frage: freiberufliche tätigkeiten neben fester anstellung, was beachten, wohin wenden?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • hallo zusammen!


    ich habe da echt einen blinden fleck, weil mich "freiberuflich", "selbständig" etc. nie interessiert hat und ich sowas niemals machen wollte.

    nun haben mich aber leute um hilfe gebeten. ich soll konzept, recherche, text, übersetzung für diverse medien übernehmen. was ich früher für diese leute auch schon gemacht habe. da aber angestellt.


    nun habe ich einen normalen 35-h-job. würde das nebenbei in der freizeit machen. selbstverständlich muss ich zuallererst die zustimmung meines arbeitgebers schriftlich einholen. das dürfte aber kein problem sein, zumal die betreffenden unternehmen potenzielle kunden für meinen arbeitgeber sind und solche vernetzung immer willkommen ist.


    aber was dann?

    wie funktioniert das mit steuern etc.?

    muss ich ein gewerbe anmelden?

    ich brauche für zu hause einen neuen rechner, da ich zu hause immer nur alles mit dem telefon mache, fürs arbeiten reicht das aber nicht und mein sohn lässt mich nicht an seinen heiligen gamer-rechner. kann ich da irgendwas geltend machen, anrechnen oder was?



    lg und danke für Infos, patrick

  • Hast du einen Steuerberater? Dann würde ich mich da nämlich mal beraten lassen, der sollte die ganzen Tipps und Tücken kennen, und dir zB auch weiterhelfen können, wann/wie du bestimmte Dinge kaufst. Da gibt es steuerlich durchaus unterschiedliche Modelle.


    Ansonsten ist es aber nicht wahnsinnig kompliziert. Viel Erfolg!

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

    ———-

    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Du wirst wahrscheinlich nebenberuflich nicht so viel Umsatz machen. Deshalb recherchiere mal zum Thema "Kleingewerbe". Das ist relativ unbürokratisch.


    Ich habe das als Werkstudentin gemacht. Erst einen formlosen Brief ans Finanzamt "Ich mache ab xx.xx.xxxx dies und jenes auf freiberuflicher Basis" und im darauf folgenden Jahr die Einnahmen in der Steuererklärung angeben.

  • Deine nebenberufliche Tätigkeit fällt, in Eigenregie betrieben, fachlich unter "freie Berufe" - da gehören eine Menge Berufe dazu, unter anderem....(ich liste mal auf)....


    Aushilfsmusiker, Bergführer, Bildhauer, Designer, Diätassistent, Dirigent, EDV-Berater, Erfinder, Erzieher, Fotografen, Kameramann, Künstler, Dozent, Logopäde, Magier, Marketingberater, Marktforscher, Musiker, Raumgestalter, Schauspieler, Schriftsteller, Tanzlehrer, Tanz- und Unterhaltungsmusiker, Unternehmensberater, Visagist, Werbetexter und viele weitere


    Da musst du kein Gewerbe anmelden.


    Trotzdem sind die Einnahmen einkommenssteuersteuerpflichtig, aber nicht umsatzsteuerpflichtig unter einer bestimmten Einnahmegrenze, das sollte kein großer Act bei der Steuererklärung sein. Mehrqwertsteuer musst du auf der Rechnung also nicht ausweisen. Lass es dir, wenn du dich mit Steuerkram nicht befassen willst, von einem Steuerberater erklären.


    Das ist aber m.E. gar nicht nötig, das ist so easy mit 2-3 Rechnungen im Jahr (oder wird das mehr?). Einnahmenüberschussrechnung machen und fertig.

    Achja, klar kannst du die Ausgaben für diese Tätigkeiten wie Rechner etc. absetzen.


    Im Übrigen habe ich wirklich gute Erfahrungen damit gemacht, beim Finanzamt zu fragen, ob es irgendetwas Wichtiges zu beachten gibt. Natürlich, nachdem ich mich informiert hatte und eine gewissen Grundahnung, wie man die Sache steuerlich abwickelt. (Aber dazu gibt's ja das Internet.)

  • Wichtig ist auch die Frage der Scheinselbständigkeit. Wenn deine Tätigkeit als scheinselbständig eingestuft wird, können Nachzahlungen auf dich zukommen. Hier kann sicher auch ein Steuerberater beraten. Gut wäre hier, wenn du mehrere Auftraggeber hast, damit bist du auf der sicheren Seite.

  • Same here. Das, was du machen wirst, ist eine freiberufliche Tätigkeit, ein Gewerbe musst du nicht anmelden, aber eine Info ans Finanzamt. Ggf bekommst du eine neue Steuernummer.


