Wer zahlt was, wenn die Arbeitnehmerin schwanger wird?

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  • In einem anderen Thread hat regenbogenstraße geschrieben, man würde als Kleinarbeitgeber die Ausgaben fürs Mutterschaftsgeld wieder bekommen. Ist das immer so? Wer erstattet das und unter welchen Bedingungen?


    Gilt das auch bei Beschäftigungsverbot?


    Ich habe mich nämlich neulich mit einer Kleinarbeitgeberin unterhalten, die über persönliches Budget eine Vollzeit arbeitende Schulbegleiterin beschäftigt, und für den Fall, dass die Schulbegleiterin krank ist, 30% von deren Einkommen selber bezahlen muss. (Und nichts davon vom Kostenträger erstattet kriegt.) Sie meinte, der GAU wäre eine Schwangerschaft. Das Risiko, eine junge Frau einzustellen, wäre ihr deshalb viel zu hoch.


    Ist meine Kleinarbeitgeberin schlecht informiert?

  • Bin nicht mehr ganz aktuell im Thema, aber es gibt die Umlage 1 und 2.

    U1 betrifft Krankheit, da werden meines Wissens nach tatsächlich nicht 100% erstattet, bei U2 (Mutterschutz oder so) werden 100% erstattet.

  • Laut Techniker Krankenkasse wird mit der Umlage U2 (Regelungen des Mutterschutzgesetzes) 100% erstattet.
    Die Umlage U1 bei Krankheit wählt man in der Regel als Arbeitgeber selber. Höhere Erstattung = höhere Beiträge. Ist also ein wenig wie eine Wette oder Börsenkurse.

    In der, von dir genannten, Konstellation dürfte das allergrößte Problem der kurzfristige Ersatz sein.
    Wobei sich die genannten 30% Ausfall für den Budget-Nehmer auch auf die anfallenden Verwaltungskosten beziehen können, eventuell, je nach Stundenmodell, auch auf die Mehrarbeit während der Schulzeit.
    Kosten für Lohnabrechnung, Berufsgenossenschaft und ähnliches fallen auch bei Krankheit des Arbeitnehmers an.

  • Es gibt die sog. U1 und U2 Umlage. Die jeder Arbeitgeber bei jeder Krankenkasse entrichten muss.

    Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, erhält er für jede Krankmeldung einen bestimmten %Satz von der Krankenkasse erstattet.

    Das hängt davon ab, mit wieviel % der Arbeitgeber die Versicherung der U1 und U2 abschließt.


    Bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, bezahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zum Eintritt des Mutterschutzes an die Arbeitnehmerin weiter und erhält über die U2, den Beitrag wieder von der Krankenversicherung zu 100% erstattet.

    2 Mal editiert, zuletzt von flughexe ()

  • Bei unserer Haushaltshilfe lief die Anstellung über die Minijob-Zentrale, wir haben 100% erstattet bekommen. Wir konnten im Vorfeld nie wählen, ob wir bei dieser Umlage mitmachen oder nicht. Als ich selbst schwanger war, war es mWn so, dass die Schwangerschaftsumlage für alle AG verpflichtend war, die Krankheitsumlage mussten damals nur kleine (bis 15?) AGs bezahlen, größere konnten sich das aussuchen. Da haben sie aber seitdem etwas geändert. Ich hatte mich damals recht gründlich erkundigt, da meine Chefin dachte, dass sie ja die Mutterschutzzeit finanzieren müssten und wie heftig das für so ein kleines Forschungszentrum sei (war in relativ kurzer Zeit die zweite von drei Schwangerschaften). Da war mir wichtig, dieses Vorurteil aus dem Weg zu räumen.


    Ein Nachteil für die AGs ist, dass für die gesamte Zeit ein Urlaubsanspruch besteht. Das ist besonders beim BV dann irgendwann schon ziemlich viel - aber auch nicht 30%?!