Urlaubsanspruch und Resturlaub in Elternzeit und Mutterschutz

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  • Hallo liebe Raben.


    Kann mir von euch jemand sagen, wie das mit Urlaubsanspruch und Resturlaub in der Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit ist?


    In der Elternzeit habe ich wahrscheinlich keinen Anspruch auf Urlaub oder? Und was ist mit dem Resturlaub von der Zeit vorher? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben daß der sich über die Zeit der Elternzeit irgendwie reduziert. Ich weiß nur nicht mehr wo ich das gelesen hatte, ob das stimmt und wenn ja wie ich berechnen kann ob ich noch Urlaubstage übrig habe...


    Im Mutterschutz weiß ich ebenfalls nich, ob ich da Anspruch auf Urlaubstage habe. Und ob sich in der Zeit der Resturlaub von vorher reduziert oder einfach bleibt weiß ich auch nicht.


    Kennt sich da jemand von euch aus oder kann mir sagen wo ihr sowas verlässlich nachschauen kann?


    Vielen Dank!

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • Ja, im Mutterschutz hast Du Anspruch auf Urlaub. Darfst ja nicht schlechter gestellt werden, als wärst Du nicht schwanger. Den Resturlaub nimmt Du mit durch die Elternzeit. Da reduziert sich nix (wär ja noch schöner), aber es kann sein, dass Du es extra anmeckern musst. Oft sind die Zeiterfassungssysteme nämlich so eingestellt, dass der Resturlaub - wie sonst übliche - bis zu einem bestimmten Termin genommen werden muss, sonst verfällt er. Aber das tut er eben nicht in der Elternzeit, da Du da ja den Urlaub nicht nehmen kannst (steht im BEEG). Das ist dann meist kein böser Wille des AG, sondern schlicht ein Versehen. Elternzeit erzeugt aber keinen Urlaubsanspruch. (Obwohl wäere ja cool, nach zwei Jahren Elternzeit mit 60 Extraurlaubstagen zu starten #top)

  • Ergänzend noch der Hinweis, dass nur für volle KALENDERmonate Elternzeit der Urlaubsanspruch gekürzt werden darf. Wenn der Mutterschutz also beispielsweise am 10.12 endet und direkt danach die Elternzeit anfängt, wird der Urlaubsanspruch für dieses Jahr gar nicht gekürzt.

    Hört die Elternzeit dann wieder Mitte Dezember auf, besteht für Dezember der normale Urlaubsanspruch, da nur für Jan-Nov gekürzt werden darf.

  • Urlaubsanspruch küren heißt also daß ich keine "neuen" Urlaubstage dazu bekomme? Also nicht, dass der Rest-Urlaub von vorher sich langsam über die Elternzeit "aufbraucht"?


    Dann brauche ich also eigentlich nur zu schauen wie viel Rest Urlaub ich vor der ersten Elternzeit hatte, zuzüglich der Urlaubstage im Mutterschutz?

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • Ich hatte vor der 1. Schwangerschaft noch recht viele Urlaubstage. Dann hatte ich Beschäftigungsverbot dann Mutterschutz. Dann Elternzeit vom ersten Kind. Dann direkt im Anschluss Mutterschutz vom 2. Kind dann Elternzeit vom 2. Kind. Zum Ende dieser Elternzeit werde ich nun kündigen weil ich in diesen Job nicht mehr zurück will.

    Dann bleiben ja auf jeden Fall noch Urlaubstage übrig, oder? Die müssten dann irgendwie ausgezahlt werden, oder?

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    (afrikanisches Sprichwort)

  • Ergänzend noch der Hinweis, dass nur für volle KALENDERmonate Elternzeit der Urlaubsanspruch gekürzt werden darf. Wenn der Mutterschutz also beispielsweise am 10.12 endet und direkt danach die Elternzeit anfängt, wird der Urlaubsanspruch für dieses Jahr gar nicht gekürzt.

    Hört die Elternzeit dann wieder Mitte Dezember auf, besteht für Dezember der normale Urlaubsanspruch, da nur für Jan-Nov gekürzt werden darf.

    Das ist ja interessant. Da muss ich mal bei meinem Arbeitgeber nachfragen. Kann sein, dass dies nicht beachtet wurde. Wo kann ich das denn nachlesen?

    Dann brauche ich also eigentlich nur zu schauen wie viel Rest Urlaub ich vor der ersten Elternzeit hatte, zuzüglich der Urlaubstage im Mutterschutz?

    Ja. Genauso mit den Überstunden. Die dürfen meines Wissens nach auch nicht verfallen.

