Drittes Jahr Elternzeit

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Moin,
    kennt sich hier jemand gut mit speziell dem dritten Jahr Elternzeit aus? Irgendwie finde ich nur immer etwas zur Übertragung.


    Nach der Geburt hatte ich nur zwei Jahre beantragt. Bin nach 5 Monaten wieder Teilzeit eingestiegen. Mittlerweile arbeite ich 30h/Woche und die Elternzeit würde im April enden.
    Wenn ich jetzt nahtlos anschließend das dritte Jahr beantrage und mindestens 6 Monate zu Hause bleiben will...
    Verstehe ich das richtig, dass dieses dritte Jahr jetzt absolut von der Zustimmung des AGs abhängt?
    Angenommen ich bekomme das dritte Jahr Elternzeit - dann sind doch die Arbeitszeiten genauso variabel beantragbar, also alles zwischen 0 und 30h/Woche, wie im 1. und 2. Jahr?
    Gibts sonst noch etwas, was ich beachten/wissen müsste?

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Meines Wissens nach gilt das mit der Zustimmung nur für die Übertragung. Direkt anschließend ist es kein Problem. Ich hatte auch relativ spät beschlossen, das dritte Jahr auch noch zu nehmen und wollte weiterhin 30h arbeiten. Ich musste dann nochmals einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen, da die anderen Anträge eben alle auf Ende des 2. Jahres befristet waren. Sonst hätte ich das dritte einfach zuhause verbringen "müssen" (also bis ein neuer Antrag eben durch ist).
    Das mit den Anträge ist bei uns firmenintern so geregelt, das sieht bei kleineren Betrieben sicher anders aus.


    PS: du hattest die ersten zwei Jahre durchgängig Elternzeit (zum Teil halt mit Teilzeit in Elternzeit), oder? Wie es ist, wenn du in den ersten zwei Jahren nur die ersten 6 Monate nimmst und dann das dritte Lebensjahr willst, weiß ich nicht.

  • Mein Kenntnissstand:
    Wenn Du 2 Jahre angemeldet hattest, dann kannst Du das 3. Jahr auch einfach anmelden - der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen. Es gelten die gleichen Konditionen wie für die 2 Jahre davor. D.h. sollte der Arbeitgeber das 3. Jahr und/oder die (weiterführende) Teilzeit ablehnen wollen, braucht er sehr gute Gründe (weil bisher ging es ja auch...). Einzig wichtig ist, dass Du die 7 Wochen Frist wie bei der ersten Meldung auch einhälst. Die Anmeldung fürs 3. Jahr muss dem AG also 7 Wochen vor Beginn des 3. Jahres vorliegen.

  • Darf ich mal hier auch noch mit ner Frage reingrätschen: wenn man grundsätzlich mit dem AG Teilzeit in jeglicher Form machen kann, hat dann das dritte Jahr überhaupt noch irgendeinen Mehrwert oder kann man gleich verfallen lassen?

  • Darf ich mal hier auch noch mit ner Frage reingrätschen: wenn man grundsätzlich mit dem AG Teilzeit in jeglicher Form machen kann, hat dann das dritte Jahr überhaupt noch irgendeinen Mehrwert oder kann man gleich verfallen lassen?

    Ja.


    Der AG braucht erhebliche betriebliche Gründe, um TZ in der Elternzeit ablehnen zu dürfen. Bei normaler TZ kann er das leichter.


    Bei meinem AG ist es so, dass TZ nur unbefristet geht, wenn man später wieder aufstocken möchte, muss eine entsprechende Planstelle da sein. Mit TZ in EZ hatte ich die Möglichkeit, die Stundenzahl auf diese Zeit zu begrenzen und ohne einen Anspruch auf einen späteren höheren Beschäftigungsgrad zu verlieren. Inzwischen gibt es da auch gesetzliche Regelungen, allerdings hat man m. W. nach wie vor keinen Anspruch auf Aufstockung.

  • So war es bei uns auch (kein Anspruch auf Wiederaufstocken), daher hatte ich das dritte Jahr genommen. Ich glaube inzwischen gibt es da (betriebsintern??) ne andere Regelung. Aber das weiß ich nicht genau. Meine Abteilung ist tendenziell derzeit etwas zu groß, da wollte ich meine Vollzeitstelle (mit mehr Studen als tarifliche Vollzeit) nicht aufgeben.

  • Ok. Ich kann die TeilzeIt immer auf ein Jahr befristet machen und die Stunden wie ich will, dann kann ich das Jahr wohl wirklich verfallen lassen.

  • Ok. Ich kann die TeilzeIt immer auf ein Jahr befristet machen und die Stunden wie ich will, dann kann ich das Jahr wohl wirklich verfallen lassen.


    Ich würde das Jahr nicht verfallen lassen.
    Beantrage doch die Übertragung bis zum 8. Lebensjahr.
    Dann kannst du dieses Jahr noch nehmen, wenn du es brauchst.


    Ich hab das damals auch gemacht.
    Hatte die gleichen Bedingungen wie du schreibst.


