Hallo,
kennt sich jemand von Euch mit dem Thema aus und kann mir sagen ob es bei einem Minijob (bzw. kurzfristige Beschäftigung) die Möglichkeit gibt, "vorzuarbeiten".
Also z.B. jetzt immer mal wieder ein paar Stunden zu arbeiten, aber erst in ein paar Monaten (einmalig) bezahlt zu werden?
Auf die Schnelle gefunden habe ich nur die Info,daß bei kurzfristigen Beschäftigungen der Minijobber insgesamt 70 Arbeitstage arbeitet. "Er arbeitet hier nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich – die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle."
Was mir nicht sagt, wie lange nach der Arbeit an sich die bezahlung erfolgen muss (bzw. wie lange man damit warten dürfte).
Vielen Dank und sorry falls es eine dumme Frage ist!
Seda