Beurlaubung weiterführende Schule

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  • Hallo zusammen,


    Ich wollte mal bei euch fragen, ob ihr das auch kennt, dass man einfach so mit Schein sein Kind von der Schule beurlauben lassen kann?
    Sehr irritiert war ich über die Klassenkameradin meiner Tochter, die letzte Ferien in den USA war und einfach nochmal 2 Wochen dranhing (die Beurlaubung).
    Da hab ich echt doof geguckt!
    Ein anderes Mädel war 1 Tag im Freizeitpark--- wieder Urlaub.
    Das nächste flog gestern (Freitag schon weg).


    Hääääää? Geht das so?


    Ich fände es daher cool, da wir auch einen Flug hätten der freitags ginge und wir somit 500 Euro sparen würden, da kein WE Flug.
    Ist sowas echt legitim? Ich kenne das von früher eigtl null.


    Lg

  • Es kommt wahrscheinlich auf die Schule und Lehrkraft an. In unsere Klasse, 5. Klasse Grundschule ist das kein Problem bei 1-2 Tagen,auch vor den Ferien. Die KL hat bei einer Mitschülerin einfaches Krankmelden empfohlen,weil das am wenigsten Aufwand ist. Längere Sachen müssen dann über die Schulleitung beantragt werden.

  • Soweit ich weiß ist es hier im gesamten Bundesland verboten sich direkt vor oder nach den Ferien beurlaubt zu lassen.
    Einzige Ausnahme ist tatsächlich eine größere Familienfeier.
    Das wird aber überprüft.


    Sonst sind einzelne Tage möglich, jedoch auch mit Grund. Freizeitaktivitäten zählt nicht dazu.
    Wobei du natürlich sagen kannst, dass du zum Arzt gehst und dann fährst du in den Park. Ist halt nur blöd, wenn das Kind das erzählt.


    Mehrere Tage am Stück gehen nur über die Schulleitung.

  • Hallo,


    Hier ist es so, daß bis zu 3 Tagen im Jahr die Lehrer entscheiden können, alles darüber hinaus mir von der Direktorin abgezeichnet werden.


    Freizeitpark wäre hier wohl kein Grund für eine Freistellung gewesen, ein größeres internationales Welt-Musikfestival (das TFF) wurde dagegen als durchaus "bildungsrelevant" angesehen und es gab überhaupt keine Diskussion sondern den Tag eher frei.


    Längere Sachen werden sehr sorgfältig überlegt, hier hat auch mal ein Kind länger frei bekommen, weil es sonst seinen im Ausland arbeitenden Vater ein weiteres Jahr nicht hätte sehen können (terminlich war es anders nicht möglich), Reisen mit bestimmtem Bildungshintergrund werden auch oft genehmigt, reine Urlaubsreisen dagegen eher nicht.


    Mein Mann fährt mit meiner Tochter nächstes Jahr in den Herbstferien nach Amerika. Der günstiger Flug kommt aber am Montag nach den Ferien erst an. Der andere ist teurer und so zeitig, daß sie 2 Tage von der eh schon kurzen Zeit verlieren. An ihrer jetzigen Schule wäre das kein Problem gewesen, aber sie wird dann an einer anderen sein, wo wir nicht wissen, wie eng das gehandhabt wird. Daher gehen wir das Risiko nicht ein und haben dann doch den früheren, ungünstigeren Flug genommen.

  • In diesem Bundesland kann grundsätzlich bis zu 2 Tagen der Klassenlehrer beurlauben, aber NICHT unmittelbar vor den Ferien, das geht nur, genau wie länger, über die Schulleitung.


    Unsere Kinder waren/werden öfter für musikalische Einsätze beurlaubt, aber das ist immer ein ganz offizielles Procedere via Schulleitung, schriftlich mit Bestätigung etc.

  • och, wir hatten das vor 20 Jahren auch schon, meine Eltern haben sich nicht gross drum gesichert, wann Ferien sind bzw es ging eben nicht anders. Wir sind immer mal zu Schulzeiten in den Urlaub gefahren. Da aber alle Kinder sehr gute Schüler waren, war es auch nie ein Problem den verpassten Stoff nachzuholen. War in NRW und ging meines Wissens mit Erlaubnis bzw eher stillschweigenden Wegsehen der Direktion.

