Bayern - Wunsch-Grundschule, wie klappts?

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  • Julia wird zwar erst 2019 eingeschult aber ich kenn das - kaum hat man sich zweimal umgedreht, schon ist der erste Schultag da.


    Neulich hab ich in unserem Gemeindebrief gelesen, dass die Mittagsbetreuung unserer zuständigen Grundschule nur Mo-Do bis 15 Uhr angeboten wird.

    KiGa geht bis 16:30, Freitags bis 15 Uhr.

    Wir sind beide berufstätig und einer von uns müsste Arbeitszeit reduzieren um das aufzufangen.

    Die Grundschule im Nachbarort bietet eine viel bessere Nachmittagsbetreuung, auch was die Zeiten angeht.

    Was muss ich jetzt beachten, damit Julia auf die Schule im Nachbarort kommt?

  • Was muss ich jetzt beachten, damit Julia auf die Schule im Nachbarort kommt?

    Hier nicht Bayern, aber ich nehme an, Du müsstest entsprechend begründen (Nachmittagsbetreuung). Am ehesten würde ich empfehlen, bei Deiner Wunsch-Grundschule mal vorzufühlen und Dich zu erkundigen, ob und wie das möglich ist.


    Julia wird zwar erst 2019 eingeschult

    Wenn sie jetzt 2,5 ist, dann echt schon in 2,5 Jahren einschulen? Das scheint mir sehr früh, was hat Bayern denn für Stichtage?

  • Meine Stiefschwester hat einen Gastschulenantrag gestellt und musste den Begründen. Damals ging das durch weil die Oma um die Ecke wohnte und den damals Kleinen betreut hat und die Uni dort deutlich näher dran war.

    “Stelle Dich an den Abgrund der Hölle
    Und tanze zur Musik der Sterne!”
    (Walter Moers)


    Du darfst sein, wer du bist, du darfst dich äußern und wir nehmen das ernst. Da ist immer beides: Wurzeln und Flügel, Bindung und Freiheit.

    (Herbert Renz-Polster)


    #NazisRaus #BOohneRechts

  • Art. 43 BayEUG - Gastschulverhältnisse

    (1) Auf Antrag eines Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Volksschule gestattet werden. Die Entscheidung trifft die Gemeinde, in der die Schülerinnen und Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen. Die Fachaufsicht obliegt dem Schulamt, das die Aufsicht über die Schule ausübt, in deren Schulsprengel die Schülerinnen und Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird ermächtigt, das Verfahren durch Rechtsverordnung zu regeln.



    Schulordnung für die Grundschulen in Bayern

    Gastschulverhältnisse

    (1) Wird ein Antrag auf Genehmigung eines Gastschulverhältnisses nach Art. 43 Abs. 1 BayEUG gestellt, fordert die Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerin oder des Schülers unverzüglich eine Stellungnahme des Schulaufwandsträgers der aufnehmenden Schule sowie der betroffenen Schulen an.
    (2) 1Die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses nach Art. 43 Abs. 1 BayEUG ist widerruflich. 2Sie kann nach vorheriger Anhörung der betroffenen Schulen widerrufen werden, wenn die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen. 3Der Widerruf kann nur zum Schuljahresende ausgesprochen werden.
    (3) Liegt der gewöhnliche Aufenthalt der Schülerin oder des Schülers außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, so entscheidet die für die Gastschule zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit der für die Gastschule zuständigen Schulaufsichtsbehörde; die Gemeinde gibt der für den gewöhnlichen Aufenthalt der Schülerin oder des Schülers zuständigen Schulaufsichtsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme.
    (4) Liegen die Sprengelschule und die Gastschule in den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Schulämter, entscheidet über Zuweisungen nach Art. 43 Abs. 2 BayEUG das für die Sprengelschule zuständige Schulamt; es gibt dem anderen Schulamt Gelegenheit zur Stellungnahme.



    (Die Website sieht zwar nicht so super seriös und modern aus aber evtl. gibt es da ja ein/zwei Tipps)


    Oh man #haareIch wandere in ein anderes Bundesland aus bevor das Kind in die Schule kommt.

    “Stelle Dich an den Abgrund der Hölle
    Und tanze zur Musik der Sterne!”
    (Walter Moers)


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    (Herbert Renz-Polster)


    #NazisRaus #BOohneRechts

    2 Mal editiert, zuletzt von Jaennchen ()

  • In Bayern sind die Kinder Schulpflichtig, die bis zum 30.09. eines Jahres 6 Jahre alt werden.

    Wenn Julia wirklich 2014 geboren ist, wird sie erst 2020 Schulpfichtig. Sie kommt dann mit 5 in die Schule und wird 2 Wochen nach Schuljahrsbeginn 6.


    Das löst dein Gastschulproblem noch nicht.

    Die Betreuung am Nachmittag kann ein Grund sein, eine andere als die Sprengelschule zu wählen. Dann mußt du einen Gastschulantrag stellen.

    Vorher würde ich mich an der Wunschschule erkundigen, ob sie Julia überhaupt aufnehmen können. Es muß dich nämlich nicht nur deine Sprengelschule ziehen lassen, die Gastschule muß dich auch aufnehmen können.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Ups...hab ich mich verrechnet #angst

    Ok. Ich sollte heute keine geistigen Leistungen mehr erbringen wollen.

  • In Bayern tut sich grad ganz viel in Punkto Mittagsbetreuung, da Herr Seehofer ja jedem Kind einen Betreuungsplatz zugesichert hat.

