Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage zur Pauseneinhaltung. Als erstes hier der Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz. In dem steht:
"§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."
Wie ist das zu deuten?
Was kann/ darf der AG (schlimmstenfalls?) machen, wenn ich - 30-Stunden-Woche, 6 Stunden tägliche Arbeitszeit - 1-2× wöchentlich freiwillig bis zu 30 Minuten/Tag länger arbeite als diese 6 Stunden ohne eine Pause zu machen, weil diese nicht in meinem Zeitmodell vorgesehen ist?
Was kann im Fall eines Arbeits- oder Wegeunfalls passieren?
Wird dann der AG belangt oder ich? Würde die BG dann wie sonst auch zahlen oder ist dann etwas anders?
Kennt sich da jemand aus?
Danke!