50%iges Beschäftigungsverbot und Aufteilung der Stunden

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  • Hallo liebe Raben,


    Google bringt mich zu dem Thema nicht recht weiter, deshalb hoffe ich, dass jemand von euch Bescheid weiß.


    Ich habe seit letzter Woche ein Beschäftigungsverbot zu 50%, von meinem Arzt ausgestellt. Für mein Aufgabengebiet (und auch für mich persönlich) wäre es praktischer, wenn ich statt jeden Tag bis Mittag zu arbeiten, lieber 2,5 Tage die Woche ins Büro komme. Nun stellt sich unsere Personalabteilung da quer und und verlangt schriftlich vom Arzt, dass ich auch volle Tage arbeiten darf (natürlich mit dem entsprechenden zeitlichen Ausgleich).


    Könnt ihr mir sagen, wen das eigentlich interessiert? Der Krankasse ist es total egal, mit denen habe ich schon geredet. Für wen könnte das denn sonst noch wichtig sein?


    Calypso

    One day, I would like to turn on the News and hear "There's peace on earth".


    C. mit #female 06/2010, #male 06/2014 & #female 02/2017

  • Dein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und ist verpflichtet das Beschäftigungsverbot so umzusetzen. Kontrollieren könnte das ggf. die Berufsgenossenschaft und die interessiert das ganz gewaltig.


    Stell dir mal vor dir oder dem ungeborenen Leben passiert etwas wegen der Belastung das du trotzdem 2,5 Tage voll durcharbeitest. Dein Arzt hat gesagt: jeden Tag die Hälfte der Zeit um DICH zu entlasten und Mutter und ungeborenes Kind zu schützen.


    Da bringt es reichlich wenig, wenn du 2,5 Tage durcharbeitest und dann Piano machst. Das interessiert auch einen Betriebsrat, so es den gibt ... und vielleicht auch irgendwann dich, wenn du merkst, dass es dich im Grunde mit der Regelung überfordert ...


    Außerdem meldet jeder Betrieb die Schwangerschaft an die zuständige Behörde:


    Das Mutterschutzgesetzt wird als staatliches Recht von staatlichen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Der Arbeitgeber / Unternehmer schickt eine Schwangerschaftsmeldung an die entsprechende Aufsichtsbehörde. Bei Angestellten an die Mutterschutzreferate der Gewerbeaufsichten / Ämter für Arbeitsschutz oder bei Beamtinnen an die oberste Personalrechtsbehörde.

    Einmal editiert, zuletzt von flughexe ()

  • Das kommt aber vielleicht auch auf die Arbeit an? Wenn du viel stehen/laufen/körperlich arbeiten musst, ist ein ganzer Tag sicher anstrengender als ein halber. Wenn du viel sitzt und der Weg zur Arbeit aber beschwerlich ist, könnte es anders aussehen. Aber ob das Gesetz so differenziert?

  • Noch so zur Info :
    Aufgaben und Möglichkeiten der Arbeitsschutzverwaltung


    Die Arbeitsschutzverwaltung ist in erster Linie die Überwachungsbehörde für das Mutterschutzgesetz.


    Einen großen Anteil an der täglichen Arbeit der Behörde nimmt dabei die Überprüfung der Meldungen der Arbeitgeber
    (§ 5 Abs. 1 MuSchG) über die Beschäftigung einer werdenden Mutter ein.


    Diese Meldungen werden auf Plausibilität, Vollständigkeit und Rechtskonformität überprüft.


    Bei Bedarfwerden weitere Informationen und Unterlagen vom Arbeitgeber eingeholt (§19Abs. 1 MuSchG).
    Falls erforderlich wird der Arbeitgeber auf die gesetzlichenRegelungen und Möglichkeiten hingewiesen, um eine Gefährdung für die werdende Mutter auszuschließen. Im Enzelfall kann die Behörde anordnen, welche Maßnahmen (z.B. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) der Arbeitgeber zu treffen hat.


    Ein nicht unerheblicher Teil der Arbeit besteht darüber hinaus in der Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen, Ärzten und Arbeitnehmervertretungenoder anderen Institutionen wie z.B. Schwangerschaftsberatungsstellen, die sich mit Fragen zum Mutterschutz an das Amt wenden.


