Anrufe im Urlaub ok? und Argumentationshilfe erbeten

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  • Ist es ok das der Arbeitgeber anruft wenn man Urlaub hat?
    Anruf am Mittwoch (1. Urlaubstag ) mit bitte zum arbeiten am Freitag.
    Das störte mich noch nicht.
    Aber gerade eben ein Anruf morgen Nachtdienst zu machen, obwohl ich noch Urlaub hab.
    Und dieser Tag ist nun versaut, weil ich keinen Nachtdienst machen kann,
    aber die PDL auf mein nein sagte: da reden wir morgen drüber.
    Eigentlich hab ich morgen noch Urlaub, aber da Teambesprechung ist möchte ich hingehen weil ich sonst so arbeiten muss wie eingeteilt wird, und so habe ich Mitsprachemöglichkeit.


    Es gab letztes Jahr ein Gespräch mit der PDL das ich bis auf weiteres nur spätdienst machen möchte ( evtl hätte ich sonst sogar gekündigt weil ich das körperlich und psychisch derzeit nicht schaffe)


    Wurde mir, mündlich, zugesichert.


    Hab jetzt auch angeboten das ich spätdienste übernehmen würde, obwohl ich dieses Monat eh mind 15 Überstunden mache. ( ohne Zusatzschichten)
    Zum andern hat sich gesundheitlich eine neue Baustelle aufgetan, wo ich mir grad noch nicht vorstellen kann meine regulären Dienste am Samstag und Sonntag zu schaffen, wenn's nicht besser wird.


    Und jetzt die Drohung mit den Nächten.
    Ich kann das absolut nicht; ich dreh durch vor Panik und das weis die PDL, hat mehrere Gründe die bisher immer berücksichtigt wurden.
    Mein Mann meinte ich hätte ja sagen sollen und dann anrufen das ich krank bin.
    Aber das geht nicht, da das ja nach krank machen aussieht, auch wenn's mir wirklich nicht gut geht.


    Wie kann ich argumentieren das ich keine Nacht machen kann, außer den Argumenten die ich eh vortrug, und die bisher galten?
    Hab sogar angeboten einen Teil der Nacht zu machen, obwohl das schon über meine Belastungsgrenze geht.


    Jetzt hat sie mir schon den Ausklang eines wunderbaren Urlaub verdorben, mit ihrem Anruf.

  • Du musst nur so arbeiten, wie es im Dienstplan steht. Und zwar in gedruckter Form, nicht handschriftlich geändert. Ich finde es unmöglich, jemanden im Urlaub anzurufen und ihn dann noch zur Arbeit zu zitieren geht gar nicht.
    Das mit dem Spätdienst war ja nur mündlich, also kann sie dir schon auch andere Schichten eintragen aber wie gesagt, du musst nur so arbeiten wie es im Dienstplan steht.

    "Believe in yourself or nobody will believe in you" (Mark Feehilly)

  • Ich würde im Urlaub auch nicht ans Telefon gehen! Und käme auch nie auf die Idee ne Kollegin die Urlaub hat zu fragen ob sie einspringen kann. Ausser diejenige bietet es von selbst an.

  • Lass Dich doch vom Arzt ganz grundsätzlich ND untauglich schreiben. Dann gehst Du dem schon mal aus dem Weg.


    Ansonsten geht anrufen im Urlaub gar nicht. Ich glaube selbst gesetzlich ist es so das man aus dem genehmigten Erholungsurlaub nicht geholt werden darf.

  • Hallo,


    Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, wer hier für 3 Schichten eingestellt ist, muss selbstverständlich in der Lage sein, sie zu machen. Von kurzen (!) Phasen wg. Familie oder Gesundheit o.ä. mal abgesehen, aber dauerhaft gesehen schon. Sonst wäre es ja auch etwas unfair den anderen gegenüber, die dann für denjenigen mehr machen müssen. Meistens gibt es zwar welche, die das ganz gerne machen (wegen den Zuschlägen), aber voraussetzen kann man das nicht. Wenn jemand da rausgenommen wird, (z.B. wegen Kindern, Gesundheit...), ist das nett, aber eben nichts, worauf man bestehen kann.


    Da wäre mMn der richtige Weg, den Arbeitsvertrag entsprechend zu ändern und darauf zu bestehen, daß da ganz klar nur noch Tagschichten drin stehen (auch wenn das heißen kann, daß man Schichtzuschläge verliert). Dann kann einen auch keiner zum ND zwingen.


