Hallo ihr Lieben,
ich bewerbe mich für das Wintersemester nächstes Jahr für den dualen Studiengang Jugend - Familien und Sozialhilfe. Zuerst muss ich eine Ausbildungsstätte finden, dann mich einschreiben.
Nun werde ich mich hauptsächlich bei Ämtern und anderen öffentlichen Trägern bewerben und ich frage mich, ob ich meine SBH abgeben kann (oder auf Nachfrage muss).
Die SBH (50%) besteht aufgrund einem Borderline - Syndrom, rezidivierenden depressiven Episoden und einer Hüftdysplasie (die ist hier eher unwichtig). Ich bin allerdings schon lange in Behandlung und hatte dieses Jahr einen Termin in Mannheim zur Diagnostik, bei dem herauskam, dass das Borderline Syndrom zum großen Teil remittiert ist. Und so fühle ich mich auch. Ich hatte 2013 - 2014 eine lange, heftige Episode, bei der ich am Schluss auch in der Psychiatrie war. Seitdem habe ich mein Leben komplett umgestellt, geheiratet, eine Tochter bekommen und ich nehme (wenn auch nur geringe) Medikation ein. Ich fühle mich echt stabil und bin quasi symptomfrei (bis auf leichte depressive Verstimmungen, die lediglich ein paar Tage anhalten). Das Borderline Syndrom (das ich in meiner Jugend als sehr ausgeprägt empfand) scheint tatsächlich remittiert. Allerdings weiß ich natürlich, dass das Borderline Syndrom bei den meisten Leuten erstmal ein sehr negatives Bild des Gegenübers hervorruft, wir haben wirklich einen schlechten Ruf *seufz*.
Und nun frag ich mich - darf ich das verschweigen, bei einem sozialen Beruf? Muss ich nur auf direkte Nachfrage antworten? Für den Fall, dass ich es auf jeden Fall angeben muss, hab ich zumindest den Joker von der Diagnostik in Mannheim und meine Psychiaterin, die mir ohne weiteres ein Gutachten ausstellt, dass ich absolut befähigt bin, in diesem Bereich zu arbeiten.
sorry, dass es so lang geworden ist - ich hoffe auf Eure Hilfe !
Liebe Grüße
Skaana