    Ich war dann ganz froh, als es nötig war diese problemlos nehmen zu können.

  • nanette: Bei Beamten macht es dahingehend einen Unterschied, dass man als Beamtin die Wahl hat mit Elternzeit zu Hause zu bleiben oder ohne Sach- und Dienstbezüge zu Hause zu bleiben. Während der Elternzeit hat man aber einen Beihilfeanspruch, evtl. auch Anspruch auf 70% Beihilfe (kommt an ob man Landesbeamtin oder Bundesbeamtin ist), evtl. gibt es einen Zuschuß zur Krankenversicherung (je nach Besoldungsgruppe), Das hat man als Beamtin nur während der Elternzeit und nicht bei Urlaub ohne Dienst-/Sachbezüge. Oder man "spart" das Jahr halt an und nimmt es später.

  • Ok. Ich kann die TeilzeIt immer auf ein Jahr befristet machen und die Stunden wie ich will, dann kann ich das Jahr wohl wirklich verfallen lassen.

    Stimmt, jetzt wo du es schreibst... Diese Möglichkeit gibt es bei uns grundsätzlich auch... ob das für mich möglich gewesen wäre, weiß ich nicht. So war es einfacher, weil eben niemand rechtfertigen musste, warum ich in der Situation eine Rückkehroption habe.


    Wenn jemand ganz zuhause bleiben will, ist Elternzeit doch auch für (die meisten) Angestellte besser (in dem Fall eben im Vergleich zu unbezahltem Urlaub). Auch bei Angestellten ist die Krankenversicherung in der Elternzeit (für pflichtversicherte in der GKV) beitragsfrei, im unbezahlten Urlaub sicher nicht.

  • Stimmt, jetzt wo du es schreibst... Diese Möglichkeit gibt es bei uns grundsätzlich auch... ob das für mich möglich gewesen wäre, weiß ich nicht. So war es einfacher, weil eben niemand rechtfertigen musste, warum ich in der Situation eine Rückkehroption habe.
    Wenn jemand ganz zuhause bleiben will, ist Elternzeit doch auch für (die meisten) Angestellte besser (in dem Fall eben im Vergleich zu unbezahltem Urlaub). Auch bei Angestellten ist die Krankenversicherung in der Elternzeit (für pflichtversicherte in der GKV) beitragsfrei, im unbezahlten Urlaub sicher nicht.

    Das stimmt.
    Wer verheiratet ist kann in die Familienversicherung, sofern der Partner in der GKV ist.


    Sonst muss man sich selbst versichern.

  • Ok. Ich kann die TeilzeIt immer auf ein Jahr befristet machen und die Stunden wie ich will, dann kann ich das Jahr wohl wirklich verfallen lassen.

    Was ist denn das für ein komischer Job, wo Du immer nur auf ein Jahr befristet die Teilzeit machen kannst?


    Dann lebst Du ja permanent in Unsicherheit?
    Oder hast Du einen so begehrten Job, dass das egal ist?


    Ich würde auch das dritte Jahr nie und nimmer verfallen lassen.
    Wie gesagt Du kannst es übertragen und wer weiß schon was so im weiteren Leben auf einen zukommnt.
    Und Du hast einen sehr guten Kündigugnsschutz.

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • nanette: Bei Beamten macht es dahingehend einen Unterschied, dass man als Beamtin die Wahl hat mit Elternzeit zu Hause zu bleiben oder ohne Sach- und Dienstbezüge zu Hause zu bleiben. Während der Elternzeit hat man aber einen Beihilfeanspruch, evtl. auch Anspruch auf 70% Beihilfe (kommt an ob man Landesbeamtin oder Bundesbeamtin ist), evtl. gibt es einen Zuschuß zur Krankenversicherung (je nach Besoldungsgruppe), Das hat man als Beamtin nur während der Elternzeit und nicht bei Urlaub ohne Dienst-/Sachbezüge. Oder man "spart" das Jahr halt an und nimmt es später.

    Danke! :)

  • Was ist daran komisch? Ich finde das von meinem Arbeitgeber sehr entgegenkommend. Ich kann auf Wunsch auch einen Dauerteilzeitvertrag machen aber so wie es jetzt ist kann ich nach jedem Jahr (und eigentlich auch unterjährig) neu überlegen, wie viele Tage/Vormittage/Nachmittage ich frei haben will oder ob ich nicht aufgrund veränderter Umstände am Ende doch wieder mehr/voll arbeiten muss. Hätte ich Dauerteilzeit würde mein Anspruch auf Vollzeit verfallen.

  • Wir scheinen in anderen Branchen zu arbeiten.
    Vollzeit ist bei mir kein Problem. Im Gegenteil.
    Ich hätte Angst, dass man mir irgendwann keine Teilzeit mehr gibt.
    Deswegen habe ich einen Zusatz zu meinem bestehenden volkzeitvertrag, der aber unbefristet Teilzeit enthält.
    Aber ist ja schön dass das bei dir anders ist.

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.