    Zum Thema Urlaub - den darf der AG überhaupt nicht einfach so unterbrechen, wenn er einmal genehmigt ist. Da gibt es klare Vorschriften. Das ist nun malder Unterschied zwischen Urlaub und Frei haben bzw. Bereitschaft (die wiederum bezahlt werden müsste).
    Erst recht darf keinem ein Nachteil daraus entwachsen, wenn man diese Urlaubsunterbrechung verweigert.


    Und selbstverständlich gehe ich im Urlaub ans Telefon #weissnicht
    Ich würde mir keine Kontaktsperre auferlegen, nur weil der AG zu blöd ist, die arbeitsrechtliche Regelung "Urlaub" zu verstehen.

  • Bei uns kam heute passenderweise eine Information dazu:


    Der AG kann anfragen, ob du deinen Urlaub kürzt oder unterbrichst. Aber du darfst genausogut "nein" sagen.

    Mal bist du die Taube, mal bist du das Denkmal.

  • Bei uns kam heute passenderweise eine Information dazu:


    Der AG kann anfragen, ob du deinen Urlaub kürzt oder unterbrichst. Aber du darfst genausogut "nein" sagen.


    Dafür braucht er aber eine SEHR gute Begründung. "Wir sind gerade etwas knapp dran, kannst du vielleicht doch kommen?" reicht da noch lange nicht.


    Hatten wir erst letzte Woche, von 4 passend zur Kinderzahl geplanten Kollegen 2 krank, d.h. sie mussten mit einer Kinderzahl arbeiten, die eigentlich nicht mehr OK ist und mit einer Stundenzahl die weit über die Stundenzahl im Arbeitsvertrag ging. Trotzdem noch kein Grund, jemanden aus dem Urlaub zu holen. (Ich hoffe, sie haben irgend wo her Aushilfe bekommen)

  • das ist eine saumäßige Frechheit von deiner Chefin und da ich in der selben Sparte (Pflege) als stellv. SL arbeite und gerade auch massive Ausfälle bei den Kollegen krankheitsbedingt habe, kann ich dir sagen: Im Leben nie würde ich Kollegen im Urlaub anrufen, davon ab, dass ich es rechtlich nicht darf finde ich es unter aller sau... Vorher decke ich die fehlenden Dienste lieber selber ab, bevor ich sowas tu!!!!


    achja: In deinem Fall das nächste mal nicht ans Telefon gehen, das musst du nämlich auch nicht im Urlaub...

  • Ich bin immer noch angefressen wg dem Anruf, vor allem war so eine Misere schon lange abzusehen,


    Wg kein ND und frühdienst erst ab 9.00: ( wie mündlich zugesichert )
    Eigentlich passt es für alle so wie's ist, wenn's normal läuft, da niemand außer mir gerne SD machen möchte.


    Eine ärztliche Bescheinigung wollte ich schon mal besorgen, allerdings gibt's vier Nächte im Jahr die ich gern mach.
    Da verreist die Klientin, und da teilen sich eine Kollegin und ich alles
    ( wir machen alles gemeinsam, und teilen die Stunden)
    So das ich nicht Alleinverantwortlich bin, und sich meine Panik dadurch in Grenzen hält. Zudem sind diese WE auch eine Auszeit für mich, auf die ich ungern verzichten möchte.
    Und bisher war das auch immer gut gelaufen.
    Wenn ich eine Kollegin einarbeiten dürfte in die ND wäre das für mich ok, aber nicht allein auf mich gestellt sein, das ertrag ich nicht.


    Bisher war es immer so das der Arbeitgeber den Urlaub nur im alleräußersten Notfall mit anrufen gestört hat, kA warum diesesmal nicht Rücksicht genommen wird.
    Wahrscheinlich Panik wie's weitergeht mit dem wenigen Personal.
    ( im Nov hab ich auch eine Woche Urlaub und schon ein bissl Angst das der komplett gestrichen wird, für Jan unbezahlten Urlaub beantragt, der noch nicht genehmigt ist, und ich bedenken hab das das dann nicht genehmigt wird wenn ich jetzt nicht einspringe, oder gibt's da Gewohnheitsrecht?)


