Kein OGS-Platz - und jetzt?

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  • Hallo,


    wir haben heute erfahren, dass wir für unser Frühlingskind, das im August in die Schule kommt, keinen OGS-Platz bekommen haben.


    Wir sind in NRW und beide fast Vollzeit berufstätig, jeder hat auch noch einen Weg zur Arbeit von einer knappen Stunde (entgegengesetzte Richtungen, beide fahren mit dem ÖPNV). Das Herbstkind ist in der Kita mit einem 45 Stunden-Platz, so einen hatten wir für die Große bisher auch.


    Wir bräuchten Betreuungszeit von etwa viertel vor acht bis vier, wenn man den Weg von der Kita zur Schule bzw. umgekehrt mitrechnet. Bislang wechseln wir uns mit dem Hinbringen und Abholen ab, das klappte eigentlich ganz gut.


    Großeltern vor Ort haben wir nicht.


    Wir stehen vor einem riesigen Problem. Von wegen Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Besonders ärgerlich finde ich, dass uns bei der Anmeldung an der Schule gesagt wurde, wir sollten uns wegen der Betreuung keine Gedanken machen, lediglich in Einzelfällen müsse man jemanden ablehnen. Jetzt heißt es, dass nur wenige Plätze hätten vergeben werden können. Eine zusätzliche OGS-Gruppe sei bei der Stadt beantragt, aber nicht genehmigt worden.


    Das erste was mir einfiel, ist Widerspruch einlegen. Macht das Sinn? War von Euch schon mal jemand in vergleichbarer Situation? Hab über die Forensuche auf die Schnelle nichts gefunden...


    Ratlose Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ziemlich sicher (kann mit Ruhe, falls die niemand in den nächsten Minuten liefert einmal die Paragraphen raus suchen) dass Du einen RECHTSANSPRUCH auf Kinderbetreuung hast . Das richtige Vorgehen kommt bestimmt gleich von jemand anders.

    Gras wächst auch nicht schneller, wenn man daran zieht!


    Aber es hilft ungemein, wenn man ihm im Rahmen seiner Möglichkeiten Wasser gibt, ab und an etwas Dünger und gute Erde zur Verfügung stellt und ihm Schatten spendet wo die Sonne zu stark scheint

    Einmal editiert, zuletzt von Anaba ()

  • Krass, hier ist es sogar so dass Kinder wo ein Elternteil Zuhause ist, bzw. Beide nicht arbeiten einen OGS Platz bekommen. Klar, wenn welche frei sind.

    Das ist echt doof bei euch

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • Hallo,


    Ja NRW #hmpf hier im offenen Ganztag ähnlich. Ich würde da nochmal nachfragen, manchmal ergibt sich dann doch noch etwas.


    Damals lautete die Lösung für dieses Problem eine Tagesmutter, für die Randzeitenbetreuung.


    Da ich derzeit in Elternzeit bin, habe ich den Platz für L. freiwillig abgegeben - da ich nach der Elternzeit vorhabe bis 14 Uhr zu arbeiten. L. hätte die Zeit bis ca. 14:30 Uhr gut mit Mittagessen und Hausaufgaben überbrücken können.


    Da flattert tatsächlich letzte Woche ein Brief ins Haus, dass die Stadt die Kapazitäten erhöht hat und L. gerne weiter zur OGS gehen könne #super


    Viele Eltern hatten mir geraten, den Platz bloß nicht freiwillig herzugeben etc. Ich dachte mir ... ehrlich währt am längsten und siehe da #applaus.


    Also - bestimmt wird sich eine Lösung finden und dafür drücke ich Euch die Daumen.


    Grüßle

    Christine

  • Leg Widerspruch ein, am Besten mit Bescheinigungen eurer Arbeitgeber über die gearbeitete Stundenanzahl, und schick ihn an die OGS, die Schulleitung, den Schulträger, den Bürgermeister, das Jugendamt.

    Ich drücke beide Daumen!!!!!

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

  • Ich würde Kontakt aufnehmen mit der zuständugen Stelle bei der Stadt. Bei uns ist es das Jugendamt. Auch NRW....


    Meine Nachbarin hatte vor 2 Jahren das gleiche Problem. Sie hat dann überlegt gemeinsam mit den Eltern der übrigen abgelehnten Kindern eine Tagesmutter zu suchen und so eine Gruppenrandzeitenbetreuung zu schaffen. Insgesamt konnte sie sich dann fast schon gut mit diesem Gedanken arrangieren. Allerdings hätten hier die Kosten tatsächlich wohl von der Stadt getragen werden müssen, während die Eltern normal ihre Elternbeiträge hätten entrichtet. Und das war der Stadt dann aufeinmal doch zu teuer und die Schule wurde verpflichtet die Kinder in die OGS aufzunehmen, obwohl dort keine Plätze frei wurden. Im Grunde war das keine schöne Lösung, aber immerhin war es eine. Denn die Eltern arbeiten ja nun einmal.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Ich glaube, für Schulkinder gibt es keinen Rechtsanspruch. Wir leben hier ja in der Hort- und OGS-Wüste.

