Brauche "Beratung": Verdienst Beschäftigungsverbot

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  • Hallo!


    Hat hier jemand genauere Ahnung?
    Meine Situation ist wie folgt:


    Ich arbeite nach 2 Jahren Elternzeit (zuvor Vollzeit) seit einem Monate Teilzeit in der Elternzeit. Und ich bin schwanger.
    Sollte ich jetzt ein BV erhalten, wie errechnet sich mein Verdienst?
    Ich las jetzt immer nur was vom Durchschnitt der letzten 3 Monate/ 13 Wochen. Aber wenn ich nur 4 oder 5 Wochen gearbeitet habe?


    Danke schon mal!

  • Ich habe in der 2. Schwascha in genau der gleichen Situation wie du ein Beschäftigungsverbot gekriegt: Ich war gerade erst wieder nach 2,5 Jahren Elternzeit in den Job zurückgekehrt, bin nach 1 monat schwanger geworden und bekam sofort ein Beschäftigungsverbot. Der Verdienst während des Beschäftigungsverbots war der selbe wie in dem einen monat, den ich gearbeitet hatte :) .

  • Danke! Das ist ja eine beruhigende Antwort, falls es soweit kommen sollte.
    Hat da noch jemand Erfahrungen/ Ahnung?


    Wer ist da eigentlich offizieller Ansprechpartner? Also für die finanziellen Fragen?

  • Wer ist da eigentlich offizieller Ansprechpartner? Also für die finanziellen Fragen?


    Deine Krankenkasse. Dein Arbeitgeber zahlt dir zwar deinen Lohn weiter, aber er holt sich das Geld von der Krankenkasse zurück.

  • Ist sogar so, dass geplante Gehaltssteigerungen die du bekommen hättest auch ab dem Zeitpunkt erhältst ab da wo du die Arbeit geleistet hättest , ist zum Beispiel wichtig, wenn du schichtdienste oder so hättest.


  • Deine Krankenkasse. Dein Arbeitgeber zahlt dir zwar deinen Lohn weiter, aber er holt sich das Geld von der Krankenkasse zurück.


    Ist das neu?
    Vor 2 Jahren durfte ich noch geringfügig (aber bei selbem Gehalt arbeiten).
    Jetzt hab ich von Arbeitgeberseite Beschäftigungsverbot bei selbem Gehalt.
    Das würde ja erklären, warum ich zu Hause bleiben soll, wenn sie das Geld von der KK wieder bekommen.

    Schmutz ist ok. Kinder sind 100% waschbar.

  • kiddo: Ich habe ja auch nen Beschäftigungsverbot bekommen. Es ist so das Du nur das BV zum Arbeitgeber schicken musst und den Rest machen die dann. Also sich mit der KK auseinander setzten. Du hast finanziell keinerlei einbuße, da Du zu 100 % bezahlt wirst. Solltest Du im Schichtdienst arbeiten bekommst Du 100% Gehalt und den Durchschnitt der letzten 3 Monate von den Zuschlägen. Fahrgeld fällt natürlich weg.

  • Jetzt hab ich von Arbeitgeberseite Beschäftigungsverbot bei selbem Gehalt.
    Das würde ja erklären, warum ich zu Hause bleiben soll, wenn sie das Geld von der KK wieder bekommen.


    Ich versteh nicht ganz, was du damit meinst. Das Beschäftigungsverbot kann doch gar nicht der Arbeitgeber verhängen, das wird doch auf alle Fälle von einem Arzt angeordnet? und deshalb auch von der Krankenkasse bezahlt. Das ist schon mindestens seit 6 jahren so, damals hatte ich zum ersten mal ein Beschäftigungsverbot, in meiner ersten Schwascha. Ob du ganz zu hause bleiben kannst/sollst oder noch geringfügig weiterarbeiten sollst/kannst, entscheidet einzig und allein der Arzt, je nachdem aus welchen Gründen er dir das Beschäftigungsverbot erteilt. Wenn du z.B. in deinem job viel stehen musst und das nicht mehr den ganzen Tag kannst wegen Krampfadern, dann reicht es vielleicht schon, wenn du einfach auf Teilzeit wechselst. Bei mir war es so, dass ich in einem gerontopsychiatrischen Altenheim angestellt bin, das sich komplett außerstande sieht, die mutterschutzgesetze einzuhalten, sprich ich hätte z.B. auf jeden Fall Umgang mit teils agressiven, gewalttätigen Bewohnern gehabt. Daher wurde ich komplett freigestellt.

  • Nein, ich habe keine Beschäftigungsverbot vom Arzt, sondern vom Arbeitgeber bekommen.
    Vielleicht heißt das dann auch anders.
    Jedenfalls darf ich nicht mehr arbeiten kommen. Ich denke, die wollen da auf Nummer sicher gehen.
    Bei dem Job muss ich viel schwer heben usw.
    Und wie gesagt... bei meiner 1. Schwascha, war das anders, da musste ich dann noch geringfügig arbeiten.

    Schmutz ist ok. Kinder sind 100% waschbar.

  • Der AG kann einem auch ein BV aussprechen. Die holen sich das Geld auch nicht von deiner KK sondern von einer Versicherung, in der jeder AG ab soundsoviele MA einzahlen muss für eben solche Fälle.