    Neuen Vertrag mag ich ungern abschließen, da ich einen alten Vertrag hab, der wesentlich besser ist als ein neuer, und als ich Stunden aufstocken wollte, wollte ich nur einen Zusatz zum Vertrag, was sie so nicht gemacht hätten. ( hatte sich aber für mich eh erledigt da ich dann sehr lange krank war, und der Arbeitgeber auch Angst hat das ich wieder ausfalle)

  • arum diesesmal nicht Rücksicht genommen wird

    das hat nix mit Rücksichtnahme zu tun, es ist schlichtweg gesetzl. nicht okay... und warum das so ist, dass keine "Rücksicht" genommen wurde, diese Frage sollte sich eher die Chefin stellen...

    im Nov hab ich auch eine Woche Urlaub und schon ein bissl Angst das der komplett gestrichen wird

    Steht der Dienstplan November schon bzw ist der Urlaub schon genehmigt? dann darf er auch nicht gestrichen werden!

  • Hallo,


    genehmigeter Urlaub kann nicht einfach so gestrichen werden. Eine Garantie auf Genehmigung auf die Genehmigung aller beantragten Zeiten hat man andersrum aber auch nicht, wohl aber auf eine sinnvolle Urlaubsregelung (also keine völlig zerstückelten zeiten z.B.). Und eine nachweisliche Ablehnung aus Schikane (wenn genug Personal da ist z.B.) kann muss man auch nicht hinnehmen.


    Ansonsten denke ich schon, daß man sich entscheiden muss - entweder man hat einen Arbeitsvertrag, der das beinhaltet, was man leisten kann, auch wenn der nicht so günstig ist - oder man muss damit rechnen, entgegen mündlichen Zusatzabsprachen auch dem Arbeitsvertrag entsprechend eingesetzt zu werden. Alles andere dürfte schwierig gesetzlich zu vertreten sein.


    Ich denke, daß man z.b. Sonderarbeitszeiten bei Reisen der Patientin als Zusatzklausel mit aufnehmen könnte.

  • Der November-Plan wird morgen im Team erstellt.


    Der neue Arbeitsvertrag wäre soviel mieser das sich das arbeiten gehen dann gar nicht mehr rentiert.
    Weniger Zulagen, kein Weihnachtsgeld.


    Der Urlaub für November ( und dieser jetzt ) wurden im Team besprochen und genehmigt.
    Ich hab auch noch viel Urlaub wg vielen krankschreibungen heuer und letztes Jahr.


    Ich merk gerade wie sehr mich die Arbeit in gewissen Bereichen gerade belastet, bzw die damit verbundene verantwortung.
    Ich hoffe das ich das morgen alles sachlich rüberbringen kann.


    Trin, das mit der sonderklausel werde ich mit dem Arzt nochmal durchsprechen.
    Danke für den Tipp

  • naja, es müsste doch kein neuer Vertrag sein, eine zusatzklausel von wegen keine Nachtschichten sollte doch auch möglich sein, ggf. mit Ausnahme der von dir angesprochenen Tage, soweit der AG das mitmacht.

  • Hallo,


    Ich finde es richtig und wichtig, dass du auf dich achtest. Gleichzeitig kann man aber eben auch nicht erwarten, einen Arbeitsvertrag zu behalten, wenn man ihn im Grunde nicht erfüllen kann.


    So sehr ich das menschlich prima fände, rein rechtlich ist das eben anders. Egal was dir mündlich zugesichert wurde, im Arbeitsvertrag steht nun mal etwas anderes.


    Angenommen in einem Bereich sind 7 Leute für 3 Schichten einstegestellt. Wenn einer nun prinzipiell keine Nachtschicht macht, geht der AG trotzdem davon aus, daß ja ausreichend Leute eingestellt sind - darum müssen die anderen 6 jeweils eine mehr machen. So weit meist kein Problem - aber wenn nun Leute krank werden,verteilen sich die Nachtdienste auf immer weniger Leute und da kann ich mir schon vorstellen, daß man auf die Idee kommt, zu hinterfragen, warum es für einzelne da Sonderregelungen gibt.


    Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, bei den Schichtdienstlern die ich kenne, wird durch die Bereitschaft, Dienste zu machen, das Gehalt etwas höher, der leicht erhöhte Urlaubsanspruch auch... (dazu kommen dann die Schichtzuschläge für die tatsächlich geleisteten Dienste).


    Diese Sachen mitzunehmen, obwohl man ganz klar weiß, daß man diesen Teil der Vereinabarung nicht erfüllen kann (und erwartet, daß die anderen das mittragen) ist aus Sicht einer utopischen Gesellschaft in der jeder unabhängig vom Leistungsvermögen bekommt, was er braucht, zwar ein schöner Gedanke und ich wünschte, es wäre so - in der heutigen Gesellschaft ist es aber eben nicht so richtig fair, eben weil die anderen Kollegen das mittragen müssen.