    Im Umkreis unserer Grundschule gibt es bisher 25 Hortplätze, für 250 Grundschulkinder. Eine neue Hortgruppe mit 20 Plätzen wird es ab diesem Sommer geben.

    Da es hier Grundschulen mit festen Einzugsgebieten gibt, werden viele Anträge gestellt, dass Kinder eine andere Schule besuchen dürfen. In deren Nähe gibt es ein paar mehr Plätze.

    An unserer Schule ist es tatsächlich so, dass sich die meisten Familien privat etwas organisier haben: Großeltern, Kinderfrau, tageweise abwechseln mit Nachbarn/Freunden und es gibt einige Tagesmütter Schulnähe, die hauptsächlich Grundschulkinder betreuen.

  • Soweit ich weiß haben Schulkinder keinen Rechtsanspruch.

    Wenn die Kapazitäten erschöpft sind, dann ist einfach kein Platz mehr da.


    Die OGS deckt die Betreuung vor der Schule oft nicht ab.

    Also eine Betreuung vor der Schule ist eher selten.


    Ich würde tatsächlich hingehen und in der OGS fragen und/oder beim Träger anrufen.

    Die haben oft Wartelisten und wer persönlich fragt, hat gute Chancen.

  • Bei uns gibt es das an fast jeder Schule. Frühhort vor Schulbeginn und Späthort von 16 bis 18 Uhr beantragen aber nicht der Mehrheit, in der Kernzeit sind aber nahezu alle Kinder der Klasse im Hort jedenfalls bis Klassenstufe 4. Ab der 5. ist es dann wieder nur ein Teil der Kinder.


    Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. In meinem Leben habe ich schon relativ viele Widersprüche schreiben müssen und fast alle waren erfolgreich (die Ausnahme war eine Krankenkassensache). Vielleicht wird dann ja noch eine zusätzliche Gruppe eingerichtet?

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.


    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -

  • Einen Rechtsanspruch gibt es wohl nicht mehr, hier gibt es so eine schwammige Formulierung mit "bedarfsgerecht". Wenn die Kommune aber nichtmal Vollzeit arbeitenden Elternteilen einen Platz anbieten kann, stimmt entweder etwas mir dem Vergabesystem nicht oder das Angebot ist definitv nicht bedarfsgerecht. In diese Richtung würde ich ggü. dem Schlulträger (Kommune) argumentieren.

  • Ja, einen Rechtsanspruch gibt es wohl nicht. Aber vielleicht kann man die Vergabekriterien überprüfen lassen. Ich bezweifele aber, dass das bei der Menge der Betroffenen hilft. Ich habe gerade erfahren, dass an dieser einen Schule fast 40 (!!!) Kinder keinen Platz bekommen haben.


    Es war wohl etwas vermessen von uns zu denken, dass wenn x Eltern einen Ganztags-Kitaplatz haben, auch x Eltern auf einen OGS Platz angewiesen sind und man die Planung danach ausrichtet. Das kommt ja auch nicht überraschend, die Stadt kennt doch die Zahlen.


    Das ist unglaublich!!! So eine schlechte Planung.


    Vielleicht erreichen wir mehr, wenn wir uns zusammenschließen.


    Tja. Randzeiten... wenn es nur Randzeiten wären! Wenn ich meine Tochter um zwölf abholen muss, kann ich (oder mein Mann) bis viertel vor elf arbeiten. Wie soll das gehen? Stunden reduzieren = noch weniger Chancen auf irgendwann mal einen Betreuungsplatz, weniger Geld, noch mehr Stress, genervte Chefs und Kollegen, die die Arbeit mit machen müssen, weil es keinen Ersatz geben wird. Manchmal hab ich Termine, die den ganzen Tag dauern. Oder weit weg sind. Außerdem hätten wir in sämtlichen Ferienzeiten komplett keine Betreuung. Wie soll man das abdecken mit 29 Urlaubstagen im Jahr? Das dann wohl nur noch nacheinander... welche Familie braucht schon gemeinsamen Urlaub?


    Großeltern einspannen ist nicht so einfach. Meine Eltern wohnen fast 60 km entfernt und sind schon fast siebzig bzw. achtzig. Die anderen Großeltern wohnen auch in einer anderen Stadt und sind anderweitig in Enkelkinderbetreuung eingebunden.


    Ich bin gerade so sauer. Der Zeitpunkt fürs Verschicken der Bescheide war auch super gewählt. Freitagnachmittag kann man nirgends mehr jemanden erreichen und man kann das ganze Wochenende schmoren, bis man mal jemanden ansprechen kann. Grrrrrr.

  • Hier kommen die Bescheide oft noch später.

    Das Problem mit den Plätzen liegt oft an einfachen Dingen.


    Nicht genug Gruppenräume und der Schulhof ist zu klein für Container z.B.


    Da ist es erstmal garnicht so entscheidend, wieviel Bedarf ist.


    Bzw. wissen sie das schon, können es aber nicht ändern.


    Das gsnze System ist eine einzige Fehlplanung.


    Ich würde tatsächlich erstmal friedlich gucken.

