Rechtzeitig kündigen und Zusage für den neuen Job

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  • Ich brauch mal euren weisen, lebenserfahrenen Rat :)


    In meinem Job bin ich noch in der Probezeit und habe mir nun zum Anfang Januar einen neuen gesucht. Ich möchte meine Stelle aus verschiedenen Gründen (fachlich,menschlich, organisatorisch, finanziell etc.) kündigen und hab ziemlich Glück mit der neuen Stelle. Die Einrichtungsleiterin hat mir heute die Zusage geschickt mit der Info, dass sie mich - vorbehaltlich der betriebsratlichen Zustimmung - gern zum 01.01. willkommen heißen wollen. Die Info an den Betriebsrat ist heute auch schon rausgegangen, und der tagt wöchentlich. Evtl. bekomm ich also das grüne Licht schon diese Woche und dann kann ich den Vertrag unterzeichnen. Evtl. aber auch nicht. Ich hab eine 2 wöchige Kündigungsfrist und müsste, damit alles übergangslos klappt, spätestens am Freitag meine Kündigung abgeben. Sofern ich das richtig verstanden habe. Bis dahin kann ich es rauszögern. Was aber, wenn diese Woche noch keine Zusage des Betriebsrates kommt und erst kommende Woche? Dann steh ich im luftleeren Raum, muss kündigen, hab aber noch keinen Vertrag unterschrieben.


    Wie würdet ihr damit umgehen? Auch, was die Kommunikation an die Leitung meiner jetzigen Stelle betrifft: wann erzähle ich da von meiner Kündigung? Überraschend via Schreiben? Vorher? Wann? Ich habe am Donnerstag ein Mitarbeitergespräch wg. der Probezeit und wollte es da gerne sagen, dass ich nicht bleiben werde.


    Was könnt ihr mir raten?

    Einmal editiert, zuletzt von MaidenMotherCrone ()

  • Erstmal: Glückwunsch! :)


    Ich würde das Problem bei den zuständigen Kollegen vom neuen Arbeitsplatz bekanntgeben und klar dazusagen, dass du natürlich wegen der zweiwöchigen Kündigungsfrist erst zwei Wochen nach Betriebsratszusage (bzw. eigentlich wohl Vertragszusendung, willst du nicht darauf warten?) anfangen kannst. Da wirst du sicherlich nicht die erste sein. Erscheint mir irgendwie logisch, das muss der neue AG doch einkalkulieren, oder?

  • Naja, dazu kommt, dass ich so schnell wie möglich beim alten AG aufhören möchte. Also ich verbau mir evtl. selbst einen Start zum 01. wenn ich das so herum mache. Das wäre aber vermutlich das Vernünftigste, oder?

    Was kann es denn für Gründe geben, dass sich ein Betriebsrat gegen eine Einstellung ausspricht?

  • Ganz ehrlich: Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag in der Hand würde ich nicht beim alten AG kündigen und das auch so kommunizieren. Wenn sie wollen, dass zu einem bestimmten Termin anfängst muss der Vertrag bis Datum xy vorliegen. Falls nicht, nennst du den dann nächstmöglichen Starttermin.


    Oftmals ist der Betriebsrat nur eine Formsache, wenn es sich irgendwer aber doch anders überlegt, stehst du im Regen. Das würde ich nicht riskieren.

  • Wenn du noch in der Probezeit bist, kannst Du jederzeit kündigen, die Probezeit gilt ja beiderseits und ist genau dafür gedacht. Je nachdem, wie lange Du im Betrieb bist, steht dir auch Urlaub zu.

    Also, erst kündigen, wenn Du eine schriftliche Zusage des neuen AG hast.

    Herzlichen Glückwunsch!

  • Wenn sie dich wirklich wollen, dann nehmen sie dich auch zum 14.01. oder auch 01.02. dann bist du dann halt erst frei. So kann dann ja auch dann deine Antwort lauten, wenn du die Zusage bekommst: „vielen dank“, gemäss meiner Kündigungsfrist kann ich also am -Datum der Zusage- + 15 Tage anfangen.

  • Ich bin mir recht sicher, dass ich auch zum 15. etc. genommen werde. Ich mag aber keinen Tag länger in der alten Kaschemme sitzen, wenn es nicht irgendwie sein muss. Aber da der Tenor sehr eindeutig pro Kündigung erst wenn Vertrag unterzeichnet geht, werde ich das auch so machen. Wenn ich Glück hab, stellt sich die Frage ja garnicht erst.


    Zwei Tage könnte ich auch noch mit Überstunden schieben, sodass ich so kündige, dass ich effektiv zwar bis zum 03. angestellt bin, aber nicht mehr arbeiten kommen muss und der neue Vertrag dann zum 01. beginnt und ich den auch so antreten kann. Sowas geht doch, oder?


    Und würdet ihr das vorher sagen oder wirklich erst ggf. durch das Kündigungsschreiben anmerken? Wie gesagt ... Donnerstag hab ich ein Gespräch und würde mich ungern durchflunkern.



    Ach und: danke für die Glückwünsche! :) Ich freu mich sehr und mir fällt ein Stein vom Herzen.

    Einmal editiert, zuletzt von MaidenMotherCrone ()

  • Ich verstehe deine Datumsrechnung nicht ganz - sind 03. und 01. Tage oder Monate?


    Mit wem soll das Gespräch am Donnerstag sein?

