ich habe mal geschaut: Ich habe einen Ausdruck, der mit "Attest" betitelt ist. darauf steht nichts mit GÖA, sondern einfach nur im Klartext, dass auf Grund der Diagnosen X und Y eine ost. Behandlung für nötig befunden wird.
    Ich habe auch eine Quittung, auf der steht aber nur, dass ich 17 für eine "Gesundheitsleistung" bezahlt habe. Die Quittung ist handschriftlich.


    Habe ich das also richtig verstanden: da die Osteopathie privat erfolgt (zumindest normalerweise) ist auch das Beratungsgespräch, das dazu dient, dass ich diese private Behandlung bekommen kann, nicht als Kassenleistung abrechenbar? Hat die Ärztin also außer den 17 Euro dann nichts bekommen? Also ich meine, nichts von der Krankenkasse?


    Falls ja, dann kann ich sowohl Tatsache als auch Höhe des Betrages nachvollziehen.


    Im konkreten Fall finde ich es aber vom System an sich dann nicht sehr logisch: da meine Krankenkasse 80% von 2 Behandlungen zahlt, ist es ja wiederum keine ganz private Leistung. Sprich eigentlich sollte ich das Rezept dann nicht zahlen müssen. Und außerdem: Wäre die Osteopathie komplett Privatleistung, würde ich ja ohne Rezept hingehen, weil ich mir dann den Gang zur Hausarztpraxis sparen könnte. Ich fürchte aber, meine Krankenkasse wird die 17 Euro deshalb wohl nicht anteilig erstatten...

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  • Es zahlen nicht alle KK Ostheopathie. Deshalb kann sie den Wunsch auch nicht mit der KK abrechnen.
    Manche Ärzte rechnen etwas mit der KK ab und geben dir dann ein Privatrezept mit, weil Ostheopathie nunmal nicht im Leistungskatalog steht.
    Beide Wege sind ok.

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    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)