Viertelstelle Teilzeit und viele Fragen

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  • Hallo liebe Raben,


    mit etwas Glück kann ich ab Februar eine Viertelstelle bekommen: 10 Std./Woche, an zwei Vormittagen.


    Ich hatte noch nie einen Teilzeitjob, keine Ahnung davon und viele Fragen:


    - Der Job ist sozialversicherungspflichtig, d.h. der Verdienst liegt ein klitzekleines Etwas über 450 EUR, d.h. ich setze mich mit der Krankenversicherung in Verbindung und scheide aus der Familienversicherung aus? Kinder beim Papa versichert lassen, oder mit zu mir ?
    - Kann ich im Arbeitsvertrag feste Tage vereinbaren, z.B. Mo. und Do. je 5 Stunden ?
    - Falls ich dann Mo./Do. krank bin, darf erwartet werden, dass ich das an Mi./Di. oder Fr. nachhole?
    - wie ist das mit Kindkrank ? Habe ich Anspruch auf Kindkranktage? Bei 450 EUR Jobs hat man das ja nicht, oder?
    - Feiertage an Mo./Do. gibt es ja auch, wie verhält sich das ?
    - Urlaubsanspruch? Wird mir die Anzahl Tage bei Arbeitsbeginn mitgeteilt?
    - Überstunden? Im Arbeitsvertrag regeln? Eigentlich lässt die Kinderbetreuungssituation wenig Spielraum für Überstunden...


    Fragen über Fragen,
    ich bin mir sicher,
    ich habe die Hälfte vergessen und werde vermutlich nochmal eine Liste nachreichen...

  • Ich kenne es so - bin aber kein Experte:


    Du arbeitest Montag und Dienstag. Was du den Rest der Woche tust, ist dein Bier. Du hast quasi von Mittwoch bis Sonntag Wochenende. Bzw. Gibt's ja auch Leute die An zwei Tagen hier und an zwei Tagen dort arbeiten. Also mehrere Jobs haben. Die können auch nicht eben mal an anderen Tagen kommen.


    Wenn du krank bist, bist du krank. Nacharbeiten am Mittwoch kenn ich nicht. Jemand in Vollzeit geht ja im Normalfall auch nicht am Samstag nacharbeiten, wenn er am Freitag krank war.


    Natürlich kommt es auf den Job an...


    Urlaub sind immer 6 volle Wochen. D.h. Die meisten haben 30 Tage, weil 5 Tage Woche. Ich hatte 36 und wurde von allen beneidet. Hatte aber auch ne 6 Tage Woche. #hammer
    Du müsstest mit zwei Tagen Arbeit 12 Tage Urlaub haben.


    Wenn du die 10 Stunden auf 3 Tage aufteilst, dann hast du 18 Tage Urlaub. Wenn du nur einen Tag gehst, dann 6.


    Prinzip erkannt? :D

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Danke, das Urlaubstage Prinzip leuchtet ein #cool


    Die Tage, an denen ich arbeite, sollte ich am besten im Vertrag schriftlich festhalten, oder?
    Ansonsten klingt halt so unverbindlich, wenn es heute (Mo.) nicht klappt, dann musst halt übermorgen kommen, also nacharbeiten .... #gruebel

  • Ja, bei mir stand das immer genau drin. Steht bei jedem genau drin #gruebel auch bei den Montag bis Freitag arbeitenden...

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Nein, es steht nicht immer genau drin. Ist aber definitiv besser, wenn die Arbeitstage klar und schriftlich geregelt sind.
    Wenn dir Ausnahmen möglich sind - schön. Ich mache es für wichtige Termine schon oft möglich, dass ich an einem Montag komme. Dann bekomme ich entweder direkt einen meiner Arbeitstage frei, oder ich sammle die Stunden auf meinem Gleitzeitkonto.
    Wenn die Arbeitstage schriftlich festgehalten wurden lässt sich "Krank ist Krank" und "Feiertag ist Feiertag" auch leichter durchsetzen. Ich musste da noch nie diskutieren. Natürlich hast du auch Anspruch auf Kindkrank - musste ich in den letzten 8 Jahren genau 2x nutzen. Meine Kinder werden selten krank. Und noch seltener an meinen Arbeitstagen. Sie bevorzugen zum Krank werden doch ehr das Wochenende. :/


    Lass die Kinder mal beim Papa in der Familienversicherung - den Rest regelt der AG mit der KK. Da mußt du in aller Regel nicht mehr tun, als dem AG deine KK und die Mitgliedsnummer mitteilen.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Prinzipiell musst du dich selbst versichern, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Und so weit ich weiß, müssen Kinder beim Besserverdienenden sozialversichert sein.

