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  • Am Ende des Jahres ist es durch den Lohnsteuerausgleich egal, wer von Euch welche Steuerklasse hatte. Es ist nur momentan jeden Monat ein Unterschied.


    Aber Deine Rente beeinflusst es, weil die vom Nettoverdienst ausgeht. Das ist ja die große Sch**e

  • Am Ende des Jahres ist es durch den Lohnsteuerausgleich egal, wer von Euch welche Steuerklasse hatte. Es ist nur momentan jeden Monat ein Unterschied.


    Aber Deine Rente beeinflusst es, weil die vom Nettoverdienst ausgeht. Das ist ja die große Sch**e

    Das stimmt, aber es macht schon einen Unterschied, ob man 500 zurück bekommt oder 2500 nachzählen muss.


    Außer man weiß das vorher und spart das Geld oder verdient in Höhen, bei denen so eine Rückzahlung egal ist....

  • wenn du so wenig verdienst und Lohnsteuerklasse V nimmst, wirst du möglicherweise nachzahlen müssen. Außer dein Mann hat hohe Werbungskosten. Denn Lohnsteuerklasse V geht davon aus, dass du 30% des Haushaltseinkommens reinholst und dafür den höheren Steuersatz zahlst. Verdienst du weniger als 30%, dann zahlt ihr zu wenig Steuern.
    Ich emfehle IV/IV mit Faktor. Da wird genau berechnet, wieviel Steuern ihr voraussichtlich zahlen müsstet und ihr zahlt genau so viele Steuern. Und wenn ihr dann noch was absetzen könnt, bekommt ihr zurück.


    edit: gerade mal gerechnet: wenn bei einem Brutto von 500 von dir dein Mann mehr als 1166 Euro verdient, würdet ihr wahrscheinlich nachzahlen. Aber wenn dein Mann bisher schon III hatte und du nichts verdient hast, habt ihr vermutlich auch nachgezahlt oder hohe Werbungskosten gehabt.

  • Das stimmt, aber es macht schon einen Unterschied, ob man 500 zurück bekommt oder 2500 nachzählen muss.
    Außer man weiß das vorher und spart das Geld oder verdient in Höhen, bei denen so eine Rückzahlung egal ist....

    Eben, deswegen 4/4

    • Offizieller Beitrag

    Mir wurde als Faustregel gesagt:
    Wenn der Verdienst 60 - 100 % bei einem Partner und 40 - 0 % beim anderen, käme es eher nicht zu einer Nachzahlung. Ist da was dran?

  • wie ich oben schon schrieb: das Modell geht davon aus, dass der mit Steuerklasse V etwa 30% verdient, der mit III etwa 70%. Der mit weniger Verdienst zahlt ja einen höheren Steuersatz quasi als Ausgleich für den mit höherem Verdienst, der dafür einen niedrigeren Steuersatz hat und mehr rauskriegt. Wenn nun einer gar nichts verdient und damit keine Steuer zahlt, werden logischerweise insgesamt zu wenig Steuern gezahlt und es kommt zu einer Nachzahlung.


    Aber ich verstehe echt nicht, warum noch irgendwer diese Steuerklassen haben will, seit es den Faktor gibt. Das ist um so viel gerechter, da wird der Frau nicht immer suggeriert, dass sie ja quasi nichts verdient. Ich finde III/V gehört abgeschafft.

  • Wir haben auch III (ich als Besserverdienerin) und V (mein Mann mit Midijob) und ich muss jedes Jahr einen höheren 4stelligen Betrag an Steuervorauszahlung leisten. Trotzdem sagt unsere Steuerberaterin würde es sich noch rechnen wenn wir das beibehalten. Mir wäre lieber, ich hab jeden Monat gleich weniger netto als immer die horrenden Summen zahlen zu müssen, mir tut das echt weh.
    Klar stellt sich der mit der Steuerklasse V schlechter, aber im Fall einer Ehe gibt es sowieso den Versorgungsausgleich, also mit nichts, steht man da nicht da, sondern hat einen Anspruch auf einen Teil der Rente des besserverdienenden Partners.


    Der Rest wurde schon ja gesagt. Egal wie wenig Stunden man arbeitet, ist es von Vorteil, feste Tage zu nehmen, weil man damit 1. die Urlaube besser berechnen kann 2. keinen Lohnausfall bei Krankheit und Urlaub hat und zudem noch Überstunden sammeln kann bei Bedarf. Gesetzlicher Urlaub sind 20 Tage bei 5-Tage-Woche, also 4 Wochen. Alles darüber hinaus ist tariflich oder einzelvertraglich geregelt.

