Elternzeit unterbrechen wegen Geburt eines weiteren Kindes - Ende der Elternzeit strittig

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  • Liebe Raben,


    ich hoffe es kennt sich jemand von Euch aus, denn ich bin jetzt etwas durcheinander. Es gab eine große Verwirrung bzgl dem Ende meiner Elternzeit und der wiederaufnahme meiner Arbeit.


    Ich hatte zur Geburt meines Kindes beim Arbeitgeber 2 JAhre Elternzeit beantragt. Während dieses Zeitraumes wurde ich wieder schwanger und beendete dann die Elternzeit vorzeitig zum Mutterschutz des nächsten Kindes, um 12 Monate davon (man sagte mir, man könne max. 12 Monate aufsparen udn dann hinten dran hängen) an die 3 Jahre Elternzeit dranzuhängen.


    Also bin ich davon ausgegangen, 4 Jahre nach Geburt des letzten Kindes (3 Jahre Elternzeit für dieses Kind plus noch 1 Jahr Elternzeit für das Kind davor) wieder arbeiten zu gehen.


    Mein Arbeitgeber sagt aber, dass meine Elternzeit noch länger dauern würde, nämlich um den Zeitraum zusätzlich, um den ich die 2 Jahre Elternzeit für das erste Kind verkürzt habe.


    Was ist denn nun richtig?


    Ich hoffe sehr mir kann jemand helfen.

    "Es ist nur ein Phase, es geht vorbei, es ist nur eine Phase..." :)

  • Ohne mich genauer damit befasst zu haben würde ich deinem Arbeitgeber zustimmen. Die nicht genommene elternzeit des ersten kindes würde ja ansonsten einfach "weg" sein.

    Willst du denn wieder arbeiten oder würdest du dich über die zusärzliche elternzeit freuen?

  • Beides?


    Du hast pro Kind maximal 3 Jahre. Du kannst diese Zeit auf 1,5 Jahre Kind 1, dann 3 Jahre Kind 2, dann die restlichen 1,5 Jahre Kind 1 aufteilen.


    Du kannst aber auch kürzere Zeiträume beantragen.


    Dein Arbeitgeber hat deinen Antrag scheinbar so verstanden, dass du 6 Jahre insgesamt nehmen willst. Ob und wie du früher als beantragt, aus der Elternzeit zurückkommen kannst, musst du mit deinem Arbeitgeber besprechen.

  • Ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden. Du hast insgesamt maximal sechs Jahre Elternzeit. Wie viele Jahre du tatsächlich hast, kommt darauf an, wie viele du beantragt hast. Die nicht genommene Elternzeit des ersten Kindes hängt sich dann da dran, weil du dich ja auf die zwei Jahre fürs erste Kind festgelegt hattest.


    Andererseits sollte man darüber ja mit dem Arbeitgeber sprechen können. Wollen die dich nicht schnellstmöglich wieder zurück?

  • HAllo, danke für die bisherigen Antorten.


    Also, ich hatte Elternzeit bis Geburtstag des zweiten Kindes + 4 Jahre genommen, weil mir gesagt wurde, dass ich maximal 12 Monate für das vorherige Kind übertragen und somit hinten dranhängen kann. So stand es damals auch auf der Seite des BMFSJ (seit 2015 hat sich das wohl geändert und man kann bis zu 24 Monate übertragen).


    Also eigentlich müsste ich danach zum Geburtstag des KIndes wieder anfangen.


    Der AG hätte gerne, dass ich später anfange. Für mich wäre es finanziell besser, wie beantragt anzufangen, aber Schwierigkeiten mit dem AG mag ich auch nicht bekommen. Wenn es allerdings so wäre, dass ich gar nicht länger EZ nehmen kann (da max. 12 Monate übertragbar sind), dann müsste ich quasi wieder arbeiten, denn sonst wäre ich nicht mehr aufgrund der EZ versichert.

    "Es ist nur ein Phase, es geht vorbei, es ist nur eine Phase..." :)

  • Im Gesetz steht, dass 3 Jahre EZ bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden können udn bis zu 12 Monate auf den Zeitraum zw 3. und 8. Geburtstag übertragen werden können.


    Die 12 Monate wären aber jetzt dann zum 4. Geburtstag meines letztgeborenen Kindes rum. Dann hatte ich 5 Jahre und knappe 11 Monate EZ.


    Deswegen irritiert mich die Aussage des AG bzw dessen Anwaltes etwas.

    "Es ist nur ein Phase, es geht vorbei, es ist nur eine Phase..." :)

  • Nein. Es ist eine private Schule. Sie würden für den Rest des Schuljahres schon etwas für mich finden, was ich tun kann, regulären Unterricht würde ich dann nicht bekommen, eher Betreuungs/ Vertretungsstunden usw.


    Für mich positiv wäre, dass ich sehr sehr viel Vorbereitungszeit investieren muß, da ich die Lehrmaterialien selbst erstellen muß und sich seit Beginn meiner Elternzeit wirklich ALLES in den Fächern komplett geändert hat. ich werde also die Sommer"ferien" fast komplett dafür nutzen, mich auf das Schuljahr vorzubereiten. Wenn meine Elternzeit zum Geburttag des Kindes endet,d ann bekomme ich das auch bezahlt, wenn nicht, dann arbeite ich zwar, bekomme es aber nicht bezahlt.


