Arbeitslos im Elterngeldbezug?

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  • Könnt ihr mir einmal rasch helfen?


    Ende Oktober läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Ich bin derzeit in Elternzeit bis eben dahin und bekomme bis nächstes Jahr April Elterngeld.
    Muss ich mich trotz des Elterngeldbezuges arbeitslos melden?


    Und was hätte letzteres für einen Einfluss auf meinen Wohngeldbezug? Haben Wohngeld und Kinderzuschlag Vorrang vor anderen Leistungen wie beispielsweise aufstockendes ALGII?

  • Nein,
    du mußt dich erst 3 Monate vor Ende der Elternzeit beim AA arbeitslos melden.


    Ja, Die beiden von dir genannten haben Vorrang vor ALG2


    edit: Wenn du im Mai wieder arbeiten gehen willst bzw. dfeine Elternzeit da enden lassen willst,mußtdu imJanuar zum Arbeitsamt. ALG! geht übrigens auch vor ALG2.
    Wenn du aber 2oder3 Jahre Elternzeit nehmen willst,dann gehst sdu erst 3Monate vorablauf der 2 oder 3 Jahre zum AA

  • Hm, aber mit dem Auslaufen meines Vertrags endet doch auch meine Elternzeit, weil man nur Elternzeit haben kann, wenn man in einem Arbeitsverhältnis ist.


    Oder meinst du die Zeit des Elterngeldbezugs und da drei Monate vor Ende?

  • Also geht das, nicht in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, aber auch nicht arbeitslos zu sein?


    Ich hatte jetzt nämlich Sorge, dass ich ab November nicht mehr wohngeldberechtigt (da de facto arbeitslos), sondern mit ALGII aufstocken zu müssen.

  • Jain, das ist alles verwirrend.


    Die richtige Elternzeit ist tatsächlich an einen Arbeitsvertrag gebunden. Du beantragst die Elternzeit ja normalerweise. Wenn du keinen Arbeitsvertrag mehr hast, bist du aber trotzdem nicht automatisch direkt im Status "arbeitslos", da du das Recht hast, die ersten 3 Jahre zu Hause zu sein. Verscherungstechnisch läufts da aber anders, soweit ich weiß, ich musste mich z.B. nach Ablauf meines AV (in Elternzeit) bei meinem Mann familienversichern (das sagte mir die KK, aber die schwätzen ja auch gern mal Mist raus).


    Als ich mich arbeitslos gemeldet habe (ich hab das Alg1 gebraucht, und wollt auch wieder arbeiten), machten die erst Stunk ohne Ende, dass ich mich nicht 3 Monate vor Ablauf meines AV bei ihnen gemeldet hätte und wollten mir eine Sperre aufdrücken. Ich hab so selbstbewusst wie möglich (mein Allerwertester ging mir auf Grundeis) argumentiert, dass ich mich 3 Monate vor der geplanten Arbeitslosigkeit arbeitslos gemeldet habe, weil ich nun mla in Elternzeit bin, Punkt. Ich will damit nur sagen, dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer das gleiche ist. In der Theorie musst du dich also erst 3 Monate vor dem Ende deiner Elternzeit arbeitslos melden, in der Praxis kriegen das manche Sachbearbeiter aber nicht gebacken.


    Alg1 bekommst du aber da facto nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Damit beendest du dann quasi auch deine Elternzeit. Mir ist noch nicht ganz klar, wie du das meinst mit dem Alg2 aufstocken, denn wenn dein Elterngeld endet, dann hast du 3 Möglichkeiten: Du bist ohne Unterstützung in Elternzeit, du stockst mit Alg2 auf, oder du bekommst Alg1, aber nur dann, wenn du auch einen Job suchst, und annehmen könntest. Ich hoffe, ich hab das jetzt richtig verstanden.

  • Das ist tatsächlich verwirrend.


    Nein, ich denke jetzt nur an die Zeit des Elterngeldes, also bis einschließlich April nächstes Jahr (danach bin ich hoffentlich in Ausbildung und muss mich mit der ganzen Materie nicht mehr auseinander setzen): Wir erhalten derzeit Wohngeld+Kinderzuschlag, und meine Angst war jetzt, dass durch meinen sich verändernden Status durch das Ende meiner Anstellung ich aus dem Wohngeldbezug rausfalle und stattdessen das Elterngeld mit Hartz IV aufstocken muss.

    • Offizieller Beitrag

    elterngeld ist nicht an einen arbeitsvertrag gekoppelt. selbständige erhalten das ja auch, obwohl sie keine elternzeit haben. ich würde beim servicetelefon des familienministeriums anrufen, ich habe die als kompetent erlebt.

    Widersprich dir selbst! Die anderen sind nicht immer da.

  • Danke, buntgrün, für den Link.


    Henrietta, um mein Elterngeld habe ich keine Angst. :)
    Meine Sorge war, dass man mir nach Auslaufen des Vertrages sagt: "Soooo, Sie sind jetzt arbeitslos und ab sofort ist das Arbeitslosenamt für Sie zuständig!" Weiß man's? Deutsche Bürokratie ...
    Es ist zwar nur unerheblich angenehmer, sich vor dem Wohngeldamt nackig zu machen, aber vor dem Job Center hätte ich deutlich mehr Angst. Beim Wohngeld weiß ich inzwischen, wie es läuft, was sie wollen. Mit dem Job Center kenne ich mich nicht aus und es ist mit diffusen unangenehmen Gefühlen verbunden.


    Aber wenn die Wohngeld- und KiZ-Berechtigung bestehen bleibt, ist ja alles gut. :)

    Fiat lux!

    Einmal editiert, zuletzt von Nanie ()