    Die müssten dann irgendwie ausgezahlt werden, oder?

    Ja.

    Das Wissen von heute ist der Irrtum von morgen.

  • Wie gut daß ich euch habe!#applaus#kuss

    Ich dachte die ganze Zeit, da ist von meinem Urlaub über die lange Zeit bestimmt nichts mehr übrig...

    Irgendwie hatte ich das mit dem kürzen von 1/12 des Jahres Urlaubs pro Monat Elternzeit immer auf den Resturlaub bezogen #stirn. Jetzt hab ich es verstanden.


    Überstunden habe ich einige gemacht, die wurden aber nie anständig dokumentiert #sauer#motz Da wird also nichts mehr zu holen sein...


    (Wo kann ich denn nachschauen, was ich pro Urlaubstag ausgezahlt bekommen müsste?)

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    (afrikanisches Sprichwort)

    Einmal editiert, zuletzt von Frau Hase ()

  • Urlaubsanspruch küren heißt also daß ich keine "neuen" Urlaubstage dazu bekomme? Also nicht, dass der Rest-Urlaub von vorher sich langsam über die Elternzeit "aufbraucht"?


    Dann brauche ich also eigentlich nur zu schauen wie viel Rest Urlaub ich vor der ersten Elternzeit hatte, zuzüglich der Urlaubstage im Mutterschutz?

    nicht ganz. Der Urlaub wird ja fürs Kalenderjahr berechnet und reduziert sich für die Elternzeitmonate.



    Hast Du zB 24 Tage Urlaub/Jahr uns von Juli an Elternzeit hast Du nur Anspruch auf die 12 Tage die für Jan-Juni gelten auch wenn im Stundenzettel von Juni noch 24 Tage oder halt der entsprechende Resturlaub drinstehen.

    mit zwei Jungs (2010 und 2012) schon lange nicht mehr mit tapatalk unterwegs aber endlich wieder mit laptop im Forum

  • ich bin bei Maegwin

    Für jedes volle Monat, das du nicht da bist, mindert sich dein Urlaubsanspruch um ein Zwölftel. Finde ich auch logisch, denn während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis. Warum soll sich dann Urlaub aufbauen?

    Mutterschutz ist wie krank. Also vom Status her, wird wie krank behandelt.


    Nachlesen kannst du das im Elternzeitgesetz.

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

    Einmal editiert, zuletzt von Ludowica ()

  • Ergänzend noch der Hinweis, dass nur für volle KALENDERmonate Elternzeit der Urlaubsanspruch gekürzt werden darf. Wenn der Mutterschutz also beispielsweise am 10.12 endet und direkt danach die Elternzeit anfängt, wird der Urlaubsanspruch für dieses Jahr gar nicht gekürzt.

    Und das kommt auch aus der 1/12 Regelung des BEEG? Gibt es da ein Gerichtsurteil dazu? Mein Ag hat das dann wohl auch falsch berechnet.

  • Und wie ist das für die Zeit des Beschäftigungsverbots in der ersten Schwangerschaft? Das müßte doch auch so sein wie Mutterschutz bzw krank. Also in der Zeit bliebe der Urlaubsanspruch für diesen Monat dann bestehen?

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • Auch das Beschäftigungsverbot zählt wie der Mutterschutz als Beschäftigungszeit, also als ob du gearbeitet hättest, dafür steht dir auch Urlaub zu.


    Sakura  Mietzekatze

    Das mit den vollen Monaten steht im BEEG 17

    Du hast die erste Elternzeit zum Mutterschutz des zweiten beendet? Dann hast du da ja wieder Geld von deinem AG bekommen und in der Zeit auch Urlaubsanspruch dazu bekommen.

  • Vielen Dank!!! #kuss

    Ihr habt mir sehr geholfen.

    Dann werden es ja eher mehr Urlaubstage statt weniger wie ich dachte.

    Ich werde mal versuchen das für mich durch zu rechnen wenn die Kinder mich mal in Ruhe an den Schreibtisch lassen.

    Ich habe auch bei der Verwaltung mal nachgefragt, die wollen sich nächste Woche melden. Mal schauen, ob deren Berechnung dann mit meiner übereinstimmt ;)

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    (afrikanisches Sprichwort)

  • Wie kann ich denn selbst ausrechnen, wie viele Tage mir für Mutterschutz und Beschäftigungsverbot noch zu stehen? Rechne ich da einfach den Jahresurlaub auf jeden vollen Monat runter oder sogar auf die Tage?