    - Bisheriger AG? --> dann würde ich erstmal nichts sagen. Wenn der neue Vertrag da ist, Gespäch mit Übergabe des Kündigungsschreibens, sofern du schon einen neuen Vertrag hast.

    - Neuer AG? --> Dann würde ich vorrechenen, wie meine möglichen Einstiegstermine unter der Voraussetzung, dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt, sind.


    Auch wenn es bis Anfang März mit dem Neustart dauern würde: Zwei Monate mit Perspektive für einen besseren Job sind überschaubar endlich.

  • Was steht den genau in deinem Vertrag? Normal kann man zum 30 sten oder zum 15 Kündigen.

    Hebt man den Blick sieht man keine Grenzen #rose

    • Offizieller Beitrag

    Aus bitterer Erfahrung habe ich gelernt, nie ohne den neuen Vertrag wirklich in den Händen zu halten zu kuendigen. Versprechungen und Zusagen sind toll, aber leider nicht bindend.


    Ich drück dir die Daumen.

    "C'est ici que l'aventure se mêle au vent de la mer."

    Pierre Marc Orlan


    If something won't matter in 5 years, don't waste more than 5 minutes worrying about it now.

  • Ich hatte schon mal eine fixe Zusage und dann kam zehn Minuten vor dem Termin zur Vertragsunterzeichnung ein Anruf, sie hätten es sich doch anders überlegt.


    Nie im Leben würde ich kündigen bevor ich den unterschriebenen Vertrag in der Hand habe.


    Du kannst ja nochmal beim künftigen AG anrufen und sie darauf hinweisen, dass sich dein Eintrittstermin dann ein paar Tage verschiebt.


    Meines Wissens geht es übrigens nicht, beim Ex-AG bis 3.1. angestellt zu sein und beim neuen AG am 1.1. anzufangen. Auch wenn du Urlaub hast und somit zwar körperlich dort sein könntest, wärst du ja trotzdem bei beiden in einem Arbeitsverhältnis und ich glaube, das geht nicht. Aber ich kann es dir weder begründen noch wirklich erklären. ? Ich meine nur, ich hätte mich da vor Jahren mal deswegen erkundigt.

    Liebe Grüße,
    snoopy mit Tweety (12/05) und Grumpy (11/14, SSW35)

  • Oh schade, der bisherige Job hat dir am Anfang ja so gut gefallen! Ich würde auch erstmal noch nichts verlauten, es sei denn, Du möchtest sowieso kündigen, unabhängig davon, ob der neue Job klappt oder nicht.


    Neben internen Bewerbungen guckt der Betriebsrat auch, ob es evtl schwerbehinderte Bewerber gab, die bevorzugt behandelt werden müssten. Das weißt du halt vorher nicht.

  • Ganz ehrlich: Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag in der Hand würde ich nicht beim alten AG kündigen und das auch so kommunizieren. Wenn sie wollen, dass zu einem bestimmten Termin anfängst muss der Vertrag bis Datum xy vorliegen. Falls nicht, nennst du den dann nächstmöglichen Starttermin.


    Oftmals ist der Betriebsrat nur eine Formsache, wenn es sich irgendwer aber doch anders überlegt, stehst du im Regen. Das würde ich nicht riskieren.




    !!!


    das unterschreibe ich.


    erst mal herzlichen glückwunsch zum neuen job!



    wobei du auch einen aufhebungsvertrag machen kannst statt einer ordentlichen kündigung, wenn es eh nur um 2 lächerliche wochen geht. in den 2 wochen passiert eh nichts mehr, und wenn der bestehende AG nicht vor personalnot umkommt, kann ich mir vorstellen, dass er drauf eingeht.


    ich würde dem neuen AG sagen, dass du vor dem vorliegen eines unterschriebenen vertrags nicht handeln kannst.


    -> liegt der bis zum 14.12. vor, kannst du noch fristgerecht kündigen und definitiv am 1.1. anfangen

    -> liegt er bis zum, sagen wir 18.12. vor, kannst du ANBIETEN, den aktuellen AG nach einem aufhebungsvertrag zu FRAGEN, kannst aber keinen arbeitsbeginn vor dem 15.1. garantieren. wobei das dem neuen AG in meinen bereichen ziemlich wurscht wäre, weil da eh noch nichts läuft.



    lg patrick

  • herzlichen Glückwunsch....


    was wäre denn wenn der schlimmste Fall eintritt?

    Du bekommst den neuen Job nicht und beim alten hast Du gekündigt?


    Wenn du das abfangen kannst... ja dann würde ich kündigen.


    Ansonsten... NIEMALS....hatte das auch schön... Zusage.. und dann kam doch was dazwischen....

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Danke für euren Rat! Inzwischen ist die Betriebsratszusage da und mein Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Ich habe, weil ich mich doch schwer getan hab und mit der Chefin gesprochen hab, einen "vorbehaltlichen" Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich weiß, dass der noch gekippt hätte werden können, aber ich hatte das Gefühl, ich muss zu dem Probezeitgespräch letzte Woche Donnerstag dringend was sagen und mich nicht durchmogeln (das war schon lang anberaumt). Also Mittwoch unterschrieben (super Konditionen), Donnerstag im Gespräch gekündigt, Dienstag die Woche drauf dann die Betriebsratszusage. Nicht absolut wasserdicht, aber im Nachhinein eine gute Entscheidung, auch wenn ich es nicht so empfehlen würde, wenn man viel Wahl hat. Ich wollte da jetzt keinen Tag länger bleiben als nötig.


    In jedem Fall: danke für eure Ermutigungen :)