Kind krank- Zeit nacharbeiten am freien Tag?

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  • Ich arbeite in Teilzeit an 4 Tagen pro Woche.
    Meist mache ich pro Woche ca 3-4 Überstunden.
    Diese dienen als Polster, wenn ich mal früher weg muß oder (zumindest war das anfangs so gedacht), wenn ich mal wg der Kinder fehle, damit ich nicht immer offizielle schlechter bezahlte Kind-Krank-Tage nehmen muß.


    Jetzt war ich zweimal außer der Reihe nicht da, weil ich erst mit dem einen Kind, dann mit dem anderen Kind zum Arzt mußte. Chef tat sehr verständnisvoll.


    Heute nun fragte er mich, ob ich denn nun morgen (an meinem freien Tag) käme?


    Ich erwiderte, daß ich die Stunden mit Überstunden ausgleiche und morgen nicht käme. (Unter anderem muß ich morgen wieder mit dem kranken Kind zum Arzt).


    Mir kommt das aber irgendwie unfair vor- ich suche mir ja nicht aus, wann meine Kinder krank werden und ich erbringe ja die Arbeitsleistung auch tatsächlich in Form von Überstunden.


    Er möchte gern, daß ich bitte immer volle 4 Tage da bin, notfalls auch am freien Tag. Ist dann quasi mein Pech, wenn dann immer mein Orgatag flöten geht (da geh ich zum Sport etc.).
    Ob er meine Überstunden zusätzlich vergüten würde, weiß ich nicht. Laut Arbeitsvertrag nicht.


    Wie ist das bei Euch und wie seht Ihr das?


    Ich arbeite in einem kleinen Büro mit wenigen Mitarbeitern, meine Arbeit ist nicht unwichtig, meist ist es aber egal, wann genau sie erledigt wird. Außerdem arbeite ich immer mindestens eine Woche voraus, damit es nicht zu Problemen kommen kann.


    Ich wäre dankbar für Euren Input.

  • Ich kenne grundsätzlich Kind-Krank mit Bescheinigung des Kinderarztes oder nacharbeiten. Stunden habe ich auch schon mit Einverständnis der Gruppenleitung abgebaut. Das kommt aber auf die Arbeitssituation an. Wir haben ein Zeitkonto. Überstunden werden nicht bezahlt.

  • Ich hatte feste Arbeitstage (bei mir 3), und wenn ich kindkrank genommen habe oder wegen Krankheit der Kinder Überstunden abgebaut habe, musste ich nicht nacharbeiten. Das ist der Sinn fester Arbeitstage.


    Ich versuch das immer so zu erklären - ich hab eine halbe Stelle, habe entsprechende Arbeitstage und entsprechendes Geld, und könnte mir für die andere "Hälfte" der Zeit ja auch ne andere Stelle suchen. Zwei halbe Stellen. Ich kenne Menschen, die so arbeiten. Mo bis Mi mittag in Firma A, Mi mittag bis Fr abend in Firma B. Es ist schlicht Pech, wenn Firma A den Krankheitstag abbekommt. Manchmal triffts ja auch Firma B. Aber wenn Firma A jetzt erwarten würde, dass der Arbeitnehmer einen Tag Urlaub nimmt bei Firma B, um den Tag bei Firma A nachzuarbeiten, wäre sowohld er Überstundenabbau als auch der Sinn von kindkrank-Tagen pervertiert.

  • Theoretisch muss ich Kind-Krank-Tage nicht nacharbeiten. Praktisch habe ich immer so viele Überstunden, dass dann halt mein Stundensaldo weniger ist.


    Aber wenn ich jetzt keine Überstunden hätte, würde niemand meckern, wenn ich an den Tagen einfach zuhause bliebe.

    You never forget a person who came to you with a torch in the dark.