    Die Arbeitsschutzverwaltung hat das Recht, den Arbeitsplatz – auch unangemeldet – zu besichtigen. Dies kann notwendig werden, wenn die Tätigkeit der werdenden (oder stillenden) Mutter eine Gefahr für sie oder ihr Kind darstellt.


    Bei Problemen von werdenden Müttern am Arbeitsplatz hat die Erfahrunggezeigt, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Arbeitsschutzverwaltung hier oft hilfreich ist.


    Und ich könnte hier zu dem Thema noch Seiten füllen ... :)

    2 Mal editiert, zuletzt von flughexe ()

  • Dann würde ich mal mit dieser Arbeitsschutzverwaltung Kontakt aufnehmen und nachfragen. Vielleicht können die diese Verteilung ja genehmigen.


    Mal angekommen, du hast einen langen Weg zur Arbeit und stehst regelmäßig auf der Autobahn im Berufsverkehr im Stau, wo du auch nicht rausfahren kannst, wäre das doch ein Argument dass so zu verteilen. (Eine Freundin hatte eine ähnliche Situation, 1,5 Stunden Autobahn einfach Strecke, hatte dafür aber ein komplettes Berufsverbot).


    Aber wenn es nicht so einen Grund gibt, wie den Arbeitsweg, glaube ich nicht, dass das klappt (und btw auch nicht, dass das sinnvoll ist).

  • Warum sollte den Calypso jetzt überhaupt mit irgendwem Kontakt aufnehmen. Die Personalabteilung hat doch klar gesagt, was sie braucht: Ein Attest vom Arzt in dem steht "Aus ärztlicher Sicht ist Verteilung der reduzierten Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage unerheblich." o.ä.


    Also ab zum Frauenarzt und darum bitten und fertig.

  • naJa, man bekommt ein 50% Berufsverbot wenn man keinen ganzen tag arbeiten kann, oder?
    So war es zumindest bei mit damals. Ich verstehe dass die Personalabteilung irritiert ist dass du dann doch ganze tage arbeiten möchtest.

  • Warum sollte den Calypso jetzt überhaupt mit irgendwem Kontakt aufnehmen. Die Personalabteilung hat doch klar gesagt, was sie braucht: Ein Attest vom Arzt in dem steht "Aus ärztlicher Sicht ist Verteilung der reduzierten Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage unerheblich." o.ä.


    Also ab zum Frauenarzt und darum bitten und fertig.

    naja, ich kenne mich damit nicht so aus, aber ich dachte, wenn diese Arbeitsschutzverwaltung das kontrolliert, kann man es ja vielleicht auch gleich von denen genehmigen lassen. Wenn die Personalabteilung sagt, Attest reicht, dann kann sie ja ein Attest besorgen und hoffen, dass das bei einer Kontrolle auch reicht. Ich (vor allem als Arbeitgeber, aber auch als Arbeitnehmerin, mit dem Wissen bzgl. Kontrollen aus diesem Thread hier) wäre da lieber auf der sicheren Seite. Aber egal, mit irgendjemandem, ob Arbeitsschutzverwaltung oder Arzt, muss sie wohl Kontakt aufnehmen...

  • Ich bin damals nochmal zu meiner FÄ gegangen, die hat das nochmal umgeschrieben.


    Bei mir hätte das 50% Beschäftigungsverbot hätte nämlich bedeutet, dass ich im Endeffekt einen Tag im Monat mehr hätte arbeiten müssen als normal.


    Bei mir stand dann drin, darf nicht mehr als 5 Stunden an maximal 3 Tagen pro Woche arbeiten. War für mich und meinen Arbeitgeber so besser...

  • Danke euch.
    Ich hatte gehofft, dass die Verteilung egal ist, da in dem Attest steht "50%ige Verringerung der Arbeitszeit", nicht "Verringerung der täglichen Arbeitszeit" o.Ä.


    Da ich erst im Dezember wieder einen Termin beim Arzt habe, gehe ich jetzt eben jeden Tag bis Mittag arbeiten. Nicht ganz das was ich wollte, aber immerhin schon eine spürbare Verbesserung. #super

    One day, I would like to turn on the News and hear "There's peace on earth".


    C. mit #female 06/2010, #male 06/2014 & #female 02/2017