Verzicht auf Ehewohnung

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  • Hallo!

    Mein Name ist Melanie. Nach ettlichen Monaten in denen mir mein Mann immer wieder gedroht hat, habe ich ihn aus der gemeinsamen Wohnung hinauswerfen lassen. Darauf ist er dann letztendlich letzte Woche komplett ausgezogen.

    Jetzt habe ich vor Kurzem gelesen dass er damit so wie hier erklärt angeblich auf jedweden Anspruch auf die gemeinsame Wohnung verzichtet. Stimmt das denn wirklich?


    lg Melanie

  • Im Fall von dem Link wurde die Wohnung gerichtlich zugewiesen.

    Ein einfaches Entfernen aus der Wohnung durch die Polizei und das damit verbundene kurzzeitige Rückkehrverbot bei akuter Gefährdung reichen dafür nicht.


    Mag sein, dass das durch den freiwilligen Auszug jetzt anders ausschaut. Logisch wärs, dad heißt ja aber noch lange nix. Das ist aber in dem Link nicht ersichtlich. Gibt aber sicher konkret dazu auch schon Urteile.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Hallo Melanie,


    es wäre schön, wenn Du Dich hier im Forum erstmal vorstellen könntest.


    Zu Deinen Fragen habe ich direkt auch ein paar Fragen. Ist das Eigentum oder Miete?


    Ist Dein Nochmann Dir oder den Kindern gegenüber gewalttätig gewesen? In der Regel ist nur dann eine Wohnungszuweisung über das Gericht möglich. Ansonsten muss man sich einigen.


    Bei Eigentum geht es aber auch dann ausschließlich um die Nutzung der Wohnung, nicht um die Eigentumsverhältnisse. Hier ist man als Nutzerin der Wohnung sogar zu einer Ausgleichszahlung an den Nichtnutzer aber Eigentümer verpflichtet, sofern er das geltend machen würde.

    Frau Carlina mit einigen Rabenkindern #rabe