Und warum geht es da nicht auch um die ganz schweren Fälle?
Im Prinzip gebe ich Dir recht, denn auch ich finde, dass man nicht einfach labeln und ausgrenzen darf. Auf der anderen Seite bin ich aber der Meinung, dass diese Umbenennung oder Individualisierung etwas sein sollte, was aktiv vom Inhaber des Ausweises entschieden werden kann und sollte. Diese Wahlbezeichung ist ein aktives Statement. Das würde ich nicht aufdrücken wollen, wenn es eben von den Inhabern des Ausweises so nicht empfunden wird oder er/sie es einfach nicht mag und möchte.
Ähnlich verhält es sich auch mit Mottoshirts für Kleinkinder oder Babys. Damit habe ich auch massive Probleme. Ich bin der Meinung, dass der Wille und Wunsch eines jeden Menschen akzeptiert und respektiert gehört, egal welchen Alters und welcher Verfassung. Solange jemand in der Lage ist, sich klar auszudrücken.
Daher würde ich die Fälle, wie hier konkret geschildert, also - wenn ich es korrekt interpretiere - wirklich nicht in der Lage, sich bezüglich des eigenen Willens dahingehend zweifelsfrei zu äußern, ausnehmen. Wenn eine extrem eingeschränkte Person hingegen aktiv diesen Wunsch äußert - why not?