Lehrer und Pflaster, Grundschule

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  • Meine Tochter hat sich Dienstag beim Fussball in der Schule langgelegt. Kein Thema. Sie haben ihr auf die noch nasse Wunde ein Pflaster geklebt.
    Dadurch verklebte die(wirklich kleine) Macke mit dem Pflaster.
    Gestern war dann der Klassenlehrer der Meinung, er hat es beim Sport gesehen, sie solle das Pflaster zuhause abnehmen, mit Luft heilt es besser.
    Verständlicherweise wollte sie mich zuhause nicht dran rumfriemeln lassen, wir haben uns dann drauf geeinigt es heute abend beim Baden in der Wanne zu lösen.
    Und jetzt erzählt sie mir gerade, der Lehrer habe gesehen das das Pflaster noch da war und hat es ihr mit einem Ruck vom Bein gerissen. 8I 8I  
    Er meinte vorher noch, sie solle sich nicht so anstellen, es heilt mit Luft besser, und wenns wieder blutet macht er noch ein Pflaster dran.


    Ganz ehrlich, ich mach mir eigentlich nicht ins Hemd bei sowas, aber in dem Fall finde ich, mischt er sich in Dinge ein in die er sich nicht einzumischen hat.
    Ist das überhaupt rechtens so?
    Ich überlege ob ich dazu einen Kommentar ins Heft schreibe.

  • Mich ärgert vorallem das sie ausdrücklich gesagt hat sie möchte es nicht, und er einfach meinte, doch wir machen das jetzt schnell. 8I

  • Das hört sich echt schräg an. 8I Normalerweise sind doch alle Pädagogen so super vorsichtig wenn es um medizinische Dinge geht. Das sich da jemand soweit aus dem Fenster lehnt habe ich noch nie gehört. Ausserdem rät man doch heute zur feuchten Wundheilung? Er hat also noch nichteinmal Recht mit seiner Aktion.

  • So ein Idiot! Das ist ja mal so was von grenzüberschreitendend. Und ja, sofern die Regeln bei Euch nicht dramatisch anders als bei uns in BaWü sind, ist es rechtlich überhaupt nicht zulässig. Selbst ein Pflaster nur aufzukleben ist schon hart an der Grenze. Wird halt im Alltag so gemacht. Aber es abzureißen? Und dann noch mit so einem Spruch? 8I Ich würde da echt ein Fass aufmachen. Ist der immer so drauf?

  • Mich würde vor allem ärgern, dass sein Wissen veraltet ist. Die Wissenschaft sagt, dass die feuchte Wundheilung besser ist - also ein Hydrokolloidpflaster drauf, dass mehrere Tage an Ort und Stelle bleibt damit die Wund in aller Ruhe darunter heilen kann.


    Außerdem hatten wir hier bei den Raben schon öfter die Diskussion, ob Lehrer Wunden überhaupt mit einem Pflaster versorgen dürfen und mir ist so, als ob es sich hier um eine dunkle Grauzone handelt. Ein Pflaster entfernen darf der Lehrer sicher nicht!

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Ja, das ist es auch. Bin selbst Lehrerin und mache es halt im Alltag. Weil was anderes nicht praktikabel ist. Wobei ich das nur bei winzigen Kratzern mache. Eher so fürs Trösten bei den Kleinen, wenn sie hinfallen. Mit Pflaster tut es ja gleich viel weniger weh... ;) Nie, nie, nie würde ich was großes selbst versorgen (das macht unsere supernette Sekretärin) und nie, nie, nie würde ich einem Kind das Pflaster runterreißen. Wenn da was passieren würde, würden die Eltern mich völlig zu Recht zur Verantwortung ziehen können.
    Ich bekomme aber auch bei so übergriffigen Kollegen soooooo einen Hals. Selbst wenn es was harmloseres gewesen wäre: Das Kind hat nein gesagt und er macht sich noch drüber lustig. Das packe ich echt nicht.

  • Dann rede doch mal "unter Kollegen" mit ihm ein ernstes Wort und mach ihm klar, wie dünn das Eis ist, auf das er sich da begibt.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Ich bin da ganz bei Magkekse. Also fast. Pflaster aufkleben fällt unter Erste Hilfe und ist damit auch rechtlich ok. Muss er sogar, zum Infektionsschutz für die Klasse (Blut würde sonst verschmiert) und für das Kind (Turnhallen sind alles andere als steril). Und kann auch manchmal als psychische Maßnahme sinnvoll sein.
    Es abzureissen fällt dann allerdings schon wieder unter verbotene medizinische Maßnahme.


    Feuchte Wundheilung, wie oben jrmand schrieb, ist im Hinblick auf eine verschorfte Wunde eh nicht, die ist ja schon trocken. Da gehts mehr um nässende oder sehr tiefe Wunden und auch nicht um normale Pflaster (die bringen da nix) sondern um spezielle. Für ne trockene Wunde ist Luft ranlassen schon das Beste und wenn das Pflaster mit dem angetrockneten Blut zu lange dtan ist besteht Infektionsgefahr (Blut ist idealer Nährboden).Also ist auswechseln oder weglassen schon sinnvoll.


