In einem anderen Thread hat regenbogenstraße geschrieben, man würde als Kleinarbeitgeber die Ausgaben fürs Mutterschaftsgeld wieder bekommen. Ist das immer so? Wer erstattet das und unter welchen Bedingungen?
Gilt das auch bei Beschäftigungsverbot?
Ich habe mich nämlich neulich mit einer Kleinarbeitgeberin unterhalten, die über persönliches Budget eine Vollzeit arbeitende Schulbegleiterin beschäftigt, und für den Fall, dass die Schulbegleiterin krank ist, 30% von deren Einkommen selber bezahlen muss. (Und nichts davon vom Kostenträger erstattet kriegt.) Sie meinte, der GAU wäre eine Schwangerschaft. Das Risiko, eine junge Frau einzustellen, wäre ihr deshalb viel zu hoch.
Ist meine Kleinarbeitgeberin schlecht informiert?