  • Hallo,


    Hier bei musikalischen Sachen auch so. Es ist bei kleinen Sachen (mal ausnahmsweise eine Stunde eher gehen) durch die Klassenleitung möglich, bei häufigerem Fehlen (Konzertvorbereitung) oder Regelmäßigkeit über die Schulleitung mit Blick auf den Stand der schulischen Leistung.
    Meine Tochter hatte mal Instrumentalunterricht überschneidend mit der Ganztagsschulzeit, anders war es der Lehrerin nicht möglich. Da kein Fachunterricht verloren ging, ihr Schulleistungen nicht von der einen Stunde Freiarbeit abhingen und es Musikschule und damit "Unterricht" war, war eine regelmäßige Freistellung möglich, musste aber von der Schulleitung unterzeichnet sein.

  • Ja, geht hier durchaus - in Einzelfällen auch für längere Zeiträume.


    Tochter benötigt immer wieder mal Freistellungen, war bisher noch kein Problem. Die längste Periode war eine Woche als sie ein Camp in Norwegen besuchte (allerdings letzte Schulwoche).

    • Offizieller Beitrag

    Würde hier absolut nicht gehen. Der Klassenlehrer kann max. einen Tag abnicken, alles andere läuft über die Schulleitung.
    Früher in die Ferien wird absolut nicht bewilligt und wer trotzdem fährt riskiert eine Geldbusse im 4-stelligen Bereich.


    Als meine Tochter ihre Tante in Kanada besuchte stellten wir ein Gesuch um eine weitere Woche, (Familie, Sprachkentnisse...) wurde aber abgelehnt.


    "Bei einer unentschuldigten Absenz erhalten die Eltern einen Verweis mit Rechtsmittelbelehrung. Darin werden sie darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in XXX erfolgt.
    Bei einer Häufung erfolgt eine Gefährdungsmeldung an die KESB.(Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde)
    Zitat aus Schulreglement...

  • Ach mir fällt noch ein, dass man bei Krankmeldung direkt vor oder nach den Ferien immer ein ärztliches Attest braucht.


    Das ist hier wirklich streng, auch schon in der Grundschule.

  • aber @Mondschein und andere, was passiert denn, wenn man keins vorlegt oder meinetwegen rauskommt, dass man im Urlaub war ? Ich sehe gerade nicht, was da die Konsequenzen sind


    Edit: OK, @Daroan hat es geschrieben, aber gilt das bei anderen so auch?

  • Hallo,


    Dann zählt es im besten Falle auf dem Zeugnis als unentschuldigtes Fehlen.
    Im Grunde ist es offiziell eine Verweigerung der Schulpflicht und daher kann es tatsächlich zu heftigen Bußgeldern kommen. Ob sofort oder erst bei Wiederholung hängt davon ab, wie schnell die Schule reagiert und es weiterleitet.

  • aber @Mondschein und andere, was passiert denn, wenn man keins vorlegt oder meinetwegen rauskommt, dass man im Urlaub war ? Ich sehe gerade nicht, was da die Konsequenzen sind


    Edit: OK, @Daroan hat es geschrieben, aber gilt das bei anderen so auch?

    Auf dem Zeugnis stehen unentschuldigt Fehlstunden.
    Das sind dann je nach Dauer einige Stunden.


    Wenn es öfter vorkommt, dann gibt es eine Meldung und evtl. ein Bußgeld.


    Dienstlich weiß ich, dass auch schon Kinder mit der Polizei abgeholt wurden.


    Außerdem gibt es an den Flughäfen Kontrollen vor den Ferien.
    Da werden die jeweiligen Familien gebeten die Befreiung vorzuzeigen.

  • Damit erreicht man nicht jeden und es wird vermutlich auch nicht bei einem Tag direkt so hart durchgegriffen.


    Aber ich frag mich grad, wenn es Schulen gibt, die das so durchwinken, ob diese dann auch Gefahr laufen da Probleme zu bekommen...

    • Offizieller Beitrag

    hier wäre es auch nicht möglich. vor allem direkt vor und nach ferien, schon gar nicht mehrere tage. bei ausnahmen, wie große feier der kernfamilie (hochzeit des cousins zweiten grades gilt nicht) muss die schulleitung es absegnen usw. oder halt mit einem ärztlichen attest.


    ich finde es saudoof weil besonders in den letzten wochen in der schule kaum noch was passiert und sie da festsitzen, einfach aus prinzip. und hab schon mit gedanken gespielt mir einfach ein attest in unserem herkunftsland zu besorgen und paar tage später zurückzufliegen. letztlich doch nicht gemacht, weil ich es doof finde, kids zum lügen anzuhalten.