Frage zur Wahl

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Gestern sagten mir mehrere Bekannte, wenn ich mit dem Kandidaten einer Partei bei der Erststimme nicht zufrieden wäre, könnte ich trotzdem mein Kreuz dort machen, aber den Namen durchstreichen. Stimmt das? Ich finde da explizit nichts dazu.

    Wir haben hier einen auf dem Listenplatz eins einer größeren Partei, der absolut unwählbar für mich ist, aufgrund dessen, was er als Bürgermeister einer Kleinstadt hier (trotz Bundestagsmandat) so treibt.

  • Davon habe ich noch nie gehört. Macht für mich auch keinen Sinn, aber ich folge Mal gespannt.

    Mit der Erststimme waehlst du doch direkt den Kandidaten? Die Liste spielt doch bei der Zweitstimme eine Rolle? Oder bringe ich da was durcheinander?

  • Bei Kommunalwahlen geht das, aber bei der Bundestagswahl wäre dann der Stimmzettel ungültig.

  • OK, das scheint tatsächlich auch bei uns so zu sein bei der Kommunalwahl.

    Jetzt hab ich mal schnell den Antrag auf Briefwahl fertig gemacht und werfe ihn dann gleich ein. Das machen wir zum ersten Mal, an dem WE ist viel los und außerdem hab ich so mehr Ruhe beim Durchschauen.

  • Nein, das geht nicht - die Erststimme ist eine Listenstimme und diese Liste wird von den Parteien festgelegt (wobei sie auch demokratische Mindestanforderungen beachten müssen) und ist nicht veränderbar - durchstreichen des Namens kann dafür sorgen, dass die Stimme ungültig gezählt wird - näheres dazu entscheidet der Landeswahlleiter. Es geht immer darum, ob der Wählerwille erkennbar ist. Also wenn einer zum Beispiel zwei Kreuze setzt (SPD und CDU ist kein Wille erkennbar - ein Smilie am Rand aber ein sauberes Kreuz bei der SPD wird als Stimme der SPD gezählt, streiche ich jetzt oben den Listenvorschlag der Landespartei durch und setze dann mein Kreuz ist es zumindest schwierig den Wählerwillen zu erkennen.


    Bei der Kommunalwahl (in Abhängigkeit von den konkreten Kommunalwahlgesetzen) wählt man aus einer von den Parteien vorgegebenen Liste Kandidaten aus und kann auch aus verschiedenen Parteien Personen wählen - in Hannover oder Leipzig hat man bspw. 3 Stimmen, die kann man alle Hans Müller (Listenplatz 1 Grüne mein Stadtteil) oder Lieschen Meier (Listenplatz 10 Grüne mein Stadtteil) - oder an 2x Müller, 1xMeier oder Müller (FDP Platz 3) Meier (Grüne Platz 6) und Schulze (CDU Platz 1) - vergeben.

  • Für Bundestagswahlen wäre er definitiv ungültig.


    Ich hab bis zum Wahlvorsteher alles gemacht und für mich wäre das immer ungültig. Es gilt zwar die Regel, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar sein muss und man auch Interpretationsspielraum hat. Aber man kann nicht zwei Listenstimmen abgeben, womit die Direktstimme vergeben (ungültig) wäre, wenn gestrichen.

  • Gestern sagten mir mehrere Bekannte, wenn ich mit dem Kandidaten einer Partei bei der Erststimme nicht zufrieden wäre, könnte ich trotzdem mein Kreuz dort machen, aber den Namen durchstreichen. Stimmt das? Ich finde da explizit nichts dazu.

    Wir haben hier einen auf dem Listenplatz eins einer größeren Partei, der absolut unwählbar für mich ist, aufgrund dessen, was er als Bürgermeister einer Kleinstadt hier (trotz Bundestagsmandat) so treibt.

    Wenn Du die Partei wählen möchtest, aber nicht die Person, kannst Du Deine Erststimme jemanden anderes geben und die Partei mit Zweistimme wählen.


    ;) Ansonsten fände ich die Option, Partein oder Kandidaten streichen zu können (die dann als Minusstimmen verrechnet werden) durchaus reizvoll.

  • Ich würde dann nicht den ganzen Stimmzettel als ungültig werten, sondern nur die Erststimme, die aber ganz sicher. Das ist auch möglich, denn innerhalb eines Wahlkreises ist in der Regel die Anzahl der gültigen Erststimmen anders als die Anzahl der gültigen Zweitstimmen.


    Ein Direktkandidat kann, muss aber nicht auf der Liste stehen. In Deinem Fall tut er das, also bringt Deine ganze Aktion nichts, denn damit könntest Du allenfalls verhindern, dass er als Direktkandidat in den Bundestag einzieht. Wählen dann genügend Wähler seine Partei, hat er auf Listenplatz 1 ganz gute Chancen, noch einen Sitz zu ergattern.

  • ...wenn der "Hass-"Kandidat auf Listenplatz 1 ist würdest Du den, so das der Kandidat Deines Wahlkreises ist, sowohl mit Erst- als auch mit Zweitstimme wählen.


    Das könntest Du nur umgehen, indem Du ne andere Partei wählst. Das ist der klassische Fall für taktisches Wählen. Im Wahlkreis den Spitzenkandidaten? Dann lieber Stimme für einen anderen Direktkandidaten, der ggf mehr Chancen hat und Zweitstimme für die Partei. Das haben nach meiner Erinnerung vor acht Jahren viele gemacht, die eher grün wählen. Da war dann Zweitstimme grün, Erststimme SPD.