Liebe Frau Simon,
Da ich die Maske mit den Angaben nicht sehen kann, hier zunächst einige Rahmendaten:
Mein Mann und ich sind seit 2012 verheiratet, seit 2002 zusammen. Wir haben keinen Ehevertrag. Wir haben zwei Kinder, geboren 2013 und 2017. Ich habe seit 2016 eine Vollzeitstelle und verdiene netto 2400Eur, er arbeitet seit 2016 Teilzeit und verdient 1400 Eur. Nach der Geburt der älteren Tochter war ich in Elternzeit und danach arbeitslos, da ich einen befristeten Vertrag hatte, der wegen der Geburt des Kindes nicht verlängert wurde. Seit der Geburt der jüngeren Tochter bin ich wieder in Elternzeit, steige aber mit ihrem ersten Geburtstag zunächst mit 50% wieder ein. Ich habe meinen Mann in Zeiten seiner beruflichen Orientierung vor und nach unserer Eheschließung finanziell unterstützt und meine Elternzeit teilweise aus meinem Ersparten finanziert.
Jetzt meine Frage:
Meine Eltern schenken mir Kapital für einen Hauskauf. 80% des Kaufpreises unseres Hauses finanzieren wir durch ihr Kapital, für die restlichen 20% nehmen mein Mann und ich einen Kredit auf, den wir gemeinsam abzahlen werden.
Eine Bedingung, die meine Eltern stellen, ist nun, dass ihr Kapital mein Eigentum bleibt und bei einer eventuellen Scheidung nicht in den Zugewinn fällt. Mein Mann ist damit einverstanden.
Wir haben nicht vor, uns zu trennen oder gar scheiden zu lassen, aber möchten trotzdem gern Rechtssicherheit, auch für meine Eltern. Geht das nur mit Ehevertrag? Wir haben aufgrund meiner Elternzeit nicht viel Geld, und da die Notarkosten sich vermutlich nach dem geschenkten Vermögen bemessen würden, wären sie für uns astronomisch hoch. Würde eine Schenkungsurkunde, in der meine Eltern die Schenkung explizit nur an mich richten, für Rechtssicherheit ausreichen?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Beratung!
Hauskauf-Alias