  • na ja, wie die anderen schon schreiben:


    a) lösung mit kind-krank-tag:


    Kann ein Elternteil wegen Pflege des erkrankten Kindes nicht arbeiten, erhält es das so genannte Kinderkrankengeld. Sofern per Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag die gesetzliche Vorschrift nicht umgangen wurde, zahlt der Arbeitgeber jedoch für die ersten 5 Tage der Erkrankung laut § 616 des BGB Sonderurlaub in Höhe des Arbeitsentgeltes (Lohnfortzahlung). Erst ab dem 6. Tag springt die Krankenkasse ein. Wird der Sonderurlaub vom Arbeitgeber jedoch aufgrund besonderer Regelungen nicht gewährt, hat der Elternteil Anspruch auf unbezahlten Urlaub + Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt 70 % des Bruttolohnes, darf aber 90 % des Nettolohnes nicht überschreiten.


    wenn du DANN noch nacharbeiten würdest, hättest du ja am nacharbeitstag überstunden gemacht - die stunden des fehltags sind durch die freistellung mit lohnfortzahlung oder lohnersatzzahlung abgegolten. dann stünde dir zu, dass die überstunden nach vereinbarung vergolten werden. hast du jedoch einen "flatrate"-arbeitsvertrag, bekommst du nichts. würdest dem ag also die arbeit am nacharbeitstag schenken. halte ich für nicht akzeptabel.



    b) lösung mit nacharbeiten OHNE kind-krank-tag:


    bietet sich an, wenn aus irgendeinem grund (z.b. alle kkt verbraucht) der kind-krank-tag nicht in anspruch genommen wird. vorteil für dich, du bekommst in jedem fall 100% des gehalts (falls der AG beim kindkranktag keine lohnfortzahlung leistet, sondern sofort die KK einspringt und dann nur 70% des gehalts zahlt, wird das relevant) und verbrätst keinen kkt bzw. kannst zu hause bleiben, wenn es nötig ist, obwohl keine tage mehr übrig sind. dann musst du in der tat wann anders nacharbeiten. das kann an deinem freien tag sein ODER verteilt über andere tage in form normaler überstunden ODER in form des abbuchens bereits geleisteter überstunden, wenn ein zeitkonto besteht.


    grundsätzlich ist nun darüber zu verhandeln, wie frei deine freien tage sein und bleiben sollen.


    was würde der AG denn sagen, wenn du z.b. von mo-do arbeitest und dann selbst am di krank wirst - sollst du dann auch am fr noch mal kommen? was anderes ist das nämlich nicht.


    lg patrick

  • Kommt mir nicht richtig vor.


    Mein Chef hat da zum Glück auch die Einstellung: ich muss wissen was ich tu, und wenn es von den Stunden passt, dann soll ich machen was ich für nötig halte.
    Z.B am Mittag Feierabend machen um das Kind zu betreuen, damit mein Mann ab Mittag ins Büro kommt

    kleiner Chinesischkurs: grosse Schwester - jie jie; kleine Schwester - mei mei

  • Danke Euch.
    @PatrickStar: Ja, so ist es. Ich werde dementsprechend jetzt erstmal alle mir zustehenden Kind-Krank-Tage nehmen (normale Lohnfortzahlung greift bei mir).
    Und danach mit dem AG verhandeln- für mich wäre der Einkommensverlust zur Zeit nur schwer abzufangen.


    Ich brauchte einfach mal Einschätzungen, ob ich da schief liege.
    Er möchte nämlich auch gern, daß ich demnächst 5 Tage die Woche komme und spätestens dann kann ich ja gar nicht mehr nacharbeiten.
    Ich empfinde es aber auch als unfaire Forderung.


    Mal sehen, wie sich das rein praktisch lösen lässt. Die Rechtslage ist das ein, der Alltag während der Probezeit in einem kleinen Laden das andere.

  • Nebenbei bemerkt finde ich es total nervig, mit einem kranken Kind zum Arzt zu müssen, wenn man nur die Bescheinigung braucht.
    Da fängt man sich mit Pech gleich noch mehr ein.

  • Bei mir kam es immer darauf an. Je nachdem, wie viel ich zu tun hatte, fand ich es ganz gut, einfach die Tage zu tauschen und dann das Versäumte am eigentlich freien Tag nachzuholen. Außerdem konnte ich dann den Gang zum Arzt sparen und es war besonders dann ganz praktisch, wenn ich das Gefühl hatte, ich muss mit den Kindkrank-Tagen etwa haushalten.


