Dringend: WEiterleiten von Mails durch Schule an Dritte?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Liebe Raben,


    vielleicht kann mir einer schnell weiterhelfen: Ist es gestattet, dass die Schule Mails, die ich an die Schulleitung geschrieben habe, ohne mein Wissen und meine Erlaubnis an Dritte weiterleitet? Die "Dritte" ist in diesem Fall die Therapeutin meiner Tochter. In den Mails steht nichts Schlimmes, aber ich bin gerade sehr irritiert, dass das einfach so weitergegeben wird.

    Bundesland wäre Sachsen.


    Danke!

  • Hast du etwas unterschrieben, dass Schule und Therapeutin sich austauschen dürfen? Ich hab das im Kiga noch gemacht, später nicht mehr. Ich finde so etwas nicht OK. Und das solltest du auch deutlich machen.

    holly mit Tochter (07/03) und Sohn (06/06)

  • Hast du etwas unterschrieben, dass Schule und Therapeutin sich austauschen dürfen? Ich hab das im Kiga noch gemacht, später nicht mehr. Ich finde so etwas nicht OK. Und das solltest du auch deutlich machen.

    Nein, das habe ich nicht. Es gibt keine Schweigepflichtsentbindung.

  • Auf Grund meiner schlechten Erfahrungen die ich im Kiga mit der Schweigepflicht Entbindung gemacht habe, habe ich dann in der Schule streng darauf geachtet, dass ich bei allen Gesprächen dabei bin und musste auch mal etwas böser werden... Wir wollen ja nur das beste für ihr Kind....


    Wahrscheinlich haben sie sich nichts Böses dabei gedacht, aber so etwas geht einfach nicht.

    holly mit Tochter (07/03) und Sohn (06/06)

  • Nein, das ist nicht in Ordnung.


    Allerdings könnte es sein, dass du irgendwo doch etwas unterschrieben hast.


    Ich würde konkret nachfragen, ob sie dir die Schweigepflichtentbindung vorlegen können.

    • Offizieller Beitrag

    grundsätzlich darf man nichts an dritte weitergeben, was persönliche daten enthält oder auf diese rückschliessen lässt. also auch eine emailweiterleitung mit banalem inhalt und deiner emailadresse in form von vorname.nachname@provider.com ist nicht erlaubt. nur deinen banalen text, der keinerlei rückschlüsse zulässt, und ohne deine emailadresse darf man weiterleiten. so ist das laut datenschutz in österreich. ich nehme an, in deutschland ist das ähnlich.


    ich würde da auf jeden fall nachhacken. die meisten menschen sind (auch in relevanten positionen) nicht gut über datenschutz informiert und handeln, weil sie es "schon immer so gemacht" haben, nicht gesetzeskonform.

  • Gilt eine Schweigepflichtsentbindung nicht nur für Ärzte / Theraupeuten gegenüber z. B. der Schule. Der geschilderte Fall ist genau anders herum. Woher hat die Schule denn dann die Information / Adresse des Therapeuten?


    Weiterleitung per Mail ist evtl. auch heikel. Ist denn die Information von dir urspr. per Mail an die Schule gegangen?

  • Nein, das ist absolut verboten, wenn du keine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hast.

    Da würde ich mal höflich bei der Schule nachfragen, wie das sein kann.

  • dass das ungefragte/unbewilligte weiterleiten von mails im beruflichen alltag sehr häufig mir nichts dir nichts gemacht wird, finde ich eine absolute schweinerei!


    wenn ich eine mail versende, die ich auf keinen fall weitergeleitet haben will, mache ich einen entsprechenden vermerk drauf im sinne von: diese nachricht ist nur für den empfänger bestimmt und darf nicht weitergeleitet werden. o.ä.

    zwei tolle Jungs: 19 + 24 Jahre alt #banane

  • Das ist zwar schon älter, aber vielleicht hilft es weiter:

    https://forum.e-recht24.de/261…-bzw-postgeheimnis-e.html


    Keine Ahnung, ob sich die Rechtslage das verändert hat, aber nach damaligem Stand wäre das rechtens gewesen. Nicht die feine Art, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Ich meine allerdings irgendwo gehört zu haben, dass das Briefgeheimnis jetzt auch für elektronischen Schriftverkehr gilt.