  • Bei mir stehen die Tage auch nicht im Vertrag.
    Aber es gibt eine kleine Extravereinbarung, an welchen Tagen ich wieviele Stunden arbeite.


    Dann lässt sich das auch leichter ändern, wenn die Tage verlegt werden sollen (also dauerhaft).


    Sonst muss ja immer der Arbeitsvertrag neu geschrieben werden...


    Krank und Feiertag am Arbeitstag ist frei.


    Wenn kein Arbeitstag ist, dann ist das Pech.

  • Wenn kein Arbeitstag ist, dann ist das Pech.

    #ja Deshalb würde ich mich nicht auf Dienstag und Mittwoch einlassen wollen. Da fallen nur ab und an die beweglichen Feiertage drauf. #pfeif

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Gilt ein Tarifvertrag? Falls ja, findest Du dort wichtige rechtliche Grundlagen.


    Krankenkasse: Wenn Du keinen Vorteil darin siehst, die Kinder evtl. in einer anderen Krankenkasse als der bisherigen zu versichern, kannst Du das so bestehen lassen.


    Du kannst im Arbeitsvertrag oder besser einer ergänzenden Regelung festlegen, an welchen Wochentagen Du arbeitest. Das musst Du nicht tun, aber es ist überaus empfehlenswert, um Konflikte zu vermeiden.


    Nacharbeit bei Krankheit ist nicht zu leisten.


    Anspruch auf Kind-Krank-Tage besteht, die Frage ist nur, ob bezahlt oder unbezahlt.


    Der Urlaubsanspruch hängt von der Zahl der Arbeitstage pro Woche ab. Falls ein Tarifvertrag gilt, dort nachschauen. Ansonsten ist der Anspruch individuell aushandelbar!


    Eine Überstundenregelung würde ich dringend im Arbeitsvertrag treffen. Zeitausgleich? Geld?


    Hoffentlich klappt es mit dem neuen Job!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man feste Tage in seinem Vertrag stehen hat, kann es sogar sein, dass man an den anderen Tagen gar nicht arbeiten darf (ich glaube versicherungsrechtliche Gründe). Wenn man also z.B an variablen Meetings teilnehmen möchte/muss sollte das bedacht werden.


    Mit den Feiertagen habe ich das so in Erinnerung: wenn man z.B 3 Tage pro Woche angemeldet ist ohne nähere Fixierung der täglichen Arbeitszeit bekommt man für den Fall, dass einer dieser Tage ein Feiertag ist ein Drittel der Wochenarbeitszeit Arbeitszeit gut geschrieben.

  • Boah, 6 Wochen Urlaub wäre ein Traum!
    Gesetzlicher Mindesturlaub sind 4 Wochen. Ich hab fünfeinhalb, incl. Tarif, Seniorenzuschlag und langer Betriebszugehörigkeit (32 Tage bei einer 6-Tage-Woche).
    Die Arbeitszeiten würde ich definitiv in einem "Zusatz zum Arbeitsvertrag" regeln. Durchnummeriert für die Folgeänderungen. Abweichend von den im Vertrag festgelegten Arbeitszeiten kann aber durchaus ein aktueller Dienstplan gelten, in dem man in der nächsten Woche abweichend nicht Dienstag sondern Mittwoch kommen soll/will. Gerade bei sehr kleinen Jobs fährt man damit günstiger (und gefühlt auch gerechter) als mit der durchschnittlichen Arbeitszeit (macht Sinn bei Schichtarbeit mit ständig wechselnden Dienstplänen).
    Gerade bei Jobs in der Gleitzone (oder auch Minijobs) müssen die Arbeitszeiten schriftlich festgehalten und nachgewiesen werden wg. des Mindestlohnes.

