Frage zu Minijob / kurzfristiger Beschäftigung - Zeit zwischen Arbeit und Bezahlung

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  • Hallo,

    kennt sich jemand von Euch mit dem Thema aus und kann mir sagen ob es bei einem Minijob (bzw. kurzfristige Beschäftigung) die Möglichkeit gibt, "vorzuarbeiten".

    Also z.B. jetzt immer mal wieder ein paar Stunden zu arbeiten, aber erst in ein paar Monaten (einmalig) bezahlt zu werden?


    Auf die Schnelle gefunden habe ich nur die Info,daß bei kurzfristigen Beschäftigungen der Minijobber insgesamt 70 Arbeitstage arbeitet. "Er arbeitet hier nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich – die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle."

    Was mir nicht sagt, wie lange nach der Arbeit an sich die bezahlung erfolgen muss (bzw. wie lange man damit warten dürfte).


    Vielen Dank und sorry falls es eine dumme Frage ist!

    Seda

  • Offiziell ist das nicht erlaubt, soweit ich weiß.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Mein Mann hatte mal einen Minijob. Da konnte man jeden Monat einen Teil des Gehalts in eine Urlaubskasse einzahlen und sich diese dann auszahlen lassen, wenn man Urlaub nahm. Urlaub wurde bei diesem Minijob ansonsten nicht bezahlt, weil nur geleistete Stunden bezahlt wurden (kein festes Gehalt pro Monat). Die Minijobber durften bei Aufnahme der Tätigkeit halt wählen, ob sie lieber die Urlaubskasse wollen oder lieber einen höheren Stundenlohn. Das blieb also netto gleich, weil der Zusatzbeitrag entweder in die Urlaubskasse oder direkt aufs Gehaltskonto gingen. Dieser Zusatzbeitrag lag dann über dem Mindeslohn.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Inzwischen haben aber auch Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub. In meinem ersten Minijob vor über 10 Jahren war da auch noch anders. Da wurden nur geleistete Stunden bezahlt, kein Urlaub, keine Krankheit. Zum Glück wurde da einiges geverändert.

  • Grundsätzlich ist das so. Es gibt aber letztlich doch wieder tausend Ausnahmen. So einfach ist das nicht. Mein Mann hatte den Minijob vor ca. 2 Jahren, ist also noch nicht lange her. Der Betrieb hält das auch weiterhin so, weil der Stundenumfang eben auch stark variabel ist. Da es sich um eine große Kette von Einzelhandelsfilialen handelt, wird das so auch legal sein. Die wissen, was sie tun. Und das Geld bekommt ja auch jeder Minijobber in gleichem Maße. Und die Urlaubstage bekommt man schon auf jeden Fall.


    Es gibt sogar weiterhin Minijobs ohne Urlaubsanspruch/Krankengeld. Ich selber habe bis vor kurzem so einen Job gemacht. Das ist dann ein Studentenjob gewesen auf Honorarbasis (oder so ähnlich). Wenn ich einen Monat nicht gekommen bin egal aus welchem Grund, gab es in der Zeit unbezahlten Urlaub. Für mich war das so trotzdem gut, weil mein Stundenlohn dafür sehr gut war und ich recht flexibel sagen konnte, wann ich denn arbeiten möchte.

    Sedativa, in meinem Nebenjob bekam ich mein Gehalt immer erst am Ende des Folgemonats. Also im Januar gearbeitet, gab es das Geld Ende Februar, weil das eben als Sonntagsdienst zählte. Soweit muss es also auch noch legal sein. Aber das nützt dir auch nicht, oder?

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

    Einmal editiert, zuletzt von Miriam ()