    Unbedingt drauf achten, dass du als Kleinunternehmer agierst. Google mal Kleinunternehmerregelung. Das musst du auch auf deinen Rechnungen so ausweisen.


    Du kannst alles, was du an Ausgaben für diesen Job hast, absetzen. Rechner, Bürokram, dienstliche Fahrten, Arbeitszimmer (also anteilige Miete, Strom etc.), anteilig Telefon und Internet...

  • Du meldest dich beim FA, die sagen dir welches Formular du ausfüllen musst, damit du eine Steuernummer bekommst. Die muss auf die Rechnung drauf, mit dem Kleinunternehmersatz (googeln für Formulierungsvorschläge). Bei der nächsten Steuererklärung Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen und fertig. Du bist sonst beim Lohnsteuerhilfeverein, wenn ich mich recht entsinne? Die helfen glaube ich nicht bei Selbstständigkeit, aber das ist echt kein großes Ding.

  • erst mal euch allen DANKE!



    ich habe heute mit dem FA telefoniert UND mit meinem lohnsteuerhilfemann.

    der sagte, er könne mich weiter betreuen, das sei dann nur ein anderes mandat und entsprechend teurer. okay für mich. aber ich vertraue sonst keinen finanzleuten. den kenne ich und er ist ein lauterer typ. alles andere... argh.


    beim finanzamt muss ich morgen vorbei gehen. die frau war wegen des sturms nicht da. insgesamt wird es auf die "kleinunternehmerregelung" auf freiberuflicher basis hinauslaufen. mein ehemaliger mitarbeiter, mit dem ich mich auch gestern getroffen habe, hat mir noch ein rechnungsprogramm empfohlen. das geht also auch.


    die bosse haben auch zugestimmt. da muss ich noch einen wisch aufsetzen und sie unterschreiben lassen. das mache ich anfang nächster woche.



    leider muss ich mir dann auch noch einen neuen rechner kaufen. meiner zu hause ist fritte und der sohn lässt mich an seinen heiligen nicht ran. der rechner muss die adobe cc unterstützen (das frisst schon mal scheiße rechenleistung und grafikkarte und speicher). ich habe keinen bock, mich da umzutun und gebe meinem sohn diesen job, ggf. bezahle ich ihn sogar dafür. er soll mir bestellreif was raussuchen, was meinen ansprüchen genügt und im budget liegt und dann ab dafür.


    lg patrick

  • und dann kannst du das schnuckelchen für drei jahre lang (immer anteilig) bei der Steuererklärung geltend machen. Hab ich sowohl mit meinem Rechner als auch mit meinem Fahrrad gemacht (immerhin hab ich damit den freiberuflichen Arbeitsweg erledigt). :D

    mein Steuerberater meinte, dass du so mit max. 20% Nachzahlung rechnen musst, die dann noch auf dich zu kommen nach der Steuererklärung.

  • harharhaaarharhar


    ich hab gerade den ersten offiziellen freien auftrag für mein business erledigt :D :D

    am rechner des sohns, seinem heiligtum #eek. er wird ganz schön knarzig, wenn er das sieht.


    irgendwie schon cool.

    und mich haben tatsächlich WEITERE leute angeschrieben, die was wollen. da muss ich schon aufpassen, dass ich nicht über die kleinunternehmerinnengrenze komme :D.

  • und dann kannst du das schnuckelchen für drei jahre lang (immer anteilig) bei der Steuererklärung geltend machen. Hab ich sowohl mit meinem Rechner als auch mit meinem Fahrrad gemacht (immerhin hab ich damit den freiberuflichen Arbeitsweg erledigt). :D

    mein Steuerberater meinte, dass du so mit max. 20% Nachzahlung rechnen musst, die dann noch auf dich zu kommen nach der Steuererklärung.


    ach ja, was ist denn mit 20 prozent gemeint, 20 prozent wovon? von meinen einnahmen? das ist schon reichlich krass, müsste ich sagen. aber zunächst packe ich das geld eh erst mal weg und versuche mit gewalt, es nicht zu verbraten. dann sehe ich ja, was passiert.

  • japp, von den freiberuflichen einnahmen.

    wir hatten vorher durchgerechnet, dass wir bei +/- 0 rauskommen (mit dem was mein Mann zurück bekommt und ich nachzahlen müsste).. und dann hab ich sehr viel mehr geld verdient als gedacht.. weil überraschend ein anderes Projekt dazukam.. Steuerklassenwechsel lohnt sich trotzdem nicht, da h#ätte mein Mann im Monat 300-400 Euro weniger. und dafür ist meine Freiberuflichkeit zu sporadisch (und solch ein Projekt wie das überraschende kommt auch nicht dauernd übern Weg gelaufen)