(befristete) Teilzeit im Vollzeitjob - wie rechtlich absichern?

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  • Sind hier zufällig Personaler unterwegs? :)


    Ich habe einen unbefristeten Vollzeit-Job, die 3 Jahre Elternzeit gehen demnächst dem Ende entgegen. Ich will das 1. Jahr Teilzeit (50%) arbeiten, danach noch (mind.) 2 Jahre 75%. Danach will ich auf meine Vollzeitstelle zurück. Wie stelle ich das vertraglich am besten an ohne meinen Anspruch auf meinen Vollzeit-Arbeitsplatz zu verlieren?


    Soweit ich weiß hat man zwar ein Recht auf Teilzeit, aber kein Recht aus der Teilzeit wieder auf Vollzeit zu wechseln...


    Meine vorstellbaren Szenarien:
    1. Vertrag aufsetzen mit befristeter Teilzeit in konkreten Zeiten über den geplanten Zeitraum (1. Jahr 50%, 2. bis 3. Jahr 75%).
    Gilt mein Vollzeitvertrag solange bzw. danach wieder, wenn der Teilzeitvertrag beim gleichen AG befristet ist? Oder stelle ich mich damit schlechter, weil ich nach der befristeten Teilzeit quasi meinen Job ganz los bin?
    2. Vertrag aufsetzen mit befristeter Teilzeit für ein Jahr. Danach im Jahrestakt immer wieder für ein Jahr befristen, solange bis ich wieder Vollzeit gehe.
    Gleiche Frage wie bei 1., bleibt mein Vollzeit-Vertrag bestehen und gilt nach der befristeten Teilzeit weiter? Kann man mehrere Befristungen hintereinander legen?


    oder gibt es da ganz andere Vorgehensweisen?


    Ich möchte mich rechtlich (schriftlich) auf der sicheren Seite bewegen, da es in der Vergangenheit öfter Wechsel in der Geschäftsführung gab und damit auch Zusagen einfach gebrochen wurden #pfeif

  • 2. Vertrag aufsetzen mit befristeter Teilzeit für ein Jahr. Danach im Jahrestakt immer wieder für ein Jahr befristen, solange bis ich wieder Vollzeit gehe.
    Gleiche Frage wie bei 1., bleibt mein Vollzeit-Vertrag bestehen und gilt nach der befristeten Teilzeit weiter? Kann man mehrere Befristungen hintereinander legen?

    Bin keine Personalerin, aber: Genauso hab ich es gemacht.

    Ich arbeite außerhalb der Elternzeit bereits das 6. Jahr in TZ und lasse es von Jahr zu Jahr erneut für ein Jahr befristen. Solange, bis ich wieder soweit bin, VZ zu arbeiten.


    Und ja, Dein VZ-Vetrag beibt bestehen.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Bei uns gibt es da Ergänzungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, in dem nur dir küzrzere Arbeitszeit und deren Verteilung festgehalten ist. Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.


    M. W. soll eine Gesetzesänderung mit Anspruch zur Rückkehr in Vollzeit kommen, bin aber gerade nicht sicher, ob das bereits durch ist. Und vermutlich gibt es auch Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

  • das ist aus meiner Sicht auch der Weg: eine befristeten Änderungsvertrag zum bestehenden Arbeitsvertrag, in dem nur die vereinbarte Arbeitszeit geändert wird. Bist Du in einer Gewerkschaft? Die gucken über so einen Vertrag auf Anfrage dann auch im Rahmen der Beratung für Mitglieder auch noch mal drüber