Hauskauf ohne Ehevertrag

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  • Liebe Frau Simon,

    Da ich die Maske mit den Angaben nicht sehen kann, hier zunächst einige Rahmendaten:

    Mein Mann und ich sind seit 2012 verheiratet, seit 2002 zusammen. Wir haben keinen Ehevertrag. Wir haben zwei Kinder, geboren 2013 und 2017. Ich habe seit 2016 eine Vollzeitstelle und verdiene netto 2400Eur, er arbeitet seit 2016 Teilzeit und verdient 1400 Eur. Nach der Geburt der älteren Tochter war ich in Elternzeit und danach arbeitslos, da ich einen befristeten Vertrag hatte, der wegen der Geburt des Kindes nicht verlängert wurde. Seit der Geburt der jüngeren Tochter bin ich wieder in Elternzeit, steige aber mit ihrem ersten Geburtstag zunächst mit 50% wieder ein. Ich habe meinen Mann in Zeiten seiner beruflichen Orientierung vor und nach unserer Eheschließung finanziell unterstützt und meine Elternzeit teilweise aus meinem Ersparten finanziert.

    Jetzt meine Frage:

    Meine Eltern schenken mir Kapital für einen Hauskauf. 80% des Kaufpreises unseres Hauses finanzieren wir durch ihr Kapital, für die restlichen 20% nehmen mein Mann und ich einen Kredit auf, den wir gemeinsam abzahlen werden.

    Eine Bedingung, die meine Eltern stellen, ist nun, dass ihr Kapital mein Eigentum bleibt und bei einer eventuellen Scheidung nicht in den Zugewinn fällt. Mein Mann ist damit einverstanden.

    Wir haben nicht vor, uns zu trennen oder gar scheiden zu lassen, aber möchten trotzdem gern Rechtssicherheit, auch für meine Eltern. Geht das nur mit Ehevertrag? Wir haben aufgrund meiner Elternzeit nicht viel Geld, und da die Notarkosten sich vermutlich nach dem geschenkten Vermögen bemessen würden, wären sie für uns astronomisch hoch. Würde eine Schenkungsurkunde, in der meine Eltern die Schenkung explizit nur an mich richten, für Rechtssicherheit ausreichen?

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Beratung!
    Hauskauf-Alias

  • Liebe Fragestellerin,


    wenn dokumentiert wird, dass die Schenkung Ihrer Eltern alleine Ihnen zugewandt wird und nicht gemeinsam Ihnen und Ihrem Mann, bewirkt das "nur" dass im Falle einer Scheidung diese Schenkung Ihrem Anfangsvemögen zugerechnet wird und damit der Schenkungswert selbst rechnerisch nicht dem Zugewinnausgleich unterfällt.


    Die ggf. zu erwartende Wertsteigerung der mit dieser Schenkung angeschafften Immobilie unterfällt dann aber auch im Hinblick auf die 80% dem Zugewinnausgleich.


    Sie müssten mit Ihren Eltern und mit Ihrem Mann besprechen, ob das das gewünschte Ergebnis ist, dann reicht eine Dokumentation der Schenkung, dafür braucht es keinen Notarvertrag.


    Beim Notar könnten Sie entweder Gütertrennung vereinbaren, dann findet im Falle einer Scheidung gar kein Zugewinnausgleich statt, oder die könnten den Zugewinnausgleich modifizieren, z.B. im Hinblick auf das Haus und ggf. noch im Hinblick auf das bisher von Ihnen eingesetzte Vermögen. Wenn Sie dieses schon bei Eheschließung hatten zählt es aber ohnehin zum Anfangsvermögen und entlastet Sie damit.


    Sie können bei einem Notariat die Vermögeswerte angeben und vorab um Kostenauskunft bitten, dann haben Sie Klarheit und können entscheiden.


    Beste Grüße

    Bettina Simon

  • Liebe Frau Simon,

    ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Damit ist mir sehr geholfen. Beim Notar zu fragen, wie die Kosten wären, ist eine sehr gute Idee - das werde ich machen. Aber es ist gut zu wissen, dass auch ohne Notar eine dokumentierte Schenkung nur an mich meinem Anfangsvermögen zugerechnet würde.

    Nochmals vielen Dank für Ihre schnelle Auskunft!

    Herzliche Grüße,

    Hauskauf-Alias