    Also am Montag zur OGS gehen und beim Träger (ist der Träger die Stadt?) anrufen.


    Hier ist die Obergrenze jetzt auch erreicht. Mehr Kinder geht einfach nicht.

    Es wurde jedes Jahr aufgestockt.

  • Hier bekommt jedes Kind einen OGS-Platz...und nicht alle Eltern sind berufstätig.


    Erstklässler haben übrigens auch oft zur zweiten Stunde Schule, ihr habt als nicht nur beim Abholen ein Problem. Ganz zu schweigen von Tagen, an denen die Schule früher endet (vor den Ferien etc.). Oder pädagogische Tage, bewegliche Ferientage etc. Vollzeit kannst du damit knicken, schon Teilzeit dürfte ein Kraftakt sein.


    Ihr braucht diesen Platz, ich würde echt die Welle machen. Widerspruch einlegen, Schule und Schulamt kontaktieren, Brief an den Oberbürgermeister schreiben (hat hier schon nachweislich geholfen).


    Anfangen würde ich erst mal mit einem freundlichen Telefonat mit der Vergabestelle...

  • Ich verstehe das nicht, steht doch ganz klar in einem BUNDESGesetz:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html


    Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

    Dass die Kommune das offensichtlich seit Jahren falsch einschätzt ist ja nicht euer Problem, sondern deren. Sie haben die Verpflichtung und darauf könnt ihr sie festnageln.


    Edit: der Bedarf ergibt sich doch durch Eure Arbeit. Es ist echt krass wie unterschiedlich das alles gehandhabt wird in den unterschiedlichen Teilen Deutschlands...

  • Ich schließe mich den Antworten bezüglich Träger und Jugendamt kontaktieren an. Zusätzlich werfe ich noch das Stichwort "Presse" in den Raum. Hier gab es mal Probleme mit einem Kiga, dessen Eröffnung sich über Monate immer wieder verschoben hat, aus Gründen, die bei der Gemeinde lagen. Diese hat die betroffenen Familien (über 80) einfach im Regen stehen lassen. Einige Eltern haben sich an die lokale Presse gewandt, die dann ausführlich berichtet hat. Und plötzlich wurde doch schneller eröffnet...

  • widerspruch einlegen. Vergabekriterien offenlegen lassen.

    Völlig unrabenhaft und voll darwinistisch darauf bestehen dass die Plätze den Kriterien entsprechend vergeben werden.

    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass alle Eltern vollzeit arbeiten

    Da ist es zwar mies jemanden "rauszukicken" aber im Endeffekt besetzen die ja unberechtigt einen Platz für ein Kind mit Berechtigung.

    Dazu braucht es viel Überwindung, aber es verspricht Erfolg.

    Bei uns ist es schon so, dass viele nur teilzeit arbeiten und Kinder sowohl bringen als auch bei anderen Aktionen nachmittags Zeit haben.

    Für diese Kinder ist der OGS Platz nett und zur sozialen Interaktion mit anderen Kindern wichtig, aber nach harten Kriterien bräuchten sie ihn nicht.

    Hier muss jedes Jahr angegeben werden wieviel und in welchen Zeitraum gearbeitet wird. Also wer am Wochenende arbeitet hätte theoretisch keinen Anspruch.

    Hier gibt es aber ausreichend Plätze so dass auch "soziale Indikation" wie fremdsprachiges Elternhaus eine Rolle spielen. Z.b.haben Flüchtlinge bei uns auch alle einen OGS Platz.

    Das ist der ideale Zustand. Ich kann mir vorstellen dass der Träger der OGS ein Interesse daran hat wütenden Eltern Hilfe anzubieten. Denn vielleicht genehmigt die Stadt dann eine weitere OGS Gruppe.

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • Erstklässler haben übrigens auch oft zur zweiten Stunde Schule, ihr habt als nicht nur beim Abholen ein Problem. Ganz zu schweigen von Tagen, an denen die Schule früher endet (vor den Ferien etc.).

    Das stimmt nicht so ganz, weil es hier ind NRW (ich glaub da kommt die TS auch her) verbindliche Schule gibt.
    Die beginnt um 08:00 und endet um 12:00.

  • Ich weiß nicht, ob dass jede Schule hat. Ich komme ja auch aus NRW. Ich wüsste nicht, dass unsere Schule das hat. Die Kinder müssten ja dann in irgendwelche Klassen gehen. Vielleicht wird es aber nur nicht genutzt, da es ja die OGS gibt. Die macht ja schon vor Schulbeginn auf.

  • es gibt in einigen Schulen in NRW die verlässliche Schule, oft mit Eltern die ehrenamtlich die Kinder betreuen Bis zur vereinbarten Uhrzeit.

    Das gibt es aber an unserer Schule nicht, dafür ausreichend OGS Plätze.

    Ein Ansatz für die Stadt wäre dass, falls an einer anderen Schule in der Stadt Plätze frei sind die Kinder mit Taxis dorthin gefahren werden.

    Das wird hier praktiziert, allerdings handelt es sich formal um eine Schule mit zwei Standorten.

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)