    Von daher war der Grundgedanke vom Lehrer schon richtig. Aber die Aktion trotzdem falsch.
    1. Angeklebtes Pflaster abreißen ist die Chance hoch, dass es blutet. Ziemlich dämlich vorm Sport und auch kritisch im Sinne von Infektionsschutz weil da ja dann wieder Keime eindringen können wenn nicht steril gearbeitet wird.
    2. Es ist eine medizinische Maßnahme. Es gibt keinen Grund, der ein sofortiges Abreissen im Sinne von erster Hilfe verlangen würde im vorliegenden Fall
    3. Es ist einfach übergriffig. Sowohl dem Kind gegenüber als auch den Eltern - die ja auch die Gesundheitsfürsorge haben rechtlich - gegenüber. Er nimmt sich in diesem Teil des Sorgerechts einfach raus, über den Kopf der Eltern hinweg zu handeln.


    Auch wenn ich die Sache jetzt nicht gravierend genug dafür finde ein großes Fass aufzumachen - schließlich wird sie davon keine Schäden haben - würde ich dennoch sehr klar mit dem Lehrer sprechen, dass ich so ne Aktion definitiv nicht gut finde und er das nicht mehr zu tun hat.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Nein, Lehrer dürfen KEINE Pflaster kleben. Bei uns muss es eine Krankenschwester machen (haben wir an der Schule).


    Ich finde das überzogen, ist aber definitiv so.


    Das Abreißen geht gar nicht, aber das ist ja keine Frage....

    #herz -liche Grüße von Ludo und ihrer Rasselbande

    Einmal editiert, zuletzt von Ludo ()

  • Das ist dann aber ne Regelung der Schule, oder? Denn die offizielle Ersthelfer-Ausbildung sagt für Betrieb, Kita und Schule das Gleiche: Pflaster augkkeben ist Erste Hilfe und damit erlaubt. Also zumindest in Bayern.


    Das Kind erst durchs halbe Haus zu schicken oder unversorgt zu lassen bis die Schulkrankenschwester kommt (so sie denn weg kann und nicht grad nen kranken oder verletzten Schüler bei sich hat) halt ich perdönlich dagegen für nah an der unterlassenen Hilfeleistung je nach Situation.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

    Einmal editiert, zuletzt von Solid Ground ()

    • Offizieller Beitrag

    Also bei Wunden, denen ein normales Pflaster reicht, kann es sich doch gar nicht um unterlassene Hilfeleistung handeln, das ist doch gar nicht gravierend genug. Für mich beginnt das erst bei größeren Wunden und Verband.

  • Ist die Frage. Wenn ne Infektin die Wunde kommt die durch das Pflaster verhindert hätte werden könnte?
    War jedenfalls der Stand auf meiner Ersthelfer-Schulung von der Berufsgenossenschaft im Herbst.


    Ist ja aber letztlich egal für den Fall hier.
    Fakt ist: Pflaster aufkleben ist eine Sache.
    Das Abzupfen und dann auch noch so ne ganz andere und das sollte dem Lehrer auch klargemacht werden. Die Tatsache, dass ers aufgeklebt hat berechtigt ihn in keinster Weise dazu, es gegen den Willen des Schülers und ohne Beauftragung durch die Eltern abzureissen.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Verstehe ich richtig, dass das Pflaster mit der Wunde verklebte? Und der Lehrer riss es gegen den Willen des Kindes, das Pflaster ab????


    Ähm, ich würde erst mich beruhigen müssen und dann das Gespräch mit der Lehrpersonal suchen....

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Dann rede doch mal "unter Kollegen" mit ihm ein ernstes Wort und mach ihm klar, wie dünn das Eis ist, auf das er sich da begibt.

    Sorry - ich hatte MagKekse mit der TS verwechselt #angst



    Er meinte vorher noch, sie solle sich nicht so anstellen, es heilt mit Luft besser, und wenns wieder blutet macht er noch ein Pflaster dran.

    Das ist der Satz, wegen dem ich ein Fass aufmachen würde. WANN das Pflaster abkommt hat ER nicht zu entscheiden! Punkt!

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Man darf als Lehrer ein Pflaster auf eine mit Wasser gereinigte Wunde kleben, aber man darf nicht desinfizieren.
    Man soll den Kindern dann unbedingt sagen, dass das Pflaster nicht ewig draufbleiben soll, sondern die wunde zu Hause unbedingt auf Infektionen kontrolliert werden muss.
    Vielleicht hatte er sorgen, dass das nicht geschehen würde und wollte es deshalb wieder abmachen.


    Laut Erste-Hilfe-Kurs (abgehalten letzte Woche an einer baden-württembergischen Schule für Lehrer) dürfen Lehrer im Rahmen der Erstversorgung Pflaster kleben. Aber mit dem Hinweis an die Eltern/Kinder, dass das Pflaster zeitnah wieder runter soll, damit die Wunde von einem Erziehungsberechtigten beurteilt und nachversorgt werden kann.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…