  • Urlaub sind immer 6 volle Wochen. D.h. Die meisten haben 30 Tage, weil 5 Tage Woche. Ich hatte 36 und wurde von allen beneidet. Hatte aber auch ne 6 Tage Woche.
    Du müsstest mit zwei Tagen Arbeit 12 Tage Urlaub haben.

    Das stimmt so nicht. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt meines Wissens nach bei 20 Tagen, ausgehend von eine 5 Tage Woche.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Ich habe keine Ahnung, wie die Formulierung sein muss, aber ich würde darauf achten, dass der Vertrag nicht "Arbeit auf Abruf" beinhaltet. Dann hätte man keinen Anspruch auf die genannte Stundenzahl, genausowenig wie auf feste Tage und es wird schwierig, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder an Feiertagen durchzusetzen.


    Gesetzlicher Mindesturlaub sind vier Wochen. Wenn im Vertrag der Urlaub in Werktagen angegeben ist, bedeutet eine Woche Urlaub = 6 Urlaubstage (Samstag ist Werktag). Auch wenn tatsächlich nur zwei Tage pro Woche gearbeitet würde.

  • Neeee, Urlaubstage nimmt man nur für Arbeitstage. Ich z.B. arbeite drei Tage die Woche, habe fünf Wochen Urlaubsanspruch, also 15 Tage Urlaub stehen im Vertrag.
    Will ich eine Woche frei, nehme ich drei Tage Urlaub.

  • Anspruch auf Kind-Krank-Tage besteht, die Frage ist nur, ob bezahlt oder unbezahlt.

    Unbezahlt.
    Den Lohnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung des Kindes (!) Privatversicherte haben meistens Pech.


    Das stimmt so nicht. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt meines Wissens nach bei 20 Tagen, ausgehend von eine 5 Tage Woche.

    Im Prinzip richtig. Es sind 24 Tage bei einer 6 Tage-Woche. Wie man es auch dreht und wendet - es sind 4 Wochen.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Unbezahlt.Den Lohnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung des Kindes (!) Privatversicherte haben meistens Pech.


    Im Prinzip richtig. Es sind 24 Tage bei einer 6 Tage-Woche. Wie man es auch dreht und wendet - es sind 4 Wochen.

    Nur Ergänzend: Es gibt auch Tarifverträge, die Regelungen enthalten, dass es bei einer festgelegten Anzahl von Kind-Krank-Tagen Lohnfortzahlung gibt. Individualvereinbarungen sind auch möglich.

  • Wenn du einen Steuerberater oder so kennst, lass dir vorher mal ausrechnen wieviel du nachzahlen musst. Ich arbeite seit Mitte Mai auf einer 25% Stelle und wir haben für 2016 einen hohen 4!! stelligen Betrag zu erwarten. Ich geh im Prinzip fürs Finanzamt arbeiten. Allerdings hängt es auch von euren Steuerklassen und dem Verdienst von deinem Mann zusammen. Je mehr er verdient, desto mehr zahlst du nach.
    Für mich überwiegen aber trotzdem die Vorteile wie raus aus der PKV, betriebl, Altersvorsorge

  • Ach so, ich habe 30 Tage Urlaub und keine festen Arbeitstage. 2 Wochenenden muss ich arbeiten und auch an Feiertagen. Je nachdem wie ich im Dienstplan stehe. Da gibtves aber Zuschläge.
    Es gibt jeden Monat einen Wunschplan, wo man sich einträgt und daraus wird der Dienstplan für einen Monat erstellt.

  • Vielen Dank für den steuerlichen Hinweis. Werde in Steuerklasse 5 sein, wird dort nicht sowieso genügend abgezogen? Kann trotzdem eine Nachzahlung auf uns zukommen? Herrje - da bleibt ja dann von den paar Euro nichts mehr. Das werde ich mir mal durchrechnen lassen müssen.



    Nächste Woche kommt mein Vertrag.