weil:
"Das Recht, legale Eheschließungen durchzuführen, lag bis zum Erlass des genannten Gesetzes allein bei der jeweiligen Staatskirche.
Diese wiederum verweigerte solchen, die aus der Staatskirche ausgetreten waren, die Trauung.
Preußen führte die obligatorische Zivilehe mit einem vom Landtag am 23. Januar 1874 verabschiedeten Gesetz ein."