    Die Entscheidung lag da aber bei mir, ich hätte nicht nacharbeiten müssen. Ich hab mal so, mal so entschieden, eigentlich nach Bauchgefühl. Ich glaube, ich hab da aber auch sehr viel Glück, unser Chef redet uns da nicht so viel rein.

    Gruß, flummi

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  • Wenn ich das aber richtig verstehe nimmst du ja keine Krankengeld und keinen Urlaub, sondern gehst nicht arbeiten und willst Überstundenfrei.


    Auch Überstundenfrei muss der Arbeitgeber ja genehmigen.


    Er sagt quasi:
    Ich möchte, dass sie 4 Tage da sind.
    Wenn sie einen Tag nicht kommen okay, aber dann kommen sie bitte an einem anderen Tag.


    Ich denke das ist okay.


    Sonst bleibt dir halt die Kinderkranktage zu nehmen oder Urlaub oder selber krank sein.

  • Dann könnte sie nie überstundenfrei machen, wenn er darauf besteht, dass sie immer 4 Tage da ist. Wenn sie an einem ihrer Arbeitstage Überstunden abfeiert, um dann an einem freien Tag wieder welche zu machen, istd as doch sinnlos.

  • Es kommt darauf an, ob die Tage fest sind. Also dass immer der Dienstag z.B. frei ist. Das kann entweder im Arbeitsvertrag stehen oder es gilt auch das Gewohnheitsrecht (oder so ähnlich..), wenn es schon immer so war.
    Da ist dann nichts nachzuarbeiten, genausowenig, wenn am Montag ein Feiertag ist, dann müsste die TS auch nicht am freien Tag nacharbeiten. Das wäre ja das Selbe.


    Sind nur eine bestimmte Anzahl Stunden frei festgelegt, ist das anders. Aber auch nicht so einfach, wenn ich mich recht erinnere.

  • Dann könnte sie nie überstundenfrei machen, wenn er darauf besteht, dass sie immer 4 Tage da ist. Wenn sie an einem ihrer Arbeitstage Überstunden abfeiert, um dann an einem freien Tag wieder welche zu machen, istd as doch sinnlos.

    Das kommt etwas darauf an.


    Überstunden dürfen ja auch begrenzt werden.


    Vielleicht denkt er sie sollte diese Stunden einzeln nimmt.
    Oder eine Woche URaub und dann davon einen Tag Überstundenfrei usw.


    Lösungen gibt es da schon...

  • Zur Klarstellung: Ich habe einen festen freien Tag (laut Arbeitsvertrag). Diesen kann ich nach Absprache mit dem Chef auch mal verschieben, zB anlässlich einer Einschulungsuntersuchung.
    Wenn mal was Wichtiges an meinem eigentlich freien Tag stattfindet, kann mein Chef auch nach Absprache mit mir den Tag verschieben.


    Ich dachte eigentlich, meine angedachte Lösung sei für ihn ganz nett- so muß er nicht erstmal 10 Tage Lohnfortzahlung (zwei Kinder bei der gesetzlichen Regelung) bezahlen, wenn meine Kinder krank sind, sondern bezahlt mich nur für Arbeit, die auch geleistet wurde (Überstunden).

  • Noch ein Tipp am Rande: Unser Kinderarzt schickt uns die Kind-krank-Bescheinigung mit der Post, wenn wir nicht hin wollen (der können, mit akuter Magen-Darm-Grippe bleibe ich mit dem Kind gerne in der Nähe vom Bad...)

  • @timandra küsse deinen Kinderarzt!


    Meine Kinderärztin kennt mich seit 10 Jahren und weiß, dass ich nicht betrügen würde... dennoch muss ich hin, wenn ich eine Bescheinigung will und mich mit unter Umständen kotzendem Kind eine Stunde ins Wartezimmer setzen #haare


    Das hab ich genau einmal gemacht.