    Ich habe in den Abrechnungen mal geschaut, da haben sie mir tatsächlich den Resturlaub vom ersten Jahr im Mai des nächsten Jahres abgezogen. Dürfen sie nach den oben verlinkten Gesetzen ja gar nicht.

    Mal sehen, was die mir da nun ausrechnen... Ich hoffe, ich muss mich da mit denen nicht schon wieder streiten. Aber schenken werde ich denen auch nichts.

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • Urlaubsanspruch ausrechnen: Nehmen wir an Du hast 30 Tage Urlaub, dann kannst Du für jeden Mutterschutzmonat 2,5 Tage ansetzen und das Ergebnis rundest Du dann auf den nächsten vollen Tag auf (halbe Tage gibts ja nicht). Also 1 Monat Mutterschutz 3 Tage Urlaub, 2 Monate 5, 3 Monate 8, 4 Monate 10 u.s.w.


    Tante Edit lässt ausrichten, dass ein Monat immer dann mitgenommen wird, wenn Du mindestens einen Tag davon dabei gewesen wirst. Z.B. Mutterschutz endet am ersten April dann zählt der Aprilmonat noch mit.

  • Ich rate auch unbedingt genau nachzuschauen und nachzurechnen.

    Denn scheinbar wissen das eine HR/PR nicht (oder wollen nicht?).


    Wichtig ist, dass sobald du einen Tag eines Monats gearbeitet hast (oder alternativ im Beschäftigungsverbot oder Mutterschutz warst), hast du anspruch auf den Urlaub des ganzen Monats.

    Nur wenn der gesamte Monat vom 1. bis 30./31. Elternzeit war, wird 1/12tel des Jahresurlaubs abgezogen.



    Und der Urlaub darf bis im gesamten _nächsten_ Jahr nach der Rückkehr noch genommen werden!

    (§17 im Mutterschutzgesetz)

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Das ist sehr interessant, danke euch!

    Ich muss das mal in einer ruhigen Minute genau ausrechnen. Aus den Urlaubstagen auf den Abrechnungen werde ich überhaupt nicht schlau. Da kann ganz bestimmt etwas nicht stimmen...


    Vor dem Beschäftigungsverbot in der ersten Schwangerschaft war ich auch noch krank geschrieben ist mir eingefallen. Aber das ist ja beim Urlaubsanspruch wie Mutterschutz bzw Beschäftigungsverbot als hätte ich gearbeiteter oder?

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    (afrikanisches Sprichwort)

  • Wie kann ich denn selbst ausrechnen, wie viele Tage mir für Mutterschutz und Beschäftigungsverbot noch zu stehen? Rechne ich da einfach den Jahresurlaub auf jeden vollen Monat runter oder sogar auf die Tage?


    Ich habe in den Abrechnungen mal geschaut, da haben sie mir tatsächlich den Resturlaub vom ersten Jahr im Mai des nächsten Jahres abgezogen. Dürfen sie nach den oben verlinkten Gesetzen ja gar nicht.

    Mal sehen, was die mir da nun ausrechnen... Ich hoffe, ich muss mich da mit denen nicht schon wieder streiten. Aber schenken werde ich denen auch nichts.

    Du kannst vom gesamten Jahresurlaub in dem entsprechenden Jahr ausgehen. Davon ziehst du den Urlaub ab, den du tatsächlich genommen hast (falls du vor dem BV Urlaub hattest). Außerdem schaust du, wie viele volle Kalendermonate du Elternzeit hattest, für jeden musst du 1/12 abziehen.


    Bei 24 Urlaubstagen geht es also am einfachsten: Wenn dein Mutterschutz beispielsweise am 5.10. des entsprechenden Jahres zu Ende war, du direkt danach in Elternzeit warst und du vor dem BV nur 1 Woche Urlaub hattest, bleiben dir 24-5-2*2=15 Urlaubstage von diesem Jahr.

    Bei 30 Tagen eben 30-5-2*2,5=20 Tage.


    Beim Mutterschutz des zweiten Kindes musst du für die Elternzeit vor dem Mutterschutz natürlich auch die entsprechenden Tage abziehen. Falls du den normal langen Mutterschutz und den gesamten Rest des Jahres Elternzeit hattest, kannst du so auf 4 oder mit etwas Glück - je nach Beginn und Ende der Mutterschutzfrist - auf 5 Monate kommen, also nochmal 8 oder 10 Tage (bei 24 Tage fürs Jahr oder10 bzw. 12,5 bei 30 Tagen).