    Kids don't drive you crazy, you were crazy already. That's why you had them.


    Lieben Gruß vom Rattenkind mit dem Kätzchen (10/2015) und dem Katerchen (09/2018).


    giphy.gif


    In meinem Waldland geht ein Monster um...

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist absolut verboten, wenn du keine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hast.

    Da würde ich mal höflich bei der Schule nachfragen, wie das sein kann.

    Genau, mit der Betonung auf "höflich" - ich würde ganz freundlich und ohne grosses Tamtam ein Mail schicken, mit der Bitte in Zukunft keine Mails ohne Absprache weiterzuleiten.

    Ich finde es zielführender, erstmal davon auszugehen, dass es unachtsam aber gut gemeint war - und nicht gleich mit "legen Sie mir die Schweigepflichtaufhebung vor" oder so auf den Tisch zu hauen. Das kann frau sich immer noch für einen allfälligen zweiten Schritt aufheben.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Das ist zwar schon älter, aber vielleicht hilft es weiter:

    https://forum.e-recht24.de/261…-bzw-postgeheimnis-e.html


    Keine Ahnung, ob sich die Rechtslage das verändert hat, aber nach damaligem Stand wäre das rechtens gewesen. Nicht die feine Art, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Ich meine allerdings irgendwo gehört zu haben, dass das Briefgeheimnis jetzt auch für elektronischen Schriftverkehr gilt.

    Das Problem bei den Email ist, dass man dann auch einen Provider haben muss, der die Mails entsprechend verschlüsselt verarbeitet. Bei vielen kostenlosen Mailanbietern ist das gar nicht gegeben. Insofern muss man sich klarmachen, dass eine Email genauso öffentlich ist wie eine Postkarte.


    Der Austausch personenbezogener Daten per Email ist schul- und datenschutzrechtlich sicher problematisch. Allerdings ist eine Mail ein sehr praktisches Kommunikationsmittel. An der Grundschule meiner Kinder gab es daher die Regelung, dass die Schule / Lehrkräfte von sich aus keine personenbezogenen Informationen per Mail versenden wird. Stellen die Eltern eine Frage per Mail, geht die Schule jedoch davon aus, dass die Eltern mit einer Antwort per Email einverstanden sind.

  • Die interessante Frage ist doch: hast du mit der Schule deswegen Kontakt aufgenommen? Was sagen die?

    Nein noch nicht. Ich will das nicht übermäßig aufbauschen, weil der Inhalt ja nicht so irre sensibel war. Aber es irritiert mich. Wahrscheinlich schreibe ich bei den nächsten Mails einfach dazu, dass diese nicht weitergegeben werden dürfen.

  • Die schlechten Erfahrungen waren, dass sich alle, die mit meinem Sohn im Kiga bzw. in der Kigazeit zu tun hatten (Erzieherin, Heilpädagogin, Ergotherapeutin, Logopädin) dann zusammen einig waren, dass mein Sohn (schwere Sprachentwicklungsstörung) unbedingt auf die Förderschule muss. Ich glaube, wenn ich bei diesen Gesprächen mit dabei gewesen wäre, hätte es zum Kigaende nicht diese ungute Dynamik gegeben, dass ich mit der Erzieherin, die schon meine Tochter hatte und die ich eigentlich recht gut fand, ziemlich über Kreuz war.

    Da ich aber Gutachten vom SPZ hatte, die eine Förderschule nicht notwendig fanden, wurde er ganz normal eingeschult.

    Mit der Logopädin mussten wir leider noch länger zusammen arbeiten, aber da hab ich dann nichts mehr unterschrieben. Für die Schule war nur wichtig, das wir da dabeibleiben.

    An einem Austausch zwischen Erzieherin bzw. Lehrerin und Therapeutin ist ja eigentlich nichts einzuwenden, aber ich möchte eben dabei sein. Die LRS-Therapeutin, die mein Sohn dann ab der 4. Klasse hatte, hat mir gesagt, sie macht Gespräche mit Lehrern auch am liebsten, wenn die Eltern mit dabei sind, weil man dann zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen kann.

    holly mit Tochter (07/03) und Sohn (06/06)