Buchhaltungsfrage, transitorische Abschlussbuchungen

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  • Ich muss zum ersten Mal einen Abschluss machen und stolpere gerade über die transitorischen Abschlussbuchungen.


    Rechnungen, die wir im 2016 erhalten haben, für Leistungen im 2017.


    Bei Versicherungen, ohne MWST, buche ich den gesamten Rechnungsbetrag TA / Aufwand.


    Bei Rechnungen für Waren, die im nächsten Jahr bei uns eingetroffen sind, buche ich da nur den Warenaufwand um?


    Bsp. Rechnungsbetrag inkl MWST 2000.00 davon 200.00 MWST. Buche ich da nur 1800.00 TA/Aufwand und die MWST bleibt im alten Jahr auf dem Konto nicht fällige MWST stehen?


    Wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Danke.

  • Also meines Wissens nach kannst du die (jahresübergreifende) Versicherung erstmal komplett in den Aufwand buchen, musst dann aber am Jahresende die Rechnungsabgrenzung vornehmen. (Aktive RAP).


    Die Vorsteuer darfst du ziehen wenn a) die Rechnung vorliegt und die Lieferung erfolgt ist oder b) die Rechnung vorliegt und (An-)Zahlung geleistet wurde. Also in deinem Fall erst 2017. Unsicher bin ich mir gerade, ob du die Rechnungen in 2016 in den Aufwand buchen kannst oder ob du da nicht eher eine Rückstellung bilden müsstest, die dann 2017 aufgelöst wird.


    Ich bearbeite im Moment nur laufende Buchhaltung und habe selbst noch keinen Jahresabschluß gemacht. Deshalb bitte meine Antwort auch nur als Denkhilfe betrachten (mit der Vorsteuer bin ich mir aber sicher).