Dann wird man einen anderen Kindergarten wählen müssen.
Meines Wissens ist das "Recht auf einen Betreuungsplatz" nicht daran gekoppelt, dass man eine Arbeitsstelle gleich nebenan hat. Der Rechtsanspruch besteht ja auch nicht auf einen Platz in Nähe der Arbeitsstelle.
Es gibt hier ein städtisches Kitaplatz-Vergabesystem. Man gibt drei Wunsch-Einrichtungen an, nach Erhalt einer Absage ersetzt man diese Einrichtung durch eine andere, und irgendwann ist hoffentlich die Zusage für einen passenden Platz da. Üblich ist, sich die Einrichtungen vorher anzuschauen, einen Gespräch zu führen und ggf. auch zu hospitieren. Wenn ich beispielsweise keine katholische Erziehung, keine Ganztagsbetreuung oder kein offenes Konzept wünsche, gebe ich entsprechende Einrichtungen nicht als Wunsch an. So würde ich es auch halten, wenn wichtige andere Rahmenbedingungen eines Kigas nicht zu uns passen.
Die Regelung, dass kranke Kinder innerhalb von 30 Minuten abgeholt werden sollen, halte ich bei unserem Kiga für sinnvoll. Es ist ein Wald-Kiga. Sofa, Bett, Kissen, Toilette oder fließendes Wasser sind nicht vorhanden. Im Winter liegt ein krankes Kind also auf einer harten Holzbank im Bauwagen, bis es abgeholt wird. Wenn die Gruppe unterwegs ist, fällt sogar der Schutz des Bauwagens weg. Kein Bollerwagen, kein Wasserkanister, keine Decke, keine Möglichkeit, Tee zu kochen etc.