    Außerdem kommt das Problem mit der KV hinzu. Wenn es keine EZ mehr ist, dann müsste ich mich selbst versichern.


    Wenn das nicht wäre, dann hätte es schon auch Vorteile, später zu starten in der HOffnung, dass ich bis dahin noch die eine oder andere Sache abarbeiten kann.


    Abgesehen davon interessiert es mich einfach, wie da die Rechtslage ist.

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  • Ich wurde telefonisch beim BMFJ mehrmals sehr gut beraten und würde dir empfehlen, dort anzurufen.

    Ich meine mich zu erinnern, dass die bereits beantragte Elternzeit für Kind 1 erhalten bleibt, auch über die 12 übertragbaren Monate hinaus und an die Elternzeit mit Kind 2 gehängt wird.

  • Meine Jüngste ist zwar von 2011 und damit ist es schon etwas her, aber "damals" war es so, dass ich den Rest der beantragten 3 Jahre, die ja durch Mutterschutz/erneute Elternzeit abgekürzt wurden, auf Antrag bei meinem Arbeitgeber hinten anhängen konnte. So war ich statt bis August 2014 bis April 2015 in Elternzeit. Der Arbeitgeber musste allerdings zustimmen.
    Dazu gibt es auch ein Urteil aus dem Jahr 2009, google mal nach "Übertragung der Elternzeit".

    Den umgekehrten Fall kenne ich nicht, kommt mir aber eher komisch vor. Elternzeit ist doch kein "Muss".

  • Gibt es einen schriftlichen Antrag für die Elternzeit / die Übertragung? Wie ist der Wortlaut?

  • Hallo Ihr LIeben,


    danke für die Antworten.


    @ Mafu: Das werde ich jetztg am WE mal nachsehen

    Phiya: Ja, man kann die Elternzeit hinten dranhängen, ich dachte aber immer, dass es bei Geburten bis 2015 nur maximal 12 Monate seien, die ich hintendranhängen könnte und nicht noch den Rest der ersten zwei Jahre Elternzeit? Die 12 Monate Übertragung hatte ich ja schon drangehängt.


    Kind wurde 7/11 geboren. EZ beantragt bis 7/13. 6/13 wurde das nächste Kind geboren. Für dieses 3 Jahre EZ = 6/16 plus das 1 Jahr Übertragung 6/17 . Das war mein Wissensstand- Lt AG aber noch plus den 1 Monat zwischen den Geburtstermoinen, den ich "verloren" habe plus die Mutterschutzfrist vor Geburt des letzten Kindes.


    Beim BMFSJ werde ich anrufen und das Urteil werde ich googeln.


    Vielleicht weiß aber noch jemand Genaueres? Es ändert sich ja auch immer mal wieder... Seit 2015 darf man bis zu 24 Monate übertragen, das zumindest weiß ich.

    "Es ist nur ein Phase, es geht vorbei, es ist nur eine Phase..." :)


  • Ich habe gesehen, dass ich mich leider auch vertan habe bei der Beantragung der Elternzeit und des letzten Jahres, ich habe nämlich versehentlich ab Ende des Mutterschutzes, statt ab Geburtstermin gerechnet.



    Wie sieht es denn dann aus? Ich würde gerne aus Versicherungsgründen zum ende der Elternzeit wie sie hätte sein sollen wieder arbeiten. Bin ich jetzt an die falsch von mir ausgerechneten Elternzeit-zeiten gebunden oder an die korrekten Maximalelternzeiten oder aber an die Vorgaben der AG-Seite (spätestmöglicher Termin)?



    Danke!

    "Es ist nur ein Phase, es geht vorbei, es ist nur eine Phase..." :)

  • Du musstest doch einen schriftlichen Antrag stellen, den der AG genehmigen musste. Welcher Termin steht denn dort drin als Wiedereinstieg? Es handelt sich um 8 Wochen, richtig?

  • Du hast Recht.


    Du hast 1,5 Jahre beim ersten Kind genommen und 1 Jahr übertragen.


    Das fehlende halbe Jahr verfällt.


    Dann drei Jahre für Kind 2 plus ein Jahr von Kind 1.

    Also musst du am 4. Geburtstag von Kind 2 wieder arbeiten.


    Die Übertragung von 24 Monaten gilt glaub ich erst für Kinder, die ab 2015 geboren sind.

  • Nur,falls jemand noch ähnliche Probleme hat hier ein update:


    Mein AG bzw dessen Anwalt (!) lag falsch, ich lag richtig. Da mein Kind 2011 geboren wurde, also noch vor den Änderungen im Elternzeitgesetz, war bei Unterbrechung der EZ wegen Geburt eines weiteren Kindes eine Übertragung von maximal 12 Monaten EZ möglich und nicht, wie nach dem neuen Gesetz, mehr. Also "mußte" ich quasi zum frühen Termin wieder anfangen udn das hat dann auch gut gepasstß.


    LG und danke Euch!

    "Es ist nur ein Phase, es geht vorbei, es ist nur eine Phase..." :)