    Ich fände es auch völlig OK, wenn es für eine begrenzte Zeit ist, hier bei mir auf Arbeit hat z.B. jeder Verständnis dafür, daß z.B. eine allein erziehende Kleinkindmutter, deren Tagesmutter erst 7 Uhr beginnt, so selten wie möglich zum Frühdienst, der 6 Uhr beginnt, eingesetzt wird oder die Erstklässlermutter in den ersten Wochen nicht unbedingt dauernd Spätdienst bekommt. Aber das ist ein überschaubarer Zeitraum und wenn mal wirklich Not ist, müssen auch sie mit ran und können nciht sagen: "Aber wir hatten doch abgesprochen..."


    Die Lösung kann natürlich nicht sein, Dinge zu tun, die einen kaputt machen. Daher fände ich es gut, wenn du dir selber klar wirst, was du leisten kannst und was nicht, ggf. mit deinem Arzt berätst, was da rechtlich möglich ist und dann den Arbeitsvertrag entsprechend gestaltest. Auch dann, wenn das für dich mit Einbußen verbunden ist. (Eine Bekannte darf z.B. aus gesundheitlichen Gründen keine Dienste alleine machen, damit fallen die meisten Nachtwachen raus - aber das steht eben auch so in ihrem Vertrag)


    So weiß dein AG woran er ist und daß er ggf. für die Nachtdienste einen mehr einstellen muss. Im Gegenzug - und das finde ich enorm wichtig in deiner Situation - kannst du dir sicher sein, daß niemand etwas von dir verlangen kann, was du nicht leisten kannst.

  • So weiß dein AG woran er ist und daß er ggf. für die Nachtdienste einen mehr einstellen muss. Im Gegenzug - und das finde ich enorm wichtig in deiner Situation - kannst du dir sicher sein, daß niemand etwas von dir verlangen kann, was du nicht leisten kannst.

    Natürlich weiß mama5s Arbeitgeber, wann ihre Arbeitszeiten sind, an denen sie gut arbeiten kann. So klappt es doch auch schon eine lange Zeit. Bei mir läuft es auch so. Mein Arbeitgeber hält sich gut dran. Und dann kommt mal eine Stresszeit mit vielen kranken Mitarbeitern, dann wird eben einfach nochmal angeklopft, ob es nicht doch irgendwie anders möglich ist. Und dann sagt man einfach: Nein, das geht nicht und fertig! Dann kann man immer noch mal sehen, ob der Arbeitgeber sich nun ärgert oder nicht. Klar ist im Urlaub anrufen blöd, entweder der Chef ist blöd oder die Notlage so groß. Im Urlaub würde ich auch nicht ans Telefon gehen.
    Ich werde auch immer mal nach Diensten gefragt, an denen ich nicht arbeiten kann oder will. Meistens biete ich dann an, dass ich gerne dann und dann einspringe, manche Kollegen sind flexibler und so bin ich schon oft eingesprungen, obwohl ich unflexibel bin. Dann macht der Frühdienst-Kollege den fehlenden Spätdienst und ich mache den Frühdienst, weil Spätdienst nicht geht. Das wird im Team auch geschätzt.
    Also: du darfst nein sagen und trotzdem morgen zur Dienstbesprechung gehen und du darfst auch krank sein und dem Dienst fernbleiben, wenn du krank bist. Was soll denn passieren?

  • Trin, genau da liegt das Problem.
    Zu wenig Leute!


    Wir haben vor einigen Jahren ein Team von 15 Leuten gehabt.
    Jetzt sind wir zu 8, müssen manche Dienste doppelt besetzten, da rein rechtlich ein medizinisch notwendiges zweites Gerät als Ersatz mitgeführt werden muss wenn's außer Haus geht
    ( Auflage vom Gerätehersteller)


    Und der Arbeitgeber findet keine Leute! Sucht aber auch nicht aktiv, was mich furchtbar ärgert,


    Denn, irgendwie geht's ja bisher immer.


    Eine Kollegin zB macht nur frühdienste, eine früh und zur allergrößten not mal spät.
    Eine nur Nächte.



    Dafür das ich keine Nächte und nur kurze früh mache, arbeite ich dafür meist drei Wochenende im Monat,je Samstag und Sonntag.
    Hatte jetzt vier WE hintereinander gehabt.
    Und im aktuellen dienstplan eh schon Überstunden.


