Hilfe - Minijob, normaler Job, Steuern und Sozialversicherungen...?

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  • Liebe Alle,


    von deutschem Arbeitsrecht und Gewerberecht habe ich nur sehr beschränkt Ahnung und hoffe daher auf eure Erfahrungen und euer Wissen:


    Meine Putzfrau sagte gestern, sie wolle sich einen anderen Job suchen (arbeitet derzeit über so eine Plattform als Selbstständige) #eek, aber wäre bereit, privat weiter für mich zu putzen #applaus. Jetzt könnte ich ihr einen Arbeitsvertrag oder Arbeit auf Rechnung anbieten. Letzteres wäre für mich natürlich bequemer, aber sie ist noch dabei Deutsch zu lernen, da ist so Spaß wie die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmerinnen vielleicht nicht der Himmel auf Erden... Bei Arbeitsverträgen habe ich aber nur Erfahrung mit "normalen" und auch nur als Arbeitnehmerin; mit diesem Minijobkram kenne ich mich gar nicht aus. Es geht nur um ca. 200 Euro im Monat, also deutlich unter 450.


    Kann man einen Minijob flexibel mit anderen Jobs oder Minijobs kombinieren?


    Ist ein Job unter 450 Euro immer ein Minijob oder kann man auch "ganz normal" Sozialversicherungsbeiträge, Steuer etc. abführen?


    Wo müsste ich sie überall anmelden und macht es da einen Unterschied, ob der Job ein Minijob oder ein "normaler" ist?


    Woher wüsste ich überhaupt, wohin ich wie viel Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen muss?


    Wenn sie auf Rechnung für mich putzt, muss sie dann ein (Kleinst) Gewerbe anmelden oder ist das kein Gewerbe?


    LG

    Susan

  • Also ich versuche mal auf deine Frage zu antworten:


    Du kannst sie als geringfügig Beschäftigte bis 450,00 Euro mtl. anmelden.

    Die Anmeldung erfolgt über die Bundesknappschaft oder meldest dich bei SV- Net als "Arbeitgeber" in privaten Haushalt an.


    Wenn jemand bis zu 450,00 Euro Brutto verdient und somit geringfügig Beschäftig ist, dann zahlst du die Versicherungsbeiträge sowie die 2% pauschale Lohnsteuer an die Knappschaft.


    Deine "Angestellte" muss entscheiden, ob sie von den 450,00 Euro einen freiwilligen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen möchte oder nicht.

    Wenn sie das nicht möchte, musst sie dir einen sog. Bef. Antrag für die Rentenversicherung ausfüllen. Formular gibt es im Netz zum Runterladen.


    Du meldest deine Putzfee bei der Knappschaft an und bekommst dann die Beiträge mitgeteilt.


    Einen Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigte kann man auch im Netz runterladen.


    Die Dame kann so viele Minijobs ausüben wie sie möchte, muss aber darauf achten, dass sie mtl. nicht mehr als 450,00 Euro verdient.


    Wenn du Fragen bzgl. des Minijobs hast kannst du auch bei der Bundesknappschaft anrufen, die beantworten sehr kompetent alle Fragen.
    Es ist schwierig schriftlich zu Antworten, da das Feld sehr breit gefächert ist, hat man aber einmal verstanden wie der Hase läuft, ist es ganz einfach.

  • Bei der Minijob-Zentrale findest du alles, das war im Großen und Ganzen recht einfach. Unsere Haushaltshilfe hatte auch noch nen „Hauptjob“, das war dann nur relevant als sie schwanger war und wir ihr einen Anteil man Mutterschaftsgeld bezahlen mussten (bekommt man alles wieder, aber die Auszahlung wird anteilig auf die verschiedenen AGs aufgeteilt).


    PS: es war deutlich einfacher ein „festes“ Monatsgehalt auszumachen, sonst hätten wir immer melden müssen, wie viel es tatsächlich war.

  • Sie kann so viele Minijobs haben wie sie möchte, bis zur 450 Euro Grenze. Allerdings darf sie keinen anderen TeilzeitJob oder Vollzeitjob haben - dann darf sie nämlich nur einen Minijob haben und muß den zweiten, dritten, usw ganz normal versteuern.

  • Ich bezahle meine angemeldete Putzfee ganz normal bar auf die Kralle. Die Knappschaft (Minijobzentrale) bucht automatisch alle drei Monate die Abgaben zu den gemeldeten Stunden ab und ich krieg einen Auszug, den ich bei der Steuer verwenden kann.

    Wir haben einen festgelegten Betrag/Stundenzahl, aber ich melde nicht extra, wenn sie mal drüber oder drunter ist.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Du kannst einen Vollzeitjob und einen Minijob haben. Also neben jedem zu versteuerndem Einkommen (Vollzeit oder Midejob = über 450,- Euro) kann noch ein nicht zu versteuernder Minijob laufen.


    Habe ich auch gerade so. Ein Midijob mit mindestens 451,- Euro und der Minijob mit 450,- Euro.


    Was genau möchtest Du wissen? Damit musste ich mich aufgrund oben genannter Konstellation gerade auseinandersetzen.

  • Ich würde eine über die Knappschaft angemeldete Minijobberin immer per Überweisung/Dauerauftrag bezahlen, da man „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich absetzen kann. Über die Schiene bekommt man in etwa die Summe zurück, die man als Sozialversicherungsbeitrag (Unfallversicherung!!!) und Pauschalsteuer an die Knappschaft zahlt.

  • Also sie darf


    1 Job in Festanstellung haben (dort kann sie soviel verdienen wie sie bekommt) - die über die Steuerkarte abgerechnet wird

    1 Job als Minijob - dort darf sie nicht mehr als 450 Euro verdienen, gemeldet wird dieser über die Knappschaft.


    Und wenn sie Selbständig ist, dann kann sie dir eine Rechnung schreiben, die du wiederum ebenfalls von deiner Steuer absetzen kannst.


    Die Bezahlung in allen Fällen bitte immer per Überweisung. Sonst kann es Schwierigkeiten bei der Anerkennung durch das Finanzamt geben.

    2 Mal editiert, zuletzt von flughexe ()

  • ...und wenn sie keinen sozialversicheungspflichtigen Job (ab 451€) hat, dürfen alle Minijobs in der Summe nicht mehr als 450€ geben.

    Weil sie sonst eben in die Sozialversicherungspflicht fällt (Midijob ab 451€ bis Volljob).

  • Leider ist die Realität oft die, dass Putzkräfte einen oder mehrere Minijobs haben, bis die 450 Euro Grenze erreicht ist und alles darüber hinaus schwarz machen und das auch leider nicht anders wollen. Man braucht ganz schön viel Glück, diejenige zu sein, die innerhalb der ersten 450 Euro liegt und das ganze legal als Minijob anmelden kann.

    Sollte das so sein, würde ich zugreifen und sie bei der Minijobzentrale anmelden, das ist 1. sehr einfach was die Bürokratie angeht und 2. sind die Abgaben sehr überschaubar und du kannst es steuerlich absetzen. Da gibt es auch einen Fragebogen, wo sie angeben musst dass sie nicht insgesamt über die 450 Euro kommt, denn du kannst ja nicht wissen wie viele andere Minijobs sie noch hat.

    Selbständig für die ganze Sozialversicherung zu sorgen, dürfte sich für Deine Putzhilfe bei den üblichen Stundensätzen absolut nicht lohnen und ich kann mir kaum vorstellen, dass sie das möchte inclusive der ganzen damit verbundenen Bürokratie.

    Ich würde 12 Euro als üblich, 15 als "gute, überdurchschnittliche" Bezahlung ansehen.