Anspruch auf Abfertigung bei betriebsbedingter Kündigung

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  • Nun nimm das klassische Beispiel:


    der Maurer mit Rückenproblemen. Meist Mitte 50. Der kriegt so ein Schreiben oft, dass der Arzt zur Aufgabe dieser Tätigkeit rät. Auch auch Verkäufer oder in der Beratung tätige Menschen mit psychischen Erkrankungen. Oder Lagerarbeiter mit kaputter Schulter, die nicht mehr heben dürfen. Oder oder oder ;)

    Mal bist du die Taube, mal bist du das Denkmal.

  • Das reicht der Alge, wenn ein Arzt zur Aufgabe der Tätigkeit rät?
    Und wenn der Maurer eigentlich berufsunfähig ist ( und deshalb ja auch nicht mehr vermittelt werden kann) Inter doch ein Fall für die Frühverrentung und nichts für einen Aufhebungsvertrag ?! Oder wieso sollte der Maurer das dann tun? Freiwillig die Arbeitsbeziehung beenden ?
    Irgendwie steh ich da gerade auf dem Schlauch

    4 Jungs 2006-2013, 2 Hunde und 6 Schildis


    Für immer im #herz : Mani,Yaco,Emma, Fini,Bilbo und Dotti - meine allerbesten 4-Pfoten-Freunde #kerze

    Wir sehen uns irgendwann wieder #herzen


    Eines Tages werde wir alle sterben - aber an allen anderen Tagen nicht #sonne

  • Na wenn das alles so einfach wär, die du denkst, hätte ich aber wenig zu tun ;)
    Über Rente entscheidet die Rentenversicherung. Und die ist da .... geizig, könnte man sagen. Und es dauert. Eeeeewig.
    Und man ist sich ja auch nicht immer einig.... der Arbeitnehmer und die Rentenversicherung. Oder der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.


    Ehrlich, inzwischen verstehe ich völlig, wieso Menschen, die krankheitsbedingt eh schon angeschlagen sind, und meinen, sie können das eh nicht mehr machen, einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen unterschreiben! Was manche Arbeitgeber da so abziehen 8I und das, obwohl die Leute 20, 30 oder 40 Jahre da gearbeitet haben. Krass!


    Es geht nur noch um Leistung, total schlimm!

    Mal bist du die Taube, mal bist du das Denkmal.