  • Die Rentenanpassungen basierten früher auf den Nettolöhnen, heute auf der Brottolohnentwicklung.


    Die individuelle Rente wird auf der Basis des individuellen Bruttolohns über die Arbeitslebensspanne nach einer komplexen Formel ermittelt.


    Quelle



    Ich meine mich zu erinnern, dass das Elterngeld auf der Basis des Nettolohns berechnet wird (2007, ist vielleicht heute auch schon wieder anders).

  • wie ich oben schon schrieb: das Modell geht davon aus, dass der mit Steuerklasse V etwa 30% verdient, der mit III etwa 70%. Der mit weniger Verdienst zahlt ja einen höheren Steuersatz quasi als Ausgleich für den mit höherem Verdienst, der dafür einen niedrigeren Steuersatz hat und mehr rauskriegt. Wenn nun einer gar nichts verdient und damit keine Steuer zahlt, werden logischerweise insgesamt zu wenig Steuern gezahlt und es kommt zu einer Nachzahlung.


    Aber ich verstehe echt nicht, warum noch irgendwer diese Steuerklassen haben will, seit es den Faktor gibt. Das ist um so viel gerechter, da wird der Frau nicht immer suggeriert, dass sie ja quasi nichts verdient. Ich finde III/V gehört abgeschafft.

    Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich war sechs Jahre lang in Elternzeit ohne eigenes Einkommen, habe also auch keine Lohnsteuer gezahlt. Mein Mann hatte Lohnsteuerklasse 3 und ich die 5. Wir haben immer etwas wiederbekommen.
    Dann habe ich die letzten Jahre 50% gearbeitet (bei etwa gleichem Vollzeitgehalt wie mein Mann) mit gleichen Steuerklassen, auch da haben wir immer etwas wiederbekommen.
    Und zwar durchaus immer in etwa gleichem Rahmen, irgendwas zwischen 500 und 1000 Euro.


    Auf Steuerklasse 4/4 haben wir nun vor einigen Monaten gewechselt, als ich meine Arbeitszeit auf 90% aufgestockt habe.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Wenn nun einer gar nichts verdient und damit keine Steuer zahlt, werden logischerweise insgesamt zu wenig Steuern gezahlt und es kommt zu einer Nachzahlung.

    Das stimmt so eben auch nicht unbedingt.


    Ich glaub es lässt sich eben nicht einfach so pauschal sagen...

  • Aber ich verstehe echt nicht, warum noch irgendwer diese Steuerklassen haben will, seit es den Faktor gibt. Das ist um so viel gerechter, da wird der Frau nicht immer suggeriert, dass sie ja quasi nichts verdient. Ich finde III/V gehört abgeschafft.

    Als Ehegattenspritting bei Kinderlosen, damit sie ihrem Männe den Rücken freihält, gerne. Als Familiensplitting finde ich es okay. Ist doch die private Entscheidung von erwachsenen Menschen.


    Hier ist es übrigens so, dass ich die III und mein Gatte die V hat. Über's Jahr isses wurscht, aber wir haben eben Monat für Monat mehr in der Tasche und kriegen am Ende was weniger zurück. Mit IV/IV gäben wir dem Finanzamt einen noch größeren kostenlosen Kredit.

  • Aber ich verstehe echt nicht, warum noch irgendwer diese Steuerklassen haben will, seit es den Faktor gibt. Das ist um so viel gerechter, da wird der Frau nicht immer suggeriert, dass sie ja quasi nichts verdient. Ich finde III/V gehört abgeschafft.

    Weil man vielleicht lieber monatlich erheblich mehr vom Gehalt hat? Ich würde freiwillig nicht in die 4 wechseln wollen, das sind doch deutlich mehr Abgaben als es mit der 3 der Fall ist. Zudem ist mein Mann selbstständig und damit hab ich gar keine Wahl, da bleibt nur 3/5. Ich wurde bei meinem alten Arbeitgeber die ersten Monate fälschlicherweise in die 4 einsortiert, der Unterschied ist schon enorm.


    Ich finde da gar nix ungerecht dran und mir hat bisher auch keiner unterstellt, dass mir ja suggeriert würde, mein Einkommen sei weniger Wert. Ganz im Gegenteil.

