Frage zu Urlaubsanspruch

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  • Hallo,
    ich hätte mal eine Frage an die Personalerinnen unter euch, weil ich mir unsicher bin, wieviel Urlaubsanspruch ich habe.


    Kurz die Eckdaten:
    Der Vertrag ist befristet von Oktober bis einschl. Juli
    Urlaub wird für 2 Tage/Monat gewährt.
    Probezeit war 3 Monate.
    Ich habe Anfang Februar von ursprünglich 34 auf 20 Wochenstunden reduziert.


    Frage 1: Aus dem Januar habe ich zwei Urlaubstage übrig, die ich um Ostern nehme. Diese veranschlage ich mit 6,8 Stunden statt 4. Ist das so korrekt?



    Frage 2: Wenn ich den Vertrag zu Ende April beende: habe ich dann anteilig Urlaubsanspruch oder den vollen?



    Ich danke schon mal :)

  • Nicht Personalerin, nur eigene Erfahrung:
    Urlaub wird in Tagen und nicht in Stunden gewährt. Hast Du mit der Stundenreduktion auch die Zahl der Arbeitstage reduziert? Falls nicht, bleibt die Zahl der Urlaubstage gleich.

  • An wie vielen Tagen arbeitest Du denn wöchentlich? Die Anzahl Deiner Urlaubstage verändert sich nicht durch die Reduktion der Arbeitsstunden. Wenn Du nun an weniger Tagen pro Woche arbeitest als zuvor, tritt eine Veränderung ein.

  • Hi,
    ja, habe ich. Allerdings verändert sich der Stundenwert der Urlaubstage, soweit ich weiß. Die Anzahl der Urlaubstage bleibt gleich, aber das war ja auch nicht meine Frage :)


    Es wird ein Stundenkonto geführt, in dem ich derzeit 4 Stunden am Tag Sollzeit habe, die ich aber faktisch in 2 bzw. 3 Tagen die Woche a 8 Stunden erbringe.

  • Hi,
    ja, habe ich. Allerdings verändert sich der Stundenwert der Urlaubstage, soweit ich weiß. Die Anzahl der Urlaubstage bleibt gleich, aber das war ja auch nicht meine Frage :)


    Es wird ein Stundenkonto geführt, in dem ich derzeit 4 Stunden am Tag Sollzeit habe, die ich aber faktisch in 2 bzw. 3 Tagen die Woche a 8 Stunden erbringe.

    Der Urlaubsanspruch orientiert sich an der Anzahl der Soll-Arbeitstage. Ob Du nun an manchen Tagen ins Minus gehst und dies an anderen Tagen wieder ausgleichst, ist irrelevant. Ein Urlaubstag umfasst so viele Stunden wie ein Soll-Arbeitstag, da Du im Urlaub keine Überstunden machen kannst.

  • genau. und die urlaubstage aus dem januar, die ich noch nicht verbraucht habe, schagen mit dem damailgen soll zu buche. wenn ich sie jetzt nehme, wird meinem stundenkonto trotzdem das damalige tagessoll gut geschrieben.
    soweit meine überlegung.

  • Wenn du deinen Urlaub vom Januar nimmst, werden dir auf deinem Konto pro Tag 4 Stunden gutgeschrieben auch wenn du damals 6,8 Stunden hattest.

  • Wenn du deinen Urlaub vom Januar nimmst, werden dir auf deinem Konto pro Tag 4 Stunden gutgeschrieben auch wenn du damals 6,8 Stunden hattest.

    Genau. Der "alte" Urlaub ist nicht deshalb mehr Stunden wert, weil Du damals länger gearbeitet hast. Wenn du zum jetzigen Zeitpunkt Urlaub nimmst, wird der mit deinem aktuellen Stundensoll (4 Stunden) aufs Zeitkonto gutgeschrieben.


    Du hättest gerne, dass der AG Dir für einen Urlaubstag die alten 6,8 Stunden gutschreibt, damit rechnerisch ca. 1,5 Urlaubstage zustande kommen. Das ist aber lt. Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen und der AG dazu auch nicht verpflichtet. Strenggenommen gibt es noch nicht einmal halbe Urlaubstage. Ein Tag bleibt ein Tag, egal, wieviele Stunden du lt. Arbeitszeitmodell zu arbeiten gehabt hättest.

  • Ja, der Urlaub geht nach der aktuellen Stundenzahl. Ich arbeite mit unterschiedlichen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten im Monat, mal 30, mal 23. Und je nach dem ist mein Urlaubstag mehr oder weniger "wert". Ein Kollege mit ähnlichen Arbeitszeiten achtet dann auch sehr darauf, ob er Urlaubstage opfert oder Stunden abbummelt: in den Monaten mit mehr Stunden nimmt er Urlaubstage, in den anderen Mehrstundenausgleich. Mir ist das für mich einigermaßen wurscht.

