Da in Deutschland keine Impfpflicht besteht, darfst Du eigentlich nicht abgewiesen werden vom Kindergarten, könntest den Platz also einklagen.
Aber erst ab 2013, denn vorher besteht kein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
Oder natürlich, wenn die Leitung die Absage mit fehlenden Impfungen begründet. So doof wird aber wohl selten jemand sein, und wo hat man schon einblick in die Warteliste? Ist man halt einfach noch nicht dran, oder ein anderes Kind hatte Vorrang in der Platzvergabe...
Ich habe schon öfter gehört, dass der Impfpass verlangt wird, allerdings noch nie von bayrischen Krippen - die betreffenden waren immer nördlicher angesiedelt.