Hallo,
ich hätte mal eine Frage an die Personalerinnen unter euch, weil ich mir unsicher bin, wieviel Urlaubsanspruch ich habe.
Kurz die Eckdaten:
Der Vertrag ist befristet von Oktober bis einschl. Juli
Urlaub wird für 2 Tage/Monat gewährt.
Probezeit war 3 Monate.
Ich habe Anfang Februar von ursprünglich 34 auf 20 Wochenstunden reduziert.
Frage 1: Aus dem Januar habe ich zwei Urlaubstage übrig, die ich um Ostern nehme. Diese veranschlage ich mit 6,8 Stunden statt 4. Ist das so korrekt?
Frage 2: Wenn ich den Vertrag zu Ende April beende: habe ich dann anteilig Urlaubsanspruch oder den vollen?
Ich danke schon mal