Wo steht, daß Elternabende gesetztlich vorgeschrieben sind ?

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  • Moin,


    weiß jemand in welchem Gesetz oder so ? Ich bräuchte die Info für meine Präsentation ? Ich hab schon ewig gegoogelt und nichts gefunden.

    Tierliebe Grüße



    Man kann ohne Hund leben, aber es lohnt sich nicht. (Heinz Rühmann)

  • Sind Elternabende denn überhaupt verpflichtend? Ich habe auch nur gefunden, dass mit den Eltern zusammmengearbeitet werden soll. Vielleicht ist das einfach die Form, die die Kitas wählen?

  • Ja hätte ich auch gedacht, chris-p, aber in unserem Lehrbuch steht was von gesetzlich vorgeschrieben - grrr, aber schlauerweise nicht wo.

    Tierliebe Grüße



    Man kann ohne Hund leben, aber es lohnt sich nicht. (Heinz Rühmann)

    Einmal editiert, zuletzt von elchkuh ()

  • hmm ich glaube die sind in der Schule verpflichtend, weil man auf alle Fälle Elternvertreter braucht und aus denen dann Elternvertretervorsitzende gewählt werden müssen. Das war bei uns (GS, BaWü) hin und wieder im Herbst terminlich eng, weil das bis zu einem gewissen Zeitpunkt fest stehen muss, woraus ich schließe dass es verpflichtend ist.
    Aber ob das für den Kiga ebenso gilt, ich dachte eher nicht.

  • Das gilt auch für die Kita so.
    Kann jetzt aber auch leider nicht das Gesetz nach schauen, weil ich erst ab Sonntag wieder Zuhause bin.

    Sparst du Zeit, und wofür sparst du sie?
    Wenn es einen Film über dein Leben gäbe, würdest du ihn anschauen, würde er dich faszinieren?
    Sechs Euro für eine Stunde auf der Arbeit - was würdest du zahlen für eine Stunde an einem sonnigen Tag im Park?
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    (Früchte des Zorns - Brennen)

  • Ah ok dann vielleicht Schulgesetz ? Im Kindergartengesetz steht nichts

    Tierliebe Grüße



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  • In Nordrhein-Westfalen findet sich das im Schulgesetz. Ich hab meins gerade in der Schule, deswegen kann ich den Paragraphen nicht nennen. Er lässt sich ja mal googeln. Da geht es um Mitwirkungsgremien. Darin ist genau definiert, wie welche Gremien zusammenhängen. Zum Kindergartengesetz kann ich absolut nichts beitragen.

  • Es gibt da für jedes Bundesland eigene Gesetze. In Hamburg ist es z.B. das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG), dort ist auf jeden Fall geregelt dass Elternvertreter usw. gewählt werden müssen. Du müsstest also mal verraten, für welches Bundesland du die Info brauchst.

    "Lass dich nicht unterkriegen, sei frech und wild und wunderbar!"
    Astrid Lindgren

    Einmal editiert, zuletzt von miamio ()

  • Die Elternvertreter könnte man aber auch ohne Elternabend wählen.
    In einer Kita haben wir das mal als "Wahltag" gemacht. die sich zur Wahl stellenden Eltern haben sich schriftlich per Aushang vorgestellt, am Wahltag haben dann alle Eltern ihre Stimme abgegeben, beim Bringen oder abnholen - und um 17 Uhr haben wir ausgezählt und gut war.....


    Wir machen jetzt Elternabende, aber ob es per Landesgesetz verpflichtend ist, weiß ich nicht.


    LG, gaagii

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • In NRW steht es im Kibiz und heißt (zumindest im Gesetzestext) Elternversammlung, vielleicht findest du es ja unter diesem Begriff?


    Zitat

    § 9a KiBiz – Elternmitwirkung in derKindertageseinrichtung


    ...
    (2) Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Diesewird mindestens einmal im Kindergartenjahr von dem Träger der Kindertageseinrichtung bisspätestens 10. Oktober einberufen. Eine Einberufung hat außerdem zu erfolgen, wennmindestens ein Drittel der Eltern dies verlangt. In der Elternversammlung informiert derTräger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelleAngelegenheiten sowie die angebotenen Öffnungs- und Betreuungszeiten. Zu den Aufgabender Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates. DieElternversammlung soll auch für Angebote zur Stärkung der Bildungs- undErziehungskompetenz der Eltern genutzt werden.
    ...


    Quelle: http://www.kinderhaus-dirmerzheim.de