    Phönix mit Prinzessin (03/12), kleinem Mann (03/14) und Krümel (02/23)


    Wenn dich dein Leben nervt, streu Glitzer drauf.

  • Ich denke Alanna meint IV-IV mit Faktor entsprechend des Einkommens, das ist dann ja u. U. ähnlich wie III-V (also das resultierende Netto, nicht die Verteilung).


    @Phönix hast du dann 3 oder 5??? Wie meinst du das mit "keine Wahl"? Ihr scheint irgendwie ein anderes "Modell" als wir zu haben.


    Mein Mann ist auch selbstständig und ich hatte deswegen immer die 3, obwohl ich anfangs deutlich weniger hatte - er hatte eh keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen, bei mir richtete sich die Höhe nach dem Netto, also haben wir das so gemacht (war dann fürs Elterngeld beim ersten und das Arbeitslosengeld danach auch gut so). Seit einigen Jahren hat er sich jetzt selbst "angestellt", aber immer noch ohne Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, also immer noch ohne Diskussion ich die 3, er die 5.

  • Ich hab die drei, er die fünf. Meines Wissens ist es lt. Einkommenssteuergesetz so, dass bei Ehepaaren mit nur einem Ehepartner im Angestelltenverhältnis der Angestellte automatisch die drei hat. Damit bleibt dem Selbstständigen nur die Fünf.
    Warte... guck mal hier:

    • Vorallem Absatz 2 Punkt aa):

    • 2. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer, a)die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und aa)der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht


    Phönix mit Prinzessin (03/12), kleinem Mann (03/14) und Krümel (02/23)


    Wenn dich dein Leben nervt, streu Glitzer drauf.

  • @Phönix Danke! Das wusste ich gar nicht - wir dachten immer wir hätten uns das so ausgesucht damals, wie gut dass wir uns dafür entschieden hatten, sonst wäre es ja falsch gewesen. Jetzt bezieht er ja offiziell "Arbeitslohn" - halt von seiner eigenen Firma, daher ohne Sozialabgaben.

  • Ich denke Alanna meint IV-IV mit Faktor entsprechend des Einkommens, das ist dann ja u. U. ähnlich wie III-V (also das resultierende Netto, nicht die Verteilung).

    Danke, ja, das meine ich. Da leiht man dem Finanzamt nichts, sondern kriegt quasi das ausgezahlt, was einem zusteht. Nur halt anders verteilt als bei III/V. Und es kann einem eben nicht passieren, dass man ne hohe Nachzahlung kriegt. (Solange der Lohn sich nicht ändert im Laufe des Jahres, aber wenn das passiert, kann man den Faktor auch neu berechnen lassen.) Und jeder der Partner zahlt eben die Steuern, die voraussichtlich auf das eigene Einkommen gezahlt werden müssen.


    Davon unabhängig ist dann nochmal, dass man natürlich noch Sachen absetzt. Und natürlich kann man so dann auch zu einer Rückzahlung kommen, obwohl man eigentlich weniger Steuern gezahlt hat übers Jahr als rein nach Einkommen (ohne was abzusetzen) nötig gewesen wäre.


    Mit Selbstständigkeit kenne ich mich allerdings nicht aus. Gibt es da keine Möglichkeit des Faktorverfahrens?


    Und die Steuerklassenwahl hat mit dem Ehegattensplitting nichts zu tun. Gegen das Ehegattensplitting habe ich nichts gesagt, das ist ne ganz andere Diskussion. Davon profitieren alle Ehepaare, die eine Steuererklärung einreichen, bei der sie sich gemeinsam veranlagen lassen. Egal welche Steuerklassen sie haben.


    Phönix: Wenn du die III hast, hast du ja die bessere Steuerklasse, das heißt, du kriegst mehr ausgezahlt! Rechne dir mal aus, was du bei V kriegen würdest und dann sag, ob du das wirklich so haben wollen würdest... Oft haben Frauen die V und dann den Eindruck, dass sie ja ganz wenig verdienen und sich das Arbeiten gehen ja kaum lohnen würde. Ich fand, im Eingangsposting klang das auch ein bisschen an.


    Da wird ja allein schon mal der Freibetrag auf den anderen übertragen und dann werden also vom ersten Euro an Steuern gezahlt und das dann noch mit einem hohen Steuersatz. Das macht bei einem mittleren Einkommen ganz schnell brutto einige Hunderter Unterschied.