    Bislang hat ja meist ein externer Träger (z.B. die AWO) die Mittagsbetreuung angeboten. Jetzt werden Schritt für Schritt alle Grundschulen in offene oder gebundene Ganztagsschulen umgewandelt, da wird sich in Punkto Mittagsbrtreuung also wahrscheinlich einiges bei euch tun bis 2019 oder 2020. Bei uns stampft die Gemeinde grad neue Gebäude aus dem Boden, weil im Ganztag ein warmes Mittagessen vorgeschrieben ist, das aber irgendwo setviert und eingenommen werden muss.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

    • Offizieller Beitrag

    Wobei zu bedenken ist, dass die meisten Schulbetreuung absolut nichts von den Ferien abdecken. Wer die 13 Wochen nicht anders abdecken kann sollte sich besser nach einem Hort umsehen, unser Hort hat nur 4 Wochen im Jahr zu und auch bis 18 Uhr auf. Die Betreuung in der Schule wäre bis 16 Uhr, aber ohne Ferien.


    Gastschulanträge wegen besserer Betreuungsmöglichkeit sind in meinem Bekanntenkreis alle durchgegangen, müssen aber wohl jedes Jahr neu gestellt werden.

  • Hort? Bis 18 Uhr? Was ist das?#lol


    Entschuldige, aber das löst bei mir blanken Neid aus.


    Hier gibt es keinen Hort, der in den Ferien offen hat. Keine Tagesmutter, die Kinder über 8 und nach 17:30 Uhr betreut. Es gibt nur die Mittagsbetreuung der Schule. 60 Plätze für 420 Kinder, die zugegebenermaßen aber nicht alle einen Platz brauchen. Montag bis Freitag bis 15:30 Uhr, Freitags gibt es aber kein essen. Weil der Caterer Freitags nicht liefert.


    In der Weiterführenden Schule findet dann nur noch Montags bis Donnerstags eine OGS Betreuung statt.


    Ich hab immernoch die Worte unseres Pfarrers im Ohr, als wir nach einer Notgruppe in den KigaFerien fragten: "Jetzt, im Kiga, haben sie kein Betreuungsproblem. Wir haben nur 30 Schließtage. Wenn ihr Kind in die Schule kommt - DANN werden sie mit den Ohren schlackern!"

    Recht hatte er. Sowas von Recht.#crying

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Bei uns (auch Bayern) werden Horte aus dem Boden gestampft, aber von Ganztagsschulen ist hier noch gar nichts zu merken. Solange es in Ganztagsschulen keine Ferienbetreuung gibt, ziehe ich ehrlich gesagt einen Hort vor. Mittagsbetreuung ist eher auf dem Rückzug, gibt es bei uns in der Gemeinde z.B. nur noch bis 14 Uhr, während noch vor wenigen Jahren 16 Uhr möglich war.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW decken die Ganztagsschulen 50% der Ferien ab. Jeweils die erste Hälfte mit Ferienprogramm geöffnet und die andere Hälfte geschlossen oder umgekehrt.

    Gras wächst auch nicht schneller, wenn man daran zieht!


    Aber es hilft ungemein, wenn man ihm im Rahmen seiner Möglichkeiten Wasser gibt, ab und an etwas Dünger und gute Erde zur Verfügung stellt und ihm Schatten spendet wo die Sonne zu stark scheint

  • Ganztagesschule wäre niemals mein Favorit.


    Aber ansonsten: Hier decken die Nachmittage die Tageseltern ab. Ist bei euch vielleicht auch so.

  • Hier in Ba-Wü deckt unsere Ganztagsschule alle Ferien ab, bis auf 23 Schließtage im Jahr.

    Die Ferienbetreuung ist sogar von 8 bis 17 Uhr, sehr komfortabel.

  • Ich hab gestern mal gesucht und keinen Hort gefunden :(

    GIbt es bei Euch auf der Gemeindeseite im Internet vielleicht eine Übersicht aller Betreuungseinrichtungen? Oder vielleicht auf der Homepage der Schule(n) einen Hinweis?


    Bei uns hilft es tatsächlich u.U. das Thema schon bei der Auswahl der KiGas im Hinterkopf zu haben da es einige Einrichtungen gibt wo KiGa und Hort zusammen sind u bei den Hortbewerbungen die Kinder aus dem zugehörigen KiGa deutlich spürbar bevorzugt werden. Dazu müsste es aber natürlich erst mal einen Hort geben.

  • Es gibt nur einen KiGa. Von daher...

    Auf der Gemeindeseite und auf der Schulseite hab ich nix gefunden.

    Hier in der tiefsten Oberpfalz herrscht halt noch Zucht und Ordnung, da bleibt die Frau beim Kind zu Hause. Jawoll! #hammer

  • Ich finde, da bist du seeeehr früh dran. Ich habe ja auch ein Stichtagskind und habe sie zurückstellen lassen, was die beste Entscheidung war! Jetzt fluppte sie nur so durch die Schule.

  • Bis 2020 kann sich ja noch einiges ändern.

    Die Eltern der Kinder, die jetzt in die Schule kommen und auch bis 16.30 Uhr betreut wurden, wollen jetzt wahrscheinlich auch schon die längeren Betreuungszeiten. Da kann man sich durchaus mit Unterschriftenlisten an die Gemeinde wenden. Eine Mittagsbetreuung deckt ja meistens nur Essen aber keine Hausaufgabenbetreuung ab, das bleibt dann noch bei euch hängen.

    Ansonsten kenne ich auch Eltern, bei denen ein Elternteil schon ab 6.30 oder 7 Uhr arbeitet, um dann das Kind ab 15 Uhr in Empfang zu nehmen. Auch Tagesmütter, die von 15 bis 18 Uhr arbeiten kenne ich.

    Eine Ganztagsschule wäre z.B. für meinen Sohn gar nichts gewesen, er war im Hort einigermaßen zufrieden, aber Schule bis 16 uhr wäre schrecklich für ihn gewesen.

    LG

    holly mit Tochter (07/03) und Sohn (06/06)