Bewerbung zum dualen Studium - SBH angeben oder nicht?

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  • Hallo ihr Lieben,


    ich bewerbe mich für das Wintersemester nächstes Jahr für den dualen Studiengang Jugend - Familien und Sozialhilfe. Zuerst muss ich eine Ausbildungsstätte finden, dann mich einschreiben.


    Nun werde ich mich hauptsächlich bei Ämtern und anderen öffentlichen Trägern bewerben und ich frage mich, ob ich meine SBH abgeben kann (oder auf Nachfrage muss).


    Die SBH (50%) besteht aufgrund einem Borderline - Syndrom, rezidivierenden depressiven Episoden und einer Hüftdysplasie (die ist hier eher unwichtig). Ich bin allerdings schon lange in Behandlung und hatte dieses Jahr einen Termin in Mannheim zur Diagnostik, bei dem herauskam, dass das Borderline Syndrom zum großen Teil remittiert ist. Und so fühle ich mich auch. Ich hatte 2013 - 2014 eine lange, heftige Episode, bei der ich am Schluss auch in der Psychiatrie war. Seitdem habe ich mein Leben komplett umgestellt, geheiratet, eine Tochter bekommen und ich nehme (wenn auch nur geringe) Medikation ein. Ich fühle mich echt stabil und bin quasi symptomfrei (bis auf leichte depressive Verstimmungen, die lediglich ein paar Tage anhalten). Das Borderline Syndrom (das ich in meiner Jugend als sehr ausgeprägt empfand) scheint tatsächlich remittiert. Allerdings weiß ich natürlich, dass das Borderline Syndrom bei den meisten Leuten erstmal ein sehr negatives Bild des Gegenübers hervorruft, wir haben wirklich einen schlechten Ruf *seufz*.


    Und nun frag ich mich - darf ich das verschweigen, bei einem sozialen Beruf? Muss ich nur auf direkte Nachfrage antworten? Für den Fall, dass ich es auf jeden Fall angeben muss, hab ich zumindest den Joker von der Diagnostik in Mannheim und meine Psychiaterin, die mir ohne weiteres ein Gutachten ausstellt, dass ich absolut befähigt bin, in diesem Bereich zu arbeiten.


    sorry, dass es so lang geworden ist - ich hoffe auf Eure Hilfe !


    Liebe Grüße

    Skaana

  • Ich studiere dual, aber im Beamtenverhältnis. Da sollte man es angeben, sonst wird es ggf. hinterher echt schwierig.

    Ansonsten würde ich immer nur angeben, wonach gefragt wird. Aber du musst angeben, wenn etwas deine Arbeit ggf beeinflussen kann. Da könnte ich mir durchaus Möglichkeiten vorstellen, bei Psychosomatik und sozialem Beruf.

    Liebe Grüße,


    Ich, mit Tochter (2/06) und tochter (12/07).

  • Aus dem Bauch raus würde ich sagen "nö", da gibt es zuviel an Assoziationen, was Dir Steine in den Weg legt. Ernsthafter darüber nachdenken würde ich bei einer Bewerbung nach der Ausbildung.

    Alles Gute Dir!


    Achso, ich kenne mehrere Menschen, die bei der Bewerbung nicht gesagt haben, dass sie einen SBH haben.

  • Ich danke Euch ganz herzlich!

    Vielen Dank für den tollen Tip, @happy spider !

    Ich habe gerade angerufen, aber leider ist die Hotline aufgrund von Krankheitsausfall nicht belegt. Ich versuchs gleich morgen noch mal.


    Liebe Grüße, ihr habt mir mal wieder schnell weitergeholfen! #blume

  • Hach, bin ich erleichtert.


    Ich muss es nicht angeben und direkt fragen darf der Arbeitgeber mich eigentlich auch nicht. Selbst wenn ich "nein" antworte, ist das später kein Kündigungsgrund.


    Mir fällt ein Stein vom Herzen.


    Nochmals danke, @happy spider !

  • Super, das freut mich sehr! Mir haben sie auch schon weitergeholfen. gut, dass es sowas in Deutschland gibt.