    Ich schaff diese Nächte einfach nicht.
    Da kommt soviel hoch.
    Die permanenten Fehlalarme ( und manche echten ) die der Monitor vom kleinen hatte, ( mit die schwerste Zeit in meinem Leben )
    Dann starb ein junger Verwandter von uns, weil sein Beatmungsgerät in der Nacht ausging, ohne Alarm. Der lag morgens tot im Bett.
    Und das macht mir soviel Panik, das ich was überhöre/ übersehe.
    Dann gibt's noch eine Tätigkeit die ich aufgrund einer körperlichen Einschränkung seit dem Armbruch nicht machen kann. ( die aber zur not mal ausfallen könnte, das zählt als Argument bei der PDL nicht )


    Ich hab grad richtig Angst vor morgen, obwohl ich die Arbeit gern mach.

  • aber es ist doch so, wie schon andere geschrieben haben: Du hast, so wie ich das lese einen 3- Schicht- Vertrag und kannst einen Teil davon nicht leisten, dann musst du
    a) ein Attest vorlegen mit Grund für nicht leistbare Dienste oder
    b) deinen Vertrag ändern lassen mit der Konsequenz fehlender Einnahmen. (ein Änderungsvertrag ist übrigens kein neuer Vertrag!!)


    jeder muss halt nunmal rechtlich das leisten, was im Vertrag steht, alles andere ist goodwill des AG.


    nicht schön, aber so ist es nunmal


    übrigens muss das auch dein AG, also seinen Job machen. Der besteht darin, genügend Personal zur Verfügung zu stellen. Du bist nicht dafür verantwortlich, das abzufangen, wenn er da seinen Job nicht richtig macht. Heisst: Du musst nicht dauernd einspringen, eigentlich gar nicht. Das ist dann dein goodwill ;)



    viel Erfolg morgen :)

  • Natürlich weiß mama5s Arbeitgeber, wann ihre Arbeitszeiten sind, an denen sie gut arbeiten kann. So klappt es doch auch schon eine lange Zeit.


    Ja, bisher klappe es und das ist doch auch völlig OK so. Aber mama5 fragte ja nach Argumenten - und da gibt es bei einem entsprechend anders lautendem Arbeitsvertrag keine außer "Das haben wir doch immer so gemacht".
    Das ist aber nun mal nichts, worauf man sich verlassen kann.


    Wenn man MAL nicht kann - kein Thema, aber bei mama5 ist es ja so, daß sie trotz 3-Schicht-Vertrag NIE Nachtdienst machen kann, außer an einem speziellen WE. Auch nicht in absehbarer Zeit.
    So habe ich es zumindest verstanden und kann das durch ihre Beschreibung sehr gut nachvollziehen.


    Wie gesagt, ich weiß nicht, wie anderswo die Verträge sind, aber hier hat man mit einer 3-Schicht-Anstellung schon gewisse Vergünstigungen (finanziell, Urlaubstage) gegenüber anderen. Die mitzunehmen, wenn man im Grunde NIE Nachtwache machen kann und sich das auch nicht in absehbarer Zeit ändert, auch nicht mal zum einspringen, dürfte man arbeitsrechtlich auf Dauer nicht durch bekommen.


    Ich kann auch keinen Vertrag mit meinem AG machen, in dem Arbeitszeiten von 6-18 Uhr, laut Rahmendienstplan sogar von 6-20 Uhr drin stehen und dann sagen: Nö Leute, also ICH arbeite immer maximal von 8-16 Uhr, der Rest ich euer Problem.
    Das würde klappen, so lange das für alle aktuellen Kollegen OK so ist und sie keine Probleme damit haben, meine Randdienste mit abzudecken. Und selbstverständlich spricht man sich in einem guten Team entsprechend ab, gerade wenn jeder Familie hat.


    Aber einen Anspruch darauf hätte ich nicht, egal mit welchen Gründen ich käme, es isteinfach eine teaminterne Absprache, die gilt, so alnge sie funktionerit, sich aber auch ejderzeit wieder ändern kann. "Gewohnheitsrecht" gilt da nur sehr bedingt... Einen zuverlässigen Anspruch darauf hätte ich nur,wenn der Arbeitsvertrag entsprechend gestaltet ist, ggf. durch eine Zusatzklausel, das ist der Unterschied.


    Und da das Risiko DASS es sich ändern könnte, meinem Gefühl nach mama5 sehr belastet, fände ich eine klare, arbeitsrechtlich haltbare Regelung da sehr wichtig.