    Seitdem immer Überstunden abgefeiert. Dem Chef war das ganz recht, weil so das Personalbüro weniger zu tun hat. Schwierig ist es halt, wenn es nicht nur mal ein Tag ist, sondern jeden Monat. Oder wenn man mehrere Kinder hat. Oder wenn sie länger krank sind. Oder sich gegenseitig anstecken #kreischen . Da sind halt irgendwann einfach alle Überstunden weg.

  • Ich dachte eigentlich, meine angedachte Lösung sei für ihn ganz nett- so muß er nicht erstmal 10 Tage Lohnfortzahlung (zwei Kinder bei der gesetzlichen Regelung) bezahlen, wenn meine Kinder krank sind, sondern bezahlt mich nur für Arbeit, die auch geleistet wurde (Überstunden).

    Dass muss er sowieso nicht, weil bei kranken Kinder die Kasse sofort zahlt. Deshalb auch das Attest am ersten Tag. Nur wenn du selbst krank bist, gilt die Lohnfortzahlung.


    Hol dir doch am besten einen Kinderkrankenschein, wenn dein Kind krank ist, dann ist die Sache klar geregelt.



    Ich selbst arbeite Teilzeit und wenn ein Kind krank ist, dann mache ist meist HomeOffice. Kinderkrankenschein hole ich mir dann, wenn die Arztbesuche so lange dauern, dass sich dazu keine Zeit habe oder wenn das Kind intensiv betreut werden muss.

  • Dass muss er sowieso nicht, weil bei kranken Kinder die Kasse sofort zahlt. Deshalb auch das Attest am ersten Tag. Nur wenn du selbst krank bist, gilt die Lohnfortzahlung.
    Hol dir doch am besten einen Kinderkrankenschein, wenn dein Kind krank ist, dann ist die Sache klar geregelt.



    Ich selbst arbeite Teilzeit und wenn ein Kind krank ist, dann mache ist meist HomeOffice. Kinderkrankenschein hole ich mir dann, wenn die Arztbesuche so lange dauern, dass sich dazu keine Zeit habe oder wenn das Kind intensiv betreut werden muss.

    Das stimmt so nicht. Wie Patrick schon schrieb, muss der AG zahlen, wenn Lohnfortzahlung bei kranken Kindern nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen ist.

  • Das ist so rechtlich nicht korrekt, wenn Du eine fest vereinbarte Wochenarbeitszeit hast und an welchen Tagen sie einzubringen ist.
    Wenn Du z.B. Mo-Do je 5 Stunden arbeitest, ist der Freitag nicht vom Chef belegbar.
    Bei Kind-krank gibt es 2 Möglichkeiten:
    1. Du holst Dir den Schein vom Arzt, gibst den beim Arbeitgeber ab, der Arbeitgeber reicht bei der Krankenkasse ein und holt sich da Deinen Lohn zurück. In der Zeiterfassung wird so gebucht, wie wenn Du da gewesen wärst
    2. Du machst das auf Überstunden. Hier gelten die Rahmenregelungen wie vereinbart, also wann man nehmen darf, wen man fragen muss, wie oft, wie lange etc.
    Eine Lösung, die Deinen freien Tag betrifft, gibt es rechtlich nur dann, wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, der dem Arbeitgeber einräumt, Dich nach seinen Wünschen zur Arbeit zu holen oder eine muss-an-vier-Tagen-da-sein-Klausel oder ähnliches.
    Laß Dich nicht klein kriegen

  • Wenn deinem AG dein Vorgehen nicht schmeckt, kannst du ja auch anders.
    Keine Überstunden mehr machen, pünktlich den Stift fallen lassen im Fall der Fälle KindKrankTage nehmen.


    Hat für den AG den Nachteil dass Projekte evtl. nicht fertig werden und die Personalabteilung arbeit mit der Lohnabrechnung hat, die ja dann vom normalen abweicht.


    Hat ihm schon mal jemand gesagt, das es Schwachsinnig ist abgebaute Überstunden nacharbeiten zu lassen?

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)