Staatsangehörigkeit: dt
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: 5h/Wo
Nettoeinkommen monatlich: 568
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006, 2012, 2016
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Vater, 899€ für Kinder
Eheschließung im Jahr: 2006
Trennung im Jahr: 2017
Ehevertrag:nein
Meine Frage:
Mein Mann hat sich überschlagen lassen, wie viel Unterhalt er für die Kinder bezahlen muss.
Von seinem Einkommen wurden abgezogen: Zahnzusatzversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und vermögensbildende Maßnahmen (350€ Riesterbausparen, 100€ Fondssparen) + Fahrtkosten zur Arbeit.
Ist das soweit in Ordnung?
Zählt das bayer. Betreuungsgeld i.H.v. 150€ zu meinem Einkommen, wenn mein Unterhaltsanspruch berechnet werden soll?
Da unser jüngstes Kind erst 1 ist und Erwerbsarbeit von mir angeblich nicht erwartet werden kann:
Kann ich mein Einkommen auch komplett monatlich vermögensbildend ansparen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
K.