Verspätung DB , ab wann Erstattung?

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  • Hallo :)


    Ich sitze grad im Zug :D

    Wie es aussieht, werde ich meinen Anschlusszug nicht bekommen, und dann anstatt um 22.00 erst um 23.00 an meinem Ziel sein.


    Gibt es da schon Erstattung?

  • Ja. Ab einer Stunde Verspätung bei der Ankunft wird ein Teil des Fahrpreises erstattet. Weiß aber gerade nicht auswendig wie viel.

  • Eine Stunde Verspätung, die Reservierungen könnte man gab auch so zurückbekommen. Gegenzeichnen lassen, oder am Umsteigeort gleich zur Info, blöderweis sind da meist dann alle und man muss anstehen.

    mit elfchen 04/09 und minielfchen 03/12


    quand ta thèse te pousse à bout et que tu veux tout arrêter kannste vergessen.


    #rose 49,7

  • Ich hab jetzt bloß 39€ gezahlt, lohnt das dann?

    Und die Verspätung des Zuges ist ja nur 27 Minuten.

    Den Anschluss krieg ich halt nicht


    Danke!!!

  • Die Endzeit zählt, also wenn du den anschluss verpasst, gilt das auch. Die Schaffner im Zug haben die Formulare auch!


    Auf meine Fahrkarte schrieb er dann die Verspätung, das war echt unkompliziert.

  • das Formular hab ich bekommen.

    Quittieren wollte er nicht.

    Er meinte, erst, wenn der Zug selbst ne Stunde Verspätung hat

  • Das stimmt so nicht! Er muss dir quittieren, dass du den Anschluss nicht bekommst. Googel mal nach Fahrgastrechten und halte es ihm unter die Nase.

  • nun bin ich ja schon im anderen Zug , hatte ein Radler /Alster und freue mich des Lebens :D


    Ich frag mal gleich hier, falls jemand kommt, und ansonsten versuch ich es so

  • Die bei den Fahrgastrechten schauen nach, ob deine Angaben stimmen und überweisen dann die Erstattung. Läuft problemlos. Das einzige, was die regelmäßig nachfragen ist die Bankverbindung. Die wollen sie aus unerfindlichen Gründen bei jeden 2. Antrag doppelt haben. (Obwohl... die haben schon langen nicht mehr nachgefragt... ob die wohl ihr System umgestell haben?) Jedenfalls funktioniert die Erstattung auch ohne Quittung vom ersten Schaffner.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Ja, kenne ich auch so. Ab 60 Minuten (Endzeit) sind es meines Wissens 25 % des Fahrpreises. Der Schaffner muss nichts abzeichnen, hat bisher hier zumindest immer auch ohne geklappt. Einzig der gestempelte Fahrschein muss dem Formular beigelegt werden.

  • Du kannst auch an die Bahn schreiben und dich beschweren. Ich hatte das Problem mit dem verpassten Anschluss und 1 h Verspätung zweimal, aber nicht im Fernverkehr, da ging das mit der offiziellen Erstattung nicht (kann sich inzwischen aber geändert haben, ist schon 10 Jahre her). Ich habe an die Bahn geschrieben, Fahrschein dazu, und beide Male einen Reisegutschein über 10€ bekommen, natürlich nur aus Kulanz.

    Mirjam mit Clown (2006) und Spaßvogel (2008) und Quatschkopf (2010)

  • Gut zu wissen. Ich hatte auch mal 30min Verspätung und den Anschlusszug verpasst und musste 2h warten auf den nächsten. Extrem ärgerlich mit 2Kindern in einem MiniBahnhof. Mir wurde auch gesagt, mein Zug hätte ja nur 30min Verspätung, deshalb keine Erstattung. #sauer Das nächste Mal weiß ich Bescheid.