  • Zu deiner 2. Frage: der Anspruch ist nur anteilig. Für die Monate Mai bis Oktober stehen dir keine Urlaubstage mehr zu, wenn du im April kündigst.

  • Ein Kollege mit ähnlichen Arbeitszeiten achtet dann auch sehr darauf, ob er Urlaubstage opfert oder Stunden abbummelt

    Was bei einem meiner früheren AG nicht gegangen wäre, weil Stunden abbummeln nur für früheres Heimgehen, nicht aber für Nichterscheinen ging.

  • Ich unterschreibe bei meinen vorschreiberinnen - der Uralub wird immer mit sovielen Stunden kontiert der Sooo- oder Rahmenarbeitszeit entspricht zu dem Zeitpunkt, an dem der Urlaub stattfindet, nicht nach der Sollarbeitszeit, unter der der Urlaubsanspruch erwirtschaftet wurde.


    Und logisch, für nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es keinen Urlaubsaspruch mehr.


    Grüße,


    Kerstin

    Die beste Vergeltung ist, nicht zu werden wie dein Feind (Marcus Aurelius)

  • Interessante Frage. Mein Urlaub wird in Stunden berechnet, sonst könnte man ja auch keine halben Urlaubstage nehmen.
    Ich finde deine Überlegung logisch...auch, wenn es nicht so angewendet wird. Ich werde ja irgendwann meine Stunden erhöhen und würde dann theoretisch profitieren...

  • Ich habe jetzt auch nochmal nachgelesen.
    Bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeit verringert sich der Urlaubsanspruch nicht Da gab es aber erst 2013? ein Urteil zu. Das bezieht sich aber auf die Tage. Von einer Stundenregelung war dort nicht die Rede.


    Nach der ersten Jahreshälfte erwirbt frau ja auch den vollen Urlaubsanspruch. In sofern war eben meine Überlegung, ob es eine vergleichbare Regelung bei befristeten Verträgen gibt.

  • Ich habe auch versucht nachzulesen, habe aber keinen vergleichbaren Fall gefunden. Es geht immer darum, dass jemand die Anzahl der Tage reduziert oder erhöht, nicht die Anzahl der Stunden bei gleichbleibenden Tagen. Die Beispiele passten nie so richtig. Werde das aber auch nochmal überprüfen.

  • Ich habe auch versucht nachzulesen, habe aber keinen vergleichbaren Fall gefunden. Es geht immer darum, dass jemand die Anzahl der Tage reduziert oder erhöht, nicht die Anzahl der Stunden bei gleichbleibenden Tagen. Die Beispiele passten nie so richtig. Werde das aber auch nochmal überprüfen.

    Der Urlaubsanspruch entsteht in Tagen, nicht in Stunden. Ich habe bei gleich bleibender Anzahl von Wochenarbeitstagen schon mit 50%, 60%, 70% und 80% Beschäftigungsumfang gearbeitet, dadurch entsteht keine Veränderung hinsichtlich des Urlaubsanspruchs. Halbe Urlaubstage können bei uns nicht genommen werden, da ist es üblich, Überstunden abzubauen oder ins Minus zu gehen. In manchen Unternehmen ist es möglich, halbe Urlaubstage zu nehmen, ein halber Tag entspricht dann der Hälfte der regelmäßigen täglichen Arbeitsstunden.

  • Ja, das ist schon klar, aber bei einer Aufstockung oder Reduzierung gewinnst oder verlierst du, wenn du den Urlaub nicht anteilig verbraucht hast.
    Angenommen du hast 30 Urlaubstag.


    Arbeitest in den Monaten 1 bis 6 20 h/Woche und nimmst 15 Tage.
    Arbeitest in den Monaten 7 bis 12 40 h/Woche und nimmst 15 Tage.


    Dann ist alles rechnerisch ok.


    Du hast somit
    15x4+15x8 Urlaubsstunden verbraucht = 180 Stunden, alles korrekt.



    Angenommen du nimmst Monaten 1 bis 6 keinen Urlaub und in den Monaten 7-12 30 Tage. Dann "gewinnst" du sozusagen Urlaubsstunden.
    0x4+30x8 = 240 Stunden


    Mag ja korrekt sein.. Fragt sich nur, was der AG zu den 60 "geschenkten" Stunden sagt...
    Umgekehrt würdest du die 60 Stunden verlieren und sie kämen dem AG zugute.


    Spannendes Thema....

  • Wobei das Gesetz den Urlaub ja nur als Erholungszeit definiert. Der Mindesturlaub z.B. soll eine Erholung von vier Wochen am Stück möglich machen.
    Wie viele Stunden ich in dieser Zeit gearbeitet HÄTTE ist nicht relevant. Hauptsache ich habe in der Zeit die Arbeit von der Backe...