Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch
aaalso: wenn ich zum 1.4. in den Arbeitsvertrag eintrete und 24 Tage Urlaub habe. Habe ich dann nach Erfüllung der Wartezeit von 6 Monaten Anspruch auf den ganzen anteiligen Urlaub (8/12 von 24) oder auf den ganzen Jahresurlaub (24).
Das habe ich gefunden, aber es kommt mir so sehr regenbogenglitzereinhorn vor:
"Ein Arbeitnehmer hat nach § 4 BurlG einen Anspruch auf den vollen Urlaub nach einer Wartezeit von sechs Monaten, wenn er in der ersten Jahreshälfte eingestellt wurde. Das bedeutet, dass nach Ihrem Beispiel ein Arbeitnehmer, der am 1. Juni eingestellt worden ist, einen Anspruch von 28 Werktagen Urlaub ab dem 1. Dezember hat."
Ich stolpere darüber, weil ich an anderer Stelle gelesen hatte, dass ein AN eben nicht den vollen Jahresurlaub erhalten hatte, trotz Erfüllung der Wartezeit, mit der Begründung, dass er ja in der ersten Jahreshälfte aus einem anderen Vertrag bereits x/12 Jahresurlaub erhalten hatte.
In meinem Vertrag steht außerdem, dass der Urlaub i Jahr des Eintritts